Humanes Sterben

DGHS-Präsident Prof. Robert Roßbruch

Assistierter Suizid - große Unkenntnis über die Rechtslage

Beim Thema "assistierter Suizid" gibt es in Deutschland einen hohen Grad an Unkenntnis und entsprechend auch Verunsicherung. Das hat eine repräsentative Bevölkerungsbefragung ergeben, die das Institut forsa (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen) im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) durchgeführt hat.

Suizidhilfe im Senioren- und Pflegeheim

Es ist ein heikles Thema: Wie verhalten sich Betreiber von Senioreneinrichtungen und Pflegeheimen gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern, die nicht mehr leben möchten? Und in ihrem Zimmer in der Einrichtung die Hilfe eines Arztes oder einer anderen Person in Anspruch nehmen wollen, die ihnen das dafür erforderliche Medikament beschafft?

Ein ehrenwertes Haus?

Viele werden sich noch an den Schlager von Udo Jürgens aus den 1970er Jahren erinnern. Ein Paar, das den Moralvorstellungen der Mitbewohner:innen eines Mietshauses nicht entsprach, wurde aufgefordert, das "ehrenwerte Haus" zu verlassen. So ähnlich mag es manchen Heimbewohner:innen gehen, die eine Freitodbegleitung planen und dann von ihrer Heimleitung oder dem Träger eine ähnlich unerfreuliche Nachricht erhalten: "Sie müssen sich einen anderen Ort für Ihre Freitodbegleitung suchen". Hier erhebt sich eine Einrichtung über das Selbstbestimmungsrecht eines Bewohners oder einer Bewohnerin.

Harald Mayer, einer der beiden Kläger

Klage abgewiesen: Kein Natrium-Pentobarbital zur Lebensbeendigung

Harald Mayer und Hansjürgen Brennecke leiden an schweren Krankheiten und wollen ihr Leben beenden, ohne die Hilfe eines Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation. Sie beantragten daher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital. Das BfArM lehnte ihre Anträge unter Berufung auf das Betäubungsmittelgesetz ab. Dagegen klagten die beiden vor dem Verwaltungsgericht Köln, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Olaf Sander während seines Vortrags

Berührend und erklärend

Am 21. April fand die mittlerweile sechste öffentliche Veranstaltung des Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg statt. Olaf Sander war mit Familie – Frau und Vierbeiner – aus Dänemark angereist, um im PFL in Oldenburg die vom SWR im Jahr 2016 gedrehte Reportage, welche die Zeit unmittelbar vor und bis zum Freitod seiner Mutter zeigt, vorzuführen und anschließend über die Erlebnisse dieser Zeit zu berichten sowie Fragen aus dem Publikum zu beantworten.

Etwa 120 Personen besuchten den Vortrag

"Der Entschluss muss fest und von Dauer sein"

Regelmäßig organisiert der Arbeitskreis Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg Veranstaltungen für Menschen, die an der Selbstbestimmung am Lebensende interessiert sind. Bei der jüngsten Veranstaltung berichtete Ulla Bonnekoh von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) über den Ablauf einer Freitodbegleitung sowie rechtliche Rahmenbedingungen eines selbstbestimmten Lebensendes in verschiedenen Staaten der Welt.

Dolly Hüther mit der roten Karte vor dem Reichstag

Ein Leben für die Selbstbestimmung

Dolly Hüther ist ein politischer Mensch. Geprägt durch ihre eigene Biographie begann sie, sich für Gleichberechtigung einzusetzen und dafür, dass Frauen selbst über ihren Körper bestimmen dürfen. Im Stern bekannte sie sich zu ihrem illegalen Schwangerschaftsabbruch. Heute ist sie 90 Jahre alt und engagiert sich für die Legalisierung der Freitodassistenz, zuletzt für die Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe in Berlin. Der hpd hat mit ihr gesprochen.

Plenarsaal des Deutschen Bundestages

Suizidmittel sind weiterhin nicht risikofrei verschreibbar

Ist eine liberale Gesetzgebung zum Herbst, worauf eine Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr abzielt, notwendig und unterstützenswert? Oder kann bereits heute Suizidwilligen mit anderen Mitteln als dem nicht erhältlichen Natrium-Pentobarbital, etwa mit dem verschreibungsfähigen Thiopental, hinreichend geholfen werden? Rechtliche Risiken wegen des Betäubungsmittelgesetzes scheinen ohne gesetzliche Neuregelung bei allen entsprechenden Verschreibungen zu bestehen.