Mit Unverständnis und Empörung bewertet der Verein Pro Choice das Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt gegen seinen Chefarzt, Prof. Dr. med. Joachim Volz, Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum sowie auch außerhalb des Klinikums durchzuführen. Dass das Arbeitsgericht Hamm dies bei einem Gütetermin vergangene Woche auch noch bestätigt hat, empfindet der Verein als "sehr befremdend".
Das Arbeitsgericht Hamm befand es für rechtens, dass seit Februar 2025 in dem aus einem evangelischen und einem katholischen Klinikum fusionierten "Christlichen Klinikum Lippstadt"1 keine Schwangerschaftsabbrüche mehr durchgeführt werden dürfen. Dies war bislang im Perinatalzentrum der evangelischen Klinik möglich gewesen und hat die Grundversorgung von Schwangeren in der Region gewährleistet.
Pro Choice e.V. sieht das als unzulässigen und verfassungswidrigen Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit an, dass Prof. Dr. Volz auch in seiner Privatpraxis in Bielefeld keine Abbrüche durchführen darf. Es widerspricht der ärztlichen Berufsordnung Paragraf 14 Absatz 1: "Ärztinnen und Ärzte können nicht gezwungen werden, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen oder ihn zu unterlassen".
Christiane von Rauch, Vorsitzende des Vereins Pro Choice Deutschland erklärte dazu: "Das Klinikum hat den staatlichen Versorgungsauftrag für gynäkologische Behandlungen. Das Verbot ist eine Missachtung dieses Auftrags. Es bedeutet eine Missachtung von Frauen und Familien, die in Notlage geraten und sich entscheiden, eine Schwangerschaft abzubrechen."
Sie sagte weiter: "Wir werden dieses Unrecht nicht hinnehmen und gehen davon aus, dass höhere juristische Instanzen die Entscheidung revidieren. Wir unterstützen Prof. Volz, der den weiteren Rechtsweg beschreiten wird. Wir erklären uns solidarisch mit allen Menschen in der Region, die auf eine umfassende medizinische Versorgung angewiesen sind und beteiligen uns an den Protesten."

1 Das Klinikum wirbt mit dem Slogan: "Neue Größe – Nah am Menschen"