Eine Frau, die ihrem schwer kranken Mann auf dessen Wunsch hin eine tödliche Dosis Insulin gespritzt hat, wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt die BGH-Entscheidung, die am vergangenen Donnerstag veröffentlicht wurde.
Diskriminierende Äußerungen über Homosexuelle sind Schweizer Richtern zufolge auch dann eine Straftat, wenn sie im Wortlaut einer angeblich "heiligen Schrift" entsprechen. Dies hat nun das Züricher Bezirksgericht festgestellt und einen schwulenfeindlichen Straßenprediger zu 15.200 Franken (etwa 15.600 Euro) Geldstrafe verurteilt. Zur Verteidigung hatte der Mann angegeben, dass er nur aus der Bibel zitiert habe.
Der bislang letzte Covid-19-bedingte Lockdown in Österreich trat am 22. November 2021 in Kraft und dauerte bis zum 11. Dezember. Doch für die Kirchen galt er nicht – im Gegensatz zu anderen Kulturveranstaltungen. Dass dies gleichheitswidrig war, urteilte jetzt der Verfassungsgerichtshof.
Nachdem ein christlicher Football-Trainer vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten Recht bekommen hatte und auf dem Spielfeld einer konfessionslosen Schule beten darf, tritt Chaz Stevens, Erzbischof seiner eigenen Kirche und Atheist, mit der Forderung auf, nach Spielende satanische Gebete sprechen zu dürfen. Nach seiner letzten Forderung, Bibeln und bibelbezogene Bücher aus Floridas Schulen zu verbannen, bleibt abzuwarten, ob er nun die Erlaubnis erhält, sich auf dem Spielfeld an Satan zu wenden.
Das oberste Gericht in Nordirland gibt einem Vater Recht, der dagegen geklagt hatte, dass seine Tochter im Religionsunterricht ohne elterliche Einwilligung an christlichen Versammlungen teilnehmen und mitbeten musste.
Im August 2021 erwürgte ein Mann seine Ex-Partnerin Birke K. in ihrer Wohnung. Nach der Tat positionierte er leere Flaschen neben ihrem Bett und versuchte ihren Tod als Suizid zu inszenieren. Die Richterschaft am Landgericht Göttingen sah den Straftatbestand Mord als erwiesen an.
Vor einem Jahr beschloss der Bayerische Landtag die Einführung des Schulfachs "Islamischer Unterricht". Gegen diesen Beschluss reichten säkulare Organisationen Popularklage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Die Klage wurde am 28. Juni abgewiesen.
Abbas M. wurde am Montag vom Stuttgarter Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Bei einer angemeldeten Protestkundgebung vor circa neun Monaten in Stuttgart hatte M. auf die Gefahr durch den Politischen Islam aufmerksam machen wollen. Dabei wurde er Opfer eines tätlichen Angriffs.
Der Supreme Court of the United States (SCOTUS) hat in einer 6-3 Entscheidung festgelegt, dass die Environmental Protection Agency (EPA) nicht die Befugnis hat, Emissionsobergrenzen für Bundesstaaten durchzusetzen. Die Richter*innen geben damit einer Klage von 20 republikanischen Bundesstaaten statt, die sich partout weigern, nicht-fossile Quellen zur Stromerzeugung zu nutzen. Ein Kommentar.
Am 24. Juni 2022 kippte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika das "Roe v Wade"-Gerichtsurteil, welches seit seiner Entscheidung 1973 Schwangeren das Recht auf Abtreibung sicherte. Die religiöse Rechte feiert, während unzählige Menschen gegen die Beschneidung reproduktiver Rechte protestieren. Ein Blick in Länder mit Abtreibungsverboten zeigt, wie die Situation in den USA in Zukunft aussehen könnte. Hinzu kommt, dass ein Verbot der Abtreibung nur ein erster Punkt sein könnte, dem die Beschneidung weiterer Rechte folgen könnte.
Der kongolesische Menschenrechtler Floribert Chebeya wurde vor über einem Jahrzehnt in staatlichem Auftrag von Polizeibeamten ermordet. Doch erst vor wenigen Wochen sind beide Hauptverdächtige der Tat verurteilt worden.
Mikhail Iosilevich ist nicht nur Aktivist und Verleger, er hat vor einigen Jahren auch den russischen Zweig der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters gegründet. Ende Mai wurde er wegen Zusammenarbeit mit einer "unerwünschten Organisation" zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten in einer russischen Strafkolonie verurteilt.
Der Zentralrat der Konfessionsfreien bedauert das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum sogenannten Kreuzerlass, kündigt aber zugleich weitere juristische Schritte seiner Mitglieder an.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat gestern mitgeteilt, dass er die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie 25 Einzelpersonen abgewiesen hat. Gleichzeitig lässt er die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zu. Beide Körperschaften des öffentlichen Rechts halten an ihrer Klage fest und werden den Klageweg bis zum Bundesverfassungsgericht weiterverfolgen.
Am 20.05.2022 wurde am Amtsgericht Köln das Strafverfahren gegen zwei Priester wegen Volksverhetzung gegen Zahlungen in Höhe von 3.150 und 4.000 Euro eingestellt (§ 153a StPO). Der polnische Priester Dariusz Oko hatte in einem Beitrag in der Fachzeitschrift "Theologisches" Homosexuelle unter anderem als "Parasiten" bezeichnet und mit einem "Krebsgeschwür" verglichen. Die Anklage richtete sich auch gegen den Chefredakteur der Zeitschrift, den Theologen Johannes Stöhr.