Kinderschutz vor Beichtgeheimnis
BERLIN. (hpd/hvd) Dem Schutz des Kindeswohls muss ein höherer Stellenwert eingeräumt werden als dem Beichtgeheimnis der katholischen Kirche. Der Humanistische Verband Deutschlands fordert die Bundesjustizministerin auf, die rechtlichen Regelungen entsprechend umzustellen.