Verpflichtende Kriterien zur Missbrauchsaufarbeitung
Die Deutsche Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs haben sich auf eine "Gemeinsame Erklärung" zur Aufarbeitung des kirchlichen sexuellen Missbrauchs geeinigt. Dafür sollen in jeder Diözese Kommissionen eingerichtet werden, der vor allem externe Experten und Betroffene angehören und die regelmäßig öffentlich Bericht erstatten sollen.