Bereits in den ersten Tagen fand eine Petition der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) zahlreiche Unterstützer. In den kommenden Wochen kann der Aufruf noch gezeichnet werden.
Er lautet: "Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende". Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts sicherzustellen. Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 bekräftigte, hat jede*r das Recht auf Beendigung seines Lebens mit freiwilliger Hilfe auch eines professionell handelnden Dritten. Voraussetzung dafür: Die Wohlerwogenheit und Dauerhaftigkeit des Freitodwunsches. Dabei liegt die Tatherrschaft ausschließlich beim Freitodwilligen. Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und sichere und humane Freitode zu ermöglichen.
Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden. Deshalb: "JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB."
Die Petition der DGHS finden Sie hier.