Ausnahmeregelungen nur für ärztlich assistierten Suizid
BERLIN. (hpd) Allmählich nehmen die im Bundestag vertretenen Positionen zur Sterbehilfe deutlichere Konturen an. Positive Signale für eine liberale Regelung der Beihilfe zum Suizid lassen sich daraus allerdings nicht entnehmen. Einzig Renate Künast steht für die Zulässigkeit auch von gemeinnützigen Sterbehilfevereinen.