"… da waren es nur noch fünf!"
1958 war Bayern die erste Landesärztekammer in der Bundesrepublik, die den Erwerb der "ärztlichen Zusatzbezeichnung Homöopathie" in die Landesweiterbildungsordnung aufnahm. Am vorletzten Wochenende endete diese allzu lange Phase – mit großer Mehrheit entschied sich der 80. Bayerische Ärztetag in Hof, den krassen Dissens zwischen dem Anspruch ihrer Weiterbildungsordnung, auf dem Boden aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis zu stehen, und der Privilegierung einer seit über 200 Jahren nicht belegten Methode als Gegenstand ärztlicher Weiterbildung aufzulösen.