Rechtssicherheit für Ärzte

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Der Verein DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) in Hannover begrüßt den längst fälligen Entscheid des Ärztetages, in der Musterberufsordnung das Verbot der Mitwirkung von Ärzten am selbstbestimmten Sterben ihrer Patienten zu streichen. Er erwartet von den zuständigen Landesärztekammern, die das Suizidhilfeverbot seinerzeit übernommen hatten, dessen unverzügliche Beseitigung.

Die Berufsordnungen einiger Landesärztekammern enthalten noch immer das Ärzten auferlegte Verbot, wonach ihnen "Hilfe zur Selbsttötung" untersagt ist. Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26. Februar 2020 kann kein Zweifel mehr daran bestehen, dass dies grundgesetzwidrig ist.

Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils

Mit der Änderung der Musterberufsordnung sprach der 124. Deutsche Ärztetag den Landesärztekammern eine nachdrückliche Empfehlung aus, nun auch auf Länderebene das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

Wie das Bundesverfassungsgericht formulierte, "ist die Wahrnehmung eines Grundrechts von der Einbeziehung Dritter abhängig und hängt die freie Persönlichkeitsentfaltung an der Mitwirkung eines anderen, schützt das Grundrecht auch davor, dass es nicht durch ein Verbot gegenüber Dritten, im Rahmen ihrer Freiheit Unterstützung anzubieten, beschränkt wird". Sobald die Landesärztekammern dieser Empfehlung nachgekommen sind, werden Ärzte bundesweit Sterbewilligen bei der Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebensendes mit Suizidhilfe beistehen können, ohne berufsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Früheres Urteil richtungsweisend

Bereits im Jahre 2012 war insoweit ein erstes und richtungweisendes Urteil erstritten worden: Der Arzt Uwe-Christian Arnold, damals Zweiter Vorsitzender des Vereins DIGNITAS-Deutschland, hatte am Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Landesärztekammer erhoben, weil deren Berufsordnung Ärzten Suizidhilfe untersagte. Das Verwaltungsgericht Berlin (AZ 9 K 63/09) erklärte daraufhin antragsgemäß den entsprechenden Passus der Berliner Berufsordnung für Ärzte für verfassungswidrig. 

DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) begrüßt, dass die Landesärztekammern die seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil bestehende Rechtsklarheit bald auch in ihren Berufsordnungen zum Ausdruck bringen werden und somit allen Ärzten Gewissheit über ihre Rechtssicherheit verschaffen.

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