Am 20.05.2022 wurde am Amtsgericht Köln das Strafverfahren gegen zwei Priester wegen Volksverhetzung gegen Zahlungen in Höhe von 3.150 und 4.000 Euro eingestellt (§ 153a StPO). Der polnische Priester Dariusz Oko hatte in einem Beitrag in der Fachzeitschrift "Theologisches" Homosexuelle unter anderem als "Parasiten" bezeichnet und mit einem "Krebsgeschwür" verglichen. Die Anklage richtete sich auch gegen den Chefredakteur der Zeitschrift, den Theologen Johannes Stöhr.
Der Prediger Olaf Latzel wurde in zweiter Instanz vom Landgericht freigesprochen. Damit wurde das Urteil des Amtsgerichts Bremen vom November 2020 aufgehoben. Das Amtsgericht Bremen hatte den evangelikalen Prediger wegen Volksverhetzung zu 8100 Euro Strafe verurteilt, da er unter anderem Homosexuelle als Degenerationsform der Gesellschaft und Menschen vom CSD als Verbrecher bezeichnet hatte. Latzel war in Revision gegangen.
Im Dezember 2021 wurde Priyantha Kumara von einem bis auf 800 Personen angeschwollenen rasenden Mob getötet und sein Körper im Anschluss angezündet. Der Grund: Er hatte ein Poster der islamistischen Tehreek-e-Labbaik-Partei entfernt. Der Mord hatte in Pakistan für Entsetzen gesorgt. 89 Männer wurden in diesem Jahr nun zur Todesstrafe beziehungsweise Haftstrafen und Zahlungen an die Hinterbliebenen des Toten verurteilt.
Anfang April wurde Mubarak Bala, Präsident der Humanistischen Vereinigung von Nigeria, zu 24 Jahren Haft verurteilt. Der Vorwurf: Er soll blasphemische Inhalte auf Facebook gepostet haben. Gegen diese drakonische Strafe wendet sich Humanists International mit einem Offenen Brief.
Im April 2020 wurde Mubarak Bala, der Präsident der Humanistischen Vereinigung von Nigeria, verhaftet, weil man ihm Blasphemie vorwarf. Fast zwei Jahre lang kämpften seine Weggefährten sowie internationale Organisationen um seine Freilassung. Am Montag wurde Bala nun zu einer Strafe von 24 Jahren Gefängnis verurteilt.
Anfang Februar dieses Jahres hatte die Regierung des südindischen Bundesstaates Karnataka ein Verbot des Tragens von Schal und Stola in der Farbe Safran, Hijab, von religiösen Fahnen und Ähnlichem in Schulen erlassen. Nach Protesten und Klagen hat der Oberste Gerichtshof Karnatakas nun erklärt, dass das Tragen eines Hijabs kein essenzieller Bestandteil der Religionsausübung sei.
Ein Rückschlag für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen: In Hessen dürfen selbsternannte Lebensschützer wieder Mahnwachen und andere Kundgebungen im nahen Umfeld von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere abhalten. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof(VGH).
Die seit Anfang 2019 laufenden Ermittlungen gegen den ehemaligen Bischof von Orán wegen Missbrauchs von Seminaristen endeten nun mit einer Verhandlung samt Verurteilung. Gustavo Óscar Zanchetta erhielt eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Dem argentinischen Ex-Bischof wird ein enges Verhältnis zum aktuellen Papst nachgesagt.
Am vergangenen Freitag hat das Landgericht Köln einen katholischen Priester zu zwölf Jahren Haft wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Zudem muss der verurteilte Priester drei Nebenklägerinnen Schmerzensgeld in Höhe von 5.000, 10.000 und 35.000 Euro zahlen. Die Anklage umfasste dabei insgesamt 118 Tatvorwürfe.
Klaus Günter Annen, Betreiber der Website "babykaust.de", stand gestern vor dem Amtsgericht Weinheim. Er muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bezahlen. Der Tatvorwurf der Volksverhetzung wurde nicht verhandelt. Dagegen richtete sich eine Protestaktion im Vorfeld des Prozesses.
Ein Zeuge Jehovas verbreitet auf YouTube hanebüchene Anschuldigungen gegen den Opferhilfe-Verein JZ Help und ist dabei letztendlich nur der lange Arm eines destruktiven Kults.
Mit der Entscheidung vom 2. Februar stellt sich das Oberverwaltungsgericht Münster gegen das ausdrückliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2017 und verwehrt schwerstkranken und leidenden Menschen den Zugang zu Natriumpentobarbital. Nun sind die Landesärztekammern gefordert, das Verbot ärztlicher Suizidunterstützung aus den Berufsordnungen zu streichen.
Schwerkranke haben auch laut aktuellem OVG-Urteil kein Anrecht darauf, das todbringende und bisher in Deutschland nicht verschreibungsfähige Suizidmedikament Natrium-Pentobarbital zu erwerben. Erst eine gesetzliche Änderung im Betäubungsmittelrecht könne Abhilfe schaffen.
Die Humanistische Union e. V. kritisiert das Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Januar 2022 zur Nicht-Einstellung eines Juristen aufgrund fehlender Kirchenmitgliedschaft.
Am 22. September gab das Verwaltungsgericht Mainz einer Klage der dortigen gbs-Hochschulgruppe (HSG) in allen Punkten statt, die sich gegen die jahrelange Benachteiligung der HSG durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) an der Universität Mainz richtete. Damit ist gewährleistet, dass sich die humanistische Hochschulgruppe nun wieder gleichberechtigt mit anderen studentischen Gruppen am universitären Leben beteiligen kann.