Anhörung von 300 Zeugen geplant

Österreichische Spaghettimonster-Anhänger kämpfen um Anerkennung als Bekenntnisgemeinschaft

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Am Montag haben vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien die Verhandlungen über das Anliegen der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich begonnen, als religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt zu werden.

Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters wurde 2005 in den USA gegründet und hat seitdem überall auf der Welt Anhänger gefunden, die in verschiedenen Ländern Spaghettimonster-Gemeinden errichtet haben. Während einige Menschen behaupten, es handle sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters lediglich um eine Religionsparodie, fordern die Anhänger des Spaghettimonsters – sogenannte Pastafari – vehement dieselben Privilegien ein, die auch (andere) Religionsgemeinschaften genießen.

Auch in Österreich kämpft die dortige Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters (KdFSM) seit 2014 um ihr Recht, staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu werden. Der österreichische Staat unterscheidet prinzipiell zwischen "gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften" und "staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften". Gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften besitzen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und müssen unter anderem über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren im Inland als Bekenntnisgemeinschaft existieren sowie eine Mitgliederzahl von mindestens 0,2 Prozent der österreichischen Bevölkerung nachweisen können. Eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, besitzt jedoch Rechtspersönlichkeit. Vorraussetzung für die Anerkennung ist unter anderem, dass der Bekenntnisgemeinschaft mindestens 300 Personen mit Wohnsitz in Österreich angehören. Der Status einer eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen auf Antrag beim österreichischen Kultusamt erlangt werden. 

Einen solchen Antrag stellte die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich 2014. Er wurde vom Kultusamt abgewiesen. Es folgte ein langwieriges Verfahren, in welchem unterschiedliche Gerichte erklärten, für den Fall nicht zuständig zu sein. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof stellte schließlich fest, dass die Zuständigkeit für das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht liegt.

Dass sich das Bundesverwaltungsgericht lange mit Händen und Füßen dagegen gewehrt hatte, das Verfahren zu übernehmen, ist dem nun zuständigen Richter Thomas Marth nicht anzumerken. Nach dem ersten Verhandlungstag am Montag ist davon auszugehen, dass er der Frage, ob es sich bei der österreichischen KdFSM um eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft handelt oder nicht, überaus gründlich auf den Zahn fühlen will. Der Richter kündigte an, dass sich das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht über mehrere Verhandlungstage und Monate erstrecken werde, da er plane, rund 300 Zeugen anzuhören: Mitglieder der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Österreich, die über ihre Glaubenspraxis Auskunft erteilen sollen.

Die angekündigte Gründlichkeit, mit der das österreichische Bundesverwaltungsgericht vorgehen will, überrascht positiv. Als die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland (KdFSMD) e.V. durch mehrere Instanzen um ihr Recht focht, an den Ortseingansstraßen Templins neben den Gottesdiesthinweistafeln der ortsansässigen Religionsgemeinschaften pastafarianische Nudelmessehinweisschilder aufstellen zu dürfen, wurde während des gesamten Verfahrensgangs außer den beteiligten Parteien kein einziger Zeuge gehört. Im Gegensatz zu den österreichischen Pastafari, die um ihre Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft kämpfen, verstehen sich die deutschen Spaghettimonster-Anhänger der KdFSMD allerdings als Weltanschauungsgemeinschaft. Ihre Verfassungsbeschwerde in der Causa "Nudelmessehinweisschilder" liegt derzeit beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.