Von Staat und Kirchen verschaukelt

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Runder Tisch / Foto: Evelin Frerk

BERLIN. (VeH/hpd) Der Verein ehemaliger Heimkinder (VeH) hat den Zwischenbericht, den der vom Deutschen Bundestag eingerichtete „Runde Tisch Heimerziehung“ am 22. Januar vorlegte, mit scharfen Worten kritisiert. Die Vorsitzende des Vereins, Monika Tschapek-Güntner, sagte, sie fühle sich durch die gezielte Hinhaltetaktik von Staat und Kirchen verschaukelt.

Unterstützer der Heimkinder wie der Hamburger Rechtsanwalt Gerrit Wilmans und der Trierer Philosoph Michael Schmidt-Salomon von der Giordano-Bruno-Stiftung sprachen im Hinblick auf den Zwischenbericht sogar von „zynischen Propagandalügen“ sowie einer „schädlichen Kumpanei von Staat und Kirche“. Um den bislang am Runden Tisch nur wenig beachteten Forderungen der Heimkinder Nachdruck zu verleihen, plant der VeH am 15. April 2010 eine groß angelegte Demo in Berlin.

„Der Zwischenbericht enthält über weite Strecken nur Altbekanntes!“, erklärte VeH-Vorsitzende Tschapek-Güntner. „Dafür hätte es wirklich keiner einjährigen Arbeit bedurft! Angesichts der Tatsache, dass die zentrale Frage der Entschädigung erst in der letzten Sitzung des Runden Tisches verhandelt werden soll, drängt sich der Eindruck auf, dass es sich hierbei um eine gezielte Hinhaltetaktik handelt! Offenbar wollen die Vertreter des Staates und der Kirchen uns am Schluss ein Entschädigungsmodell präsentieren, über das im Vorfeld nie öffentlich diskutiert wurde und das mit Sicherheit nicht geeignet sein wird, um das erlittene Unrecht zu kompensieren! Wir fühlen uns von Staat und Kirchen regelrecht verschaukelt!“

Als besonders problematisch stufte Tschapek-Güntner jene Passage im Zwischenbericht ein, in der es heißt, die Entschädigung für Heimkinder müsse „in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen, die andere Opfergruppen in der deutschen Geschichte erhalten haben, stehen.“ Die VeH-Vorsitzende sagte dazu: „Wenn in der Vergangenheit Opfergruppen nicht angemessen entschädigt wurden, so darf dies doch nicht als Legitimation dafür gelten, dass nun auch die Heimkinder nicht angemessen entschädigt werden sollen! Durch die Berufung auf einen alten Skandal verhindert man keinen neuen! Glücklicherweise gibt es für die Entschädigung von Heimkindern internationale Vergleichsmöglichkeiten, nämlich die Zahlungen, die in Irland und Kanada geleistet wurden. Wenn Deutschland, wie von den Kirchen- und Staatsvertretern offensichtlich angestrebt, weit unter den dortigen Richtlinien bleiben sollte, so wäre dies eine internationale Blamage für unser Land!“

Weiterhin hob Tschapek-Güntner hervor, dass die ehemaligen Heimkinder keineswegs vorrangig den Staat für die Einrichtung des Entschädigungsfonds zur Kasse bitten wollen. „Zwar hat die öffentliche Hand bei der Heimaufsicht kläglich versagt, aber hauptverantwortlich sind und bleiben für uns die Erstverschulder des Leids, nämlich die überwiegend kirchlichen Heimträger sowie die Industrie, die von der unbezahlten Heimkinderarbeit profitierte. Zu diesen industriellen Profiteuren zählen bekanntlich einige der größten deutschen Firmen! Dennoch sitzt bislang kein einziger Vertreter der Industrie am Runden Tisch! Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Mehrheit der Vertreter am Runden Tisch unsere Forderung nach einer angemessenen Entschädigung nicht Ernst nimmt!“

Menschenrechtsverletzungen

Rechtsanwalt Gerrit Wilmans, der die Interessen der Heimkinder vertritt, kritisierte am Zwischenbericht, dass er das systematische Unrecht, das den Heimkindern widerfuhr, nicht als „Menschenrechtsverletzung“ werte: „Der Grund für diese Sprachregelung ist offensichtlich: Würde man von Menschenrechtsverletzungen sprechen, so könnte die Verjährung der Verbrechen ausgesetzt werden, was zur Folge hätte, dass die Heimkinder eine juristische Grundlage für materielle Entschädigungen besäßen.“ Wilmans verwies in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des BGH (BGH - 5 StR 451/99), das die Vergabe von Dopingmitteln an uneingeweihte, minderjährige Sportler als Menschenrechtsverletzung wertete. Dabei entschied das Gericht, dass die Verjährung dieser Straftat aufgrund „eines quasi gesetzlichen Verfolgungshindernisses“ geruht habe. „Das Ruhen der Verjährung der Unrechtstaten wurde in dem angeführten Fall damit begründet, dass sie systemimmanent durch das Regime der SED nicht verfolgt wurden“, sagte Wilmans. „Müssen wir diese Logik nicht auch auf den Fall der Heimkinder anwenden? Auch hier müsste doch die Verjährung der Unrechtstaten in den Heimen ruhen, da diese durch die erwiesene Kumpanei des Staates mit den kirchlichen Heimträgern ebenfalls aus systemimmanenten Gründen nicht verfolgt wurden! Sollte sich die schädliche Kumpanei von Staat und Kirche nun am Runden Tisch fortsetzen, wie es gegenwärtig der Fall zu sein scheint, so wirft dies kein gutes Licht auf die Verfasstheit unserer Gesellschaft!“