Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Religion
MÜNCHEN. (hpd) Das Grundgesetz ist eine große Quelle der Freude. Es schützt - siehe vor allem Artikel 3 und 4 - die Freiheit des Glaubens, der Weltanschauung und die freie Religionsausübung. Und so steht im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, dass „gottesdienstliche“ Betriebsstätten nichts zu zahlen haben. Und weil niemand benachteiligt werden darf, gilt das sogar für Agnostiker und Atheisten.