Unter anderem für gefilmte Koranverbrennungen wurde der heute 28-jährige YouTuber Aron P., der im Internet unter dem Pseudonym "Shlomo Finkelstein" auftritt, im Jahr 2020 vom Amtsgericht Köln in einem Strafbefehlsverfahren zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren und zur Zahlung von 600 Euro verurteilt. Da er gegen Wohnsitzauflagen verstieß und die Strafe verspätet zahlte, wurde die Bewährung 2022 widerrufen. Nach langer Fahndung wurde er am 13.08.2024 verhaftet und musste eine einjährige Haftstrafe antreten.
"Shlomo" ist eine umstrittene Internet-Persönlichkeit. Das Portal Belltower News bezeichnet ihn als "Wortführer einer rechtsextremen Troll-Community", der "Menschenverachtung als Witz verpackt". Die Extremismusforscherin Julia Ebner urteilt, er habe "viele junge Leute politisiert und teilweise wohl auch radikalisiert". Sein aktueller wöchentlicher Podcast "Honigwabe" mit dem Co-Host "Kasper" hat durchschnittlich 60.000 Aufrufe auf YouTube und gehört zum AfD-Vorfeld. Inhaltlich geht es um Kritik an muslimischer Zuwanderung sowie an links-progressiver Politik und Berichterstattung. Gäste wie Martin Sellner, Björn Höcke oder Christian Krah erhalten Gefälligkeitsinterviews.
Die für die Verurteilung ausschlaggebenden Inhalte stammen aus 2017 bis 2019, als P. sich noch als linksliberaler Satiriker bezeichnete. Damals produzierte er als "Die vulgäre Analyse" kurze Videos, in denen er Clips anderer Urheber polemisch kommentierte. Dabei hatte er vor Sperrungen durch YouTube knapp 60.000 Abonnenten, so Wikipedia. Zu dieser Zeit verspottete er neben islamistischen, migrantischen und feministischen Aktivisten auch Neonazis und zeigte sich solidarisch mit Israel. Von einem Rechtsextremisten wurde er als jüdischer Agent und "Shlomo Finkelstein" verhöhnt. P. übernahm diesen Spitznamen als Pseudonym. Er versuchte im Internet anonym zu bleiben, um sich und sein Umfeld nicht ins Fadenkreuz von Islamisten zu bringen.
Laut dem Journalisten Boris von Morgenstern führte der Kölner Staatsanwalt Sinan Sengöz insgesamt zehn Fälle an, die Aron P. der Volksverhetzung (§130 StGb), des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§86 StGb) und der Beleidigung religiöser Bekenntnisse (§166 StGb) bezichtigen. Geahndet werden können diese Tatbestände mit bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.
Als Avatar verwendete Aron P. in seinen Videos ein verfremdetes Bild des englischen Gelehrten Samuel Johnson, unter anderem dargestellt mit Hakennase und als blutsaugende Fledermaus. Dies wurde in sechs Fällen als Hetze gegen Juden ausgelegt. Weiterhin wurde P. in einem Fall vorgeworfen, Hass gegen dunkelhäutige Menschen zu schüren, indem er einen Ausschnitt aus einem Musikvideo des israelisch-amerikanischen Rappers "Rucka Rucka Ali" übernahm, das rassistische Stereotypen reproduziert. In einem anderen Video blendete er ein Bild von Joseph Goebbels mit Hakenkreuz-Armbinde ein, laut Anklage ohne sich dabei ausreichend von der nationalsozialistischen Ideologie zu distanzieren.
In insgesamt acht Fällen soll sich P. der "Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften" strafbar gemacht haben. Ein selbstgedrehtes Video einer Koranverbrennung verwendete P. zeitweise in jedem seiner Videos als Hintergrund, wodurch die Vielzahl der Fälle zustande kommt. In einem Auszug des Urteils heißt es laut Apollo News:
"Der Angeschuldigte beabsichtigte durch die Einblendungen von Koranverbrennungen auf einem Grill sowie mittels Feuerwerkskörpern und durch Einblendungen von Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran abgebildet wird, die Religion des Islam sowie das religiöse Bekenntnis der muslimischen Menschen zu beschimpfen, herabzusetzen und zu verhöhnen und hier durch sämtliche Nutzer, welche das Video zur Kenntnis nehmen konnten ebenfalls zu einer feindseligen Haltung gegen die Religion des Islam und gegen das religiöse Bekenntnis muslimischer Menschen anzureizen."