Gesellschaft

Gefangener

Keine Suizidhilfe im Knast

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 ist klar: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt auch das Recht ein, auf die freiwillige Hilfe Dritter bei einem frei gewählten Suizid zurückzugreifen. Doch Strafgefangene in deutschen Justizvollzugsanstalten sind zwar nicht rechtlich, wohl aber in der Praxis hiervon ausgeschlossen. Mit bedrückenden Folgen.

Religion und Weltanschauung in öffentlichen Gremien – Gilt das Neutralitätsgebot auch für Nichtgläubige?

Thorben Kösters hat sich in seiner Münsteraner verfassungsrechtlichen Dissertation von 2023 dieses bisher leider vernachlässigten Themas angenommen: eine grundsätzlich verdienstvolle Angelegenheit. Die Frage der Zulässigkeit, insbesondere des Ausmaßes der Integrierung von Religion und nichtreligiöser Weltanschauung in staatlich-öffentliche Gremien ist immer noch und gerade angesichts der heutigen religionssoziologisch-gesellschaftlichen Situation sogar besonders bedeutsam.

Salafismus auf TikTok – Eine journalistische Darstellung

Die österreichischen Journalisten Stefan Kaltenbrunner und Clemens Neuhold berichten in "Allahs mächtige Influencer. Wie TikTok-Islamisten unsere Jugend radikalisieren" über ihre Recherchen. Das gut lesbare Buch informiert anhand von Fallbeispielen über das Gemeinte. Es geht mehr um das Aufzeigen von einzelnen Gefahrenpotentialen, weniger um eine tiefergehende Untersuchung.

Ein Luftballon steigt in die Lüfte

"Es gibt den Druck, aber nicht zum Sterben, sondern zum Leben"

Die Eltern von Achim Pick gingen per assistiertem Suizid im Mai 2024 gemeinsam aus dem Leben. Die Saarbrücker Zeitung veröffentlichte vor kurzem ein Porträt des Sohnes, der schilderte, wie es ihm mit dem Freitod seiner Eltern erging. Dies wollte die Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Hospiz nicht unkommentiert lassen und kritisierte mangelnde Empathie. Der hpd sprach mit der Freitodbegleiterin, die den Fall für die DGHS betreut hatte.

Am Karfreitag wird nicht getanzt

Es hat lange gedauert, bis das Verwaltungsgericht Ansbach sein schon Anfang März gefälltes Urteil zum Karfreitags-Tanzverbot in Nürnberg veröffentlicht hat. Doch nun liegen die ausführlichen Urteilsgründe vor. Der hpd fasst zusammen, wie die Richter bei ihrer Abweisung der Klage argumentierten, mit der sich der Bund für Geistesfreiheit (bfg) München (erfolglos) gegen die Stadt Nürnberg gewehrt hatte. Und wie der bfg nun reagiert.

Koran

Scharia in Österreich? – Wenn Schlagzeilen die Realität fressen

Es rauscht durch Österreichs Medienlandschaft: Schiedsspruch nach Scharia in Österreich gültig. Ein paar Worte, die reichen, um Boulevardblätter in Ekstase, Politiker:innen in Rage und Stammtische in Aufruhr zu versetzen. Doch wer genauer hinsieht, merkt schnell: Hier wird weniger Rechtswirklichkeit berichtet, als vielmehr ein kulturkämpferisches Gespenst beschworen. Die Panik hat Methode, und das ist das eigentliche Problem.

Müll ist ein menschengemachtes Konzept

Cradle to Cradle NGO hat gestern anlässlich der Partnerschaft mit der Internationalen Funkausstellung (IFA), die Anfang September in Berlin stattfindet, ein Positionspapier veröffentlicht. Angesichts schwindender Ressourcen und steigender Nachfrage muss sich die Consumer- und Home-Electronics-Branche neu ausrichten. Die Transformation hin zu zirkulären Strukturen nach Cradle to Cradle (C2C) eröffnet entscheidende Chancen, die Branche als Motor wirtschaftlichen Wachstums zu stärken und das Innovationspotenzial von morgen auszuschöpfen.

Es werden alle überwacht: Biometrische Gesichtserkennung stoppen!

Zivilgesellschaftliche Organisationen wenden sich gegen die aktuellen Pläne des Bundesinnenministeriums, die KI-gestützte Überwachung der Bevölkerung deutlich auszubauen. Ähnliche Vorhaben waren bereits von der Ampel-Regierung geplant, wurden von Sachverständigen jedoch scharf kritisiert, da bereits damals erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der geplanten Befugnisse mit höherrangigem Verfassungs- und Europarecht bestanden.

Symbolbild

Das Kreuz mit dem Clown

Der YouTube-Kanal "Clownswelt" war eine Zeit lang in aller Munde. Zumindest in der Welt der deutschsprachigen Meinungs-YouTuber. Nun hat sich auch das Portal für Medienkritik Übermedien zu dem YouTuber zu Wort gemeldet und getitelt: "'Clownswelt' verbreitet keine Fake News – und manipuliert sein Publikum trotzdem". Das in dem Beitrag beworbene Video des Journalisten Mats Schönauer versetzt nun die deutschsprachige Meinungs-YouTuber-Szene erneut in Wallungen, dabei greift seine Kritik zu kurz.