Österreich: Kopftuch-Verbot für Grundschulkinder

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Seit 2018 ist die Verhüllung des Hauptes aus weltanschaulichen und religiösen Gründen für Kinder in österreichischen Kindergärten und bei Tageseltern verboten. Nun soll das Verbot auch auf die Volksschulen ausgeweitet werden. Das Verbot wird als einfaches Gesetz etabliert und Kinder bis zum zehnten Lebensjahr umfassen.

Die rechte Regierung Österreichs, bestehend aus der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) hat eine Erweiterung des Kopftuch-Verbotes auf Volksschulkinder (Grundschulkinder) auf den Weg gebracht. Zunächst als Verfassungsgesetz geplant, konnte der Gesetzesentwurf keine Zweidrittelmehrheit im Unterrichtsausschuss erhalten, da die Oppositionsparteien, die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und NEOS, nicht mitstimmen wollten. SPÖ und NEOS hatten ein Integrationspaket gefordert, welches sich nicht nur mit dem Kopftuch beschäftigt, sondern Sprachkurse, ein weiteres Kindergartenjahr und PsychologInnen in Schulen umfasst, die Kinder und Jugendliche unterstützen sollten.

Für Kindergärten und Tageseltern gilt bereits die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22. Danach ist "Kindern das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung zu verbieten, die mit der Verhüllung des Hauptes verbunden ist. Dies dient der erfolgreichen sozialen Integration von Kindern gemäß den lokalen Gebräuchen und Sitten, der Wahrung der verfassungsrechtlichen Grundwerte und Bildungsziele der Bundesverfassung sowie der Gleichstellung von Mann und Frau." Dies soll in Zukunft auch für Volksschulkinder bis zehn Jahre gelten. Obwohl das Verbot auch den Patka der Sikh umfasst, zielt es deutlich auf das Kopftuch bei muslimischen Mädchen ab. Erscheint ein Mädchen im Kopftuch in der Volksschule, solle es eine Meldung an die zuständige Bildungsdirektion geben und die Eltern zum Gespräch gebeten werden. Erscheinen diese nicht und/oder kommt das Kind wieder verhüllt zum Unterricht, droht eine Geldstrafe von 440 Euro.

Das Kopftuch für Mädchen vor der Pubertät wird nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern wie zum Beispiel Deutschland kritisiert. So sieht der Islamgelehrte Bülent Uçar im Welt-Interview keine religiösen Grundlagen dafür und die Anwältin und Autorin Seyran Ateş argumentiert beim ZDF, dass Kinder noch nicht das Reflexionsvermögen für Religionen haben, dass ihre Bedürfnisse andere sind und der frühe Zwang das Kopftuch zu tragen schon eine Normalität für die Trägerin schafft, die später schwer zu durchbrechen ist.

Das österreichische Gesetz soll Kinder vor Diskriminierung und Ausgrenzung schützen, bleibt dabei aber auf das Äußere des Kopfes beschränkt. Dabei sollten Religionen in Kinderköpfen nichts zu suchen haben, damit Kinder und Jugendliche ohne Sorgen vor Abgrenzung, vermeintlich falscher Sexualität, Fegefeuer und ähnlichem aufwachsen können.