Interview zum juristischen Stand der Dinge im Missbrauchsskandal

"Der Staat hat bewiesen, dass er mit zweierlei Maß misst"

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Der Strafrechtsprofessor Holm Putzke
Prof. Dr. Holm Putzke

Holm Putzke ist Professor für Strafrecht an der Universität Passau, darüber hinaus ist er Mitglied in den Beiräten der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw). Er ist einer der sechs ifw-Juraprofessoren, die im Herbst 2018 Strafanzeigen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger gegen alle 27 Diözesen gestellt hatten. Darin hatten sie auch "eine Durchsuchung von Archiven und die Beschlagnahme der vollständigen, nicht anonymisierten Akten" gefordert. Dies griff der hpd diese Woche in seinem Aprilscherzartikel auf und berichtete über vermeintliche Razzien in allen Bistümern. Wie realistisch ein solches Vorgehen der Behörden wäre und wie es juristisch weitergehen könnte, darüber sprach der hpd mit dem Rechtswissenschaftler.

hpd: Herr Putzke, der hpd hat diese Woche einen Aprilscherzartikel veröffentlicht, dass es bundesweit Razzien in allen Bistümern gegeben habe und Akten beschlagnahmt worden seien. Wie realistisch wäre ein solches Vorgehen?

Holm Putzke: Faktisch betrachtet, ist es unrealistisch, das lehrt die Erfahrung. Wenn es um die Verbrechensbekämpfung in Bezug auf sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche geht, hat der Staat bewiesen, dass er mit Blick auf andere Kriminalitätsbereiche mit zweierlei Maß misst, man könnte auch sagen, "Beißhemmungen" hat.

Sie haben vor anderthalb Jahren die Anzeigen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger gegen alle deutschen Diözesen initiiert. In keinem einzigen Fall wurde Anklage erhoben. Was sagen Sie dazu?

Wir dürfen davon ausgehen, dass die Justiz die ihr vorgelegten Sachverhalte sorgfältig geprüft hat, weshalb es natürlich alternativlos und richtig ist, keine Anklage zu erheben, wenn die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Viele Verfahren mussten allerdings deshalb eingestellt werden, weil inzwischen Verjährung eingetreten war. Auch in solchen Fällen ist eine Einstellung des Verfahrens richtig. Aber das Ergebnis zeigt, dass das Vorgehen der Kirche Erfolg hatte, Verbrechen erst jahrzehntelang zu vertuschen und die Akten jedenfalls ab dem Jahr 2010 nicht sofort und sämtlich den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben. Es ist allgemein nicht ohne Grund oft der Eindruck entstanden, dass einige Bistümer bei der strafrechtlichen Aufarbeitung der Sachverhalte durch den Staat mehr gebremst als proaktiv echte Aufklärungsarbeit geleistet haben.

Angesichts der massenhaften Fälle von Missbrauch in der katholischen Kirche, die spätestens seit der von ihr in Auftrag gegebenen Studie zumindest konservativ beziffert sind – wie ist das möglich?

Wie gesagt, der Eintritt der Verjährung hinderte die Strafverfolgungsbehörden in vielen Fällen, strafrechtlich gegen noch lebende mutmaßliche Täter vorzugehen.

Hatten die Gerichte vollen Zugriff auf die Archive der Bistümer?

Manche Bistümer haben gut mit den Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet, etwa das Bistum Passau, andere weniger. Drei Aspekte halte ich für problematisch:

Erstens haben letztlich in der Regel die Bistümer darüber entschieden, welche Akten herausgegeben werden. Richtig wäre gewesen, dass keinerlei Vorauswahl stattfindet und sämtliche Akten herausgegeben werden, die einen Hinweis auf sexuelle Kontakte mit Kindern oder Jugendlichen enthalten.

Zweitens müsste deutschlandweit jetzt dringend geklärt werden, ob wirklich jeder in der Missbrauchsstudie erwähnte Sachverhalt von den Strafverfolgungsbehörden anhand der Originalakten geprüft wurde.

