Sterbehilfe

"Nicht fälschlich pathologisieren!"

Am 22. September hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme mit dem Titel "Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit" vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt zwar die damit verbundene Anregung, Angebote zu einer Suizidprävention über die gesamte Lebensspanne und für alle relevanten Lebensbereiche auszuweiten. Um aber individuellen Lebenslagen wirklich gerecht werden zu können, darf es keineswegs zu einer irreführenden Gleichsetzung der Personen, die sich in einer suizidalen Krise befinden, mit denjenigen, die einen Freitodwunsch entwickelt haben, kommen.

Auditorium im Kulturzentrum PFL in Oldenburg

Eine Begegnung mit dem Thema Suizidhilfe

Es gibt sie – die Möglichkeit, erhobenen Hauptes und selbstbestimmt aus dem Leben zu treten, wenn man an diesem Punkt angekommen ist. Darüber informierten sich am vergangenen Wochenende 100 Besucher bei einer erstaunlich kurzweiligen und manchmal regelrecht lustigen Veranstaltung über ein ernstes Thema: Das selbstbestimmte Sterben.

DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch

DGHS-Präsident redet mit Abgeordneten über Suizidhilfe

Wenige Tage vor der Ersten Lesung von drei Gesetzentwürfen zur Suizidhilfe im Bundestag hat Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), Vertreter der beiden liberalen Gesetzentwürfe zu persönlichen Gesprächen aufgesucht. Sein Resümee: "Die Gespräche waren von einem offenen und konstruktiven Austausch gekennzeichnet und zeigten, dass es ungeachtet aller zu klärenden offenen Fragen Bundestagsabgeordnete gibt, die sich mit großem Engagement der Thematik der Suizidhilfe widmen."

"Eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe ist unnötig und unklug"

Der Zentralrat der Konfessionsfreien ruft die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, kein neues Gesetz zur Suizidhilfe zu erlassen, das die Selbstbestimmung am Lebensende einschränkt. Anlässlich der ersten Beratung am Freitag hat der Verband in "zehn Fragen und Antworten zur Suizidhilfe" dargelegt, dass keiner der drei vorliegenden Gesetzentwürfe in Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht.

Wie weiter mit der Sterbehilfe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

Der Bund für Geistesfreiheit München lädt am 1. Juni 2022 um 19.00 Uhr zu einer Diskussionsrunde zum Thema Sterbehilfe in die Münchner Seidlvilla ein. Dort soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 kommentiert und seine Auswirkungen besprochen werden. Die Richter*innen in Karlsruhe hatten das strafrechtliche Verbot der Sterbehilfe gekippt und jedem Menschen zu jeder Zeit das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zugestanden.

Im Kanton Zürich muss in Alters- und Pflegeheimen Suizidhilfe zugelassen werden

Die Diskussion um die Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen und ihre Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. Am Montag, dem 23. Mai 2022, wurde darüber im Zürcher Kantonsrat debattiert und entschieden: Alters- und Pflegeheime im Kanton Zürich müssen künftig ermöglichen, dass ihre Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort Suizidhilfe in Anspruch nehmen können.

Im Wallis (CH)

Schweizer für Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen

Die Diskussion um die Zulassung von Suizidhilfeorganisationen in Alters- und Pflegeheimen und ihre Verankerung in den kantonalen Gesundheitsgesetzen steht derzeit in verschiedenen Kantonen auf der politischen Agenda. So unter anderem in Graubünden, Wallis und Zürich. Während sich die Parlamente mit dieser Frage schwertun, hat die Schweizer Bevölkerung eine klar befürwortende Meinung.

Plenarsaal des Deutschen Bundestages

Suizidmittel sind weiterhin nicht risikofrei verschreibbar

Ist eine liberale Gesetzgebung zum Herbst, worauf eine Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr abzielt, notwendig und unterstützenswert? Oder kann bereits heute Suizidwilligen mit anderen Mitteln als dem nicht erhältlichen Natrium-Pentobarbital, etwa mit dem verschreibungsfähigen Thiopental, hinreichend geholfen werden? Rechtliche Risiken wegen des Betäubungsmittelgesetzes scheinen ohne gesetzliche Neuregelung bei allen entsprechenden Verschreibungen zu bestehen.