Suizidhilfe hat suizidpräventive Wirkung
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihr Abraten davon erklärt, Suizidhilfe im Nachgang des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 26. Februar 2020 neuerlich zu einem strafrechtlichen Gegenstand zu machen. Bundestagsabgeordneten rät sie zu Nachbesserungen ihrer Regulierungsüberlegungen. Sie weist auf die suizidpräventive Wirkung von Suizidhilfe hin. Allerdings übersieht sie Gefahren, die von Pflichtberatungen ausgehen.