Und drittens hatten die Strafverfolgungsbehörden bislang keinen ungehinderten Zugang zu den Archiven. Deshalb ist genau genommen nach wie vor vollkommen unklar, wie viele Fälle weder in der Missbrauchsstudie noch strafrechtlich aufgearbeitet wurden, also wie viele Täter weiterhin unbekannt sind. Aus der kriminologischen Dunkelfeldforschung lässt sich ableiten, dass es naiv wäre zu glauben, die in der Missbrauchsstudie aufgeführten Fälle würden das gesamte Ausmaß und kriminelle Spektrum abbilden.

Den Strafverfolgungsbehörden und auch der Politik ist der Vorwurf zu machen, bei handfesten Verbrechensverdachtsfällen in der katholischen Kirche einen anderen Maßstab anzulegen als etwa bei Kriminalität in Wirtschaftsunternehmen oder im Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität.

Hat die Kirche unseren Rechtsstaat damit ausgetrickst oder hat er vor ihr gekuscht?

Wer sich vergegenwärtigt, wie einige Verantwortliche in der katholischen Kirche mit den Missbrauchsfällen bislang umgegangen sind, insbesondere mit den Opfern und Tätern, der kann durchaus den Eindruck gewinnen, dass die wegen Verjährung nicht mehr mögliche strafrechtliche Aufarbeitung eher willkommen als unwillkommen ist. Dass die katholische Kirche die Interessen der Opfer nicht als vorrangig betrachtet, was angesichts der großen Verantwortung als Institution allein schon moralisch geboten wäre, zeigt sich erneut in der aktuellen Diskussion über die Höhe von Entschädigungszahlungen.

Den Strafverfolgungsbehörden und auch der Politik ist der Vorwurf zu machen, bei handfesten Verbrechensverdachtsfällen in der katholischen Kirche einen anderen Maßstab anzulegen als etwa bei Kriminalität in Wirtschaftsunternehmen oder im Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität.

Im Februar letzten Jahres berichtete die Süddeutsche Zeitung, bei einem Treffen aller 23 Generalstaatsanwälte hätten die drei bayerischen Vertreter für "einen pfleglichen Umgang mit den Kirchen" geworben. Sehen Sie hier eine Verbindung zu den nicht erfolgten Anklagen?

Ich halte es für richtig und angemessen, wenn Strafverfolgungsbehörden beim Umgang mit Zeugen einen "pfleglichen Umgang" anmahnen, was ja verstanden werden kann als Hinweis auf die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Noch erfreulicher wäre es freilich, wenn unzweifelhaft wäre, dass dies generell und nicht nur für die katholische Kirche gilt.

Kann man rechtlich jetzt noch irgendetwas in dieser Sache unternehmen und wenn ja, streben Sie das an?

Für die Strafverfolgungsbehörden gibt es immer noch die Möglichkeit, mit Zwangsmaßnahmen gegen die katholische Kirche vorzugehen. Hierzu sollte, wie zuvor schon gesagt, erst einmal ausgewertet werden, ob die in der Missbrauchsstudie aufgeführten Fälle wirklich allesamt von den Strafverfolgungsbehörden geprüft wurden. Zudem sollten die Strafverfolgungsbehörden die verantwortlichen Mitarbeiter in den Bistümern als Zeugen kontaktieren und sie konkret fragen, ob sie im Zusammenhang mit sexuellem Missrbauch von Fällen wissen, von denen die Strafverfolgungsbehörden noch immer keine Kenntnis haben. Ich bin sicher, dass jeder befragte Zeuge es sich im Angesicht eines eigenen unmittelbaren Strafbarkeitsrisikos wegen Strafvereitelung zweimal überlegen wird, vorhandenes Wissen zurückzuhalten.

Herr Putzke, vielen Dank für das Gespräch.

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