Kirchenrecht darf ärztliche Berufsfreiheit und Frauengesundheit nicht gefährden
Seit der Zusammenlegung von evangelischem und katholischem Krankenhaus in Lippstadt darf der dortige Chefarzt von Gynäkologie und Geburtshilfe Prof. Dr. med. Joachim Volz keine regulären Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen – auch nicht in seiner eigenen Praxis. Dagegen geht er gerichtlich vor, unterstützt vom Institut für Weltanschauungsrecht.