ARNSBERG. (hpd) Weil er eine staatliche Gemeinschaftsgrundschule an ihre Pflicht zur religiösen Neutralität erinnerte, wurde einem Vater aus dem sauerländischen Arnsberg ein Schul- und Geländeverbot erteilt.
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WIEN. (hpd) Ein Richter am Landesgericht Leoben hat die Klage eines ehemaligen Schülers des Stiftsgymnasiums Admont abgewiesen. Der war als Kind nach eigenen Angaben schwer misshandelt und vergewaltigt worden. Das Stift sei nicht verantwortlich, befindet der Richter, sondern der Staat.
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ASCHAFFENBURG. (hpd) Die Politik wird nicht müde zu betonen, dass ein Land, welches über kaum Rohstoffe verfügt, seinen Wohlstand auf Dauer nur durch Bildung und Wissen sichern kann. Die Realität sieht jedoch anders aus. Wirklich gefördert wird nur, was sich direkt ökonomisch verwerten lässt.
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OSNABRÜCK. (hpd) Einige Muslime und die DITIB-Gemeinde haben dem Rechtsstaat jetzt in Osnabrück ganz offen den Kampf angesagt. Aufgrund ihrer konservativ-orthodoxen Religionsauffassung lehnen sie gemischtgeschlechtliches Schwimmen in der Schule für Schülerinnen ab. Das gilt auch für das Schwimmen in einem sog. Burkini.
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BRIG-GLIS. (hpd) Der Bischof von Sitten schickte die beliebte Religions- und Ethiklehrerin Edith Inderkummen in die Wüste, weil sie aus der Kirche ausgetreten war. Als Infosperber und hpd letzte Woche darüber berichteten, geschah für Walliser Verhältnisse etwas sehr Ungewöhnliches.
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(hpd) Die beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. September 2013 sind richtig. Sie bringen zum Ausdruck, dass in einer pluralistischen Gesellschaft nicht jegliche Indoktrination von Kindern aufgrund religiöser elterlicher Vorstellungen akzeptiert werden muss – und (im Interesse der Kinder) nicht akzeptiert werden darf.
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HANNOVER. (hpd) Derzeit finden in Niedersachsen Gespräche zwischen der rot-grünen Landesregierung und muslimischen Verbänden über einen Staatsvertrag nach Hamburger und Bremischem Muster statt. Seitens orthodoxer islamischer Verbände, Lehrerinnen und Wissenschaftler werden diese Verhandlungen genutzt, um auch einen Vorstoß zur Beseitigung des Kopftuchverbots für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen zu unternehmen.
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MÜNSTER. (hpd) Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern in einem Eilbeschluss bestätigt: eine katholische Grundschule in Paderborn "darf die Schulaufnahme eines muslimischen Schulanfängers ablehnen, weil seine Eltern die Teilnahme am katholischen Religionsunterricht und an Schulgottesdiensten verweigern".
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