Österreich

Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters kämpfen um "Kirche"

pastafaris_vor_gericht.jpg

Der "Pastafarische Verein zur Förderung der Gedanken an das Fliegende Spaghettimonster in Österreich" beantragte eine Umbenennung in "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters". Doch der Antrag wurde abgelehnt, weil sich der Verein nicht "Kirche" nennen dürfe. Am Montag wird der Fall am Verwaltungsgericht Wien verhandelt.

Wunder werden in allen Religionen bezeugt. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters bildet da keine Ausnahme. Ihr österreichischer Ableger vollbringt derzeit sogar selbst ein kleines Wunder: Die Kirche existiert irgendwie, irgendwie aber auch wieder nicht.

Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich ist nach eigener Angabe "eine organisierte Gemeinschaft von Pastafarianern, die Ihren gemeinsamen Glauben an das Fliegende Spaghettimonster (kurz FSM) zusammen ausleben, feiern und verbreiten". Allerdings wird dieser Gemeinschaft seit Jahren von der Republik Österreich der Status einer Bekenntnisgemeinschaft vorenthalten. Bislang erfolglos kämpfte die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich hierfür sogar am Bundesverwaltungsgericht Wien.

Um bis zur Anerkennung als Bekenntnisgemeinschaft den Status einer Rechtspersönlichkeit erlangen zu können, gründeten die Mitglieder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich im März 2015 einen Verein, den Pastafarischen Verein zur Förderung der Gedanken an das Fliegende Spaghettimonster in Österreich. Wobei alle Mitglieder des Vereins auch Mitglieder der Kirche, nicht aber zwingend alle Mitglieder der Kirche Mitglieder des Vereins sind.

Als der Pastafarische Verein zur Förderung der Gedanken an das Fliegende Spaghettimonster in Österreich eine Änderung seines Vereinsnamens in Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters beantragte, wurde der Antrag abgewiesen, da sich der Verein nicht "Kirche" nennen dürfe. Somit gibt es derzeit einerseits eine Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich, die von der Republik Österreich jedoch nicht als Rechtspersönlichkeit anerkannt wird, und andererseits eine Rechtspersönlichkeit der Mitglieder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich, die sich jedoch nicht "Kirche" nennen darf. Schrödingers Spaghettimonsterkirche sozusagen.

Gegen die Ablehnung des Antrags zur Änderung seines Vereinsnamens reichte der Pastafarische Verein zur Förderung der Gedanken an das Fliegende Spaghettimonster in Österreich eine Beschwerde ein, die am kommenden Montag am Verwaltungsgericht Wien verhandelt wird.

Die Verhandlung findet statt am 04.10.2021 um 14:00 Uhr in der Muthgasse 62, 1190 Wien, ZNr. B1.05 (Verhandlungssaal 14). Die österreichischen Pastafari laden nach der Verhandlung zum Freibier für alle, die die Kirche mit ihrer Anwesenheit im Gerichtssaal unterstützt haben.

Unterstützen Sie uns bei Steady!