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Bundesbehörden müssen ermitteln

Mindestens 3.677 Kinder und Jugendliche sind seit 1949 von Klerikern der katholischen Kirche sexuell missbraucht worden. Fast jeder 20. Kleriker der deutschen Bistümer war mutmaßlich Missbrauchstäter. Dies geht aus den Ergebnissen einer Studie hervor, die mehrere Medien gestern vorab publiziert haben. Die Studie soll am 25. September veröffentlicht werden.

Das NSU-Urteil kann nur der Anfang sein

Die Urteile sind zwar gesprochen, von einer lückenlosen Aufklärung oder Aufarbeitung sind wir jedoch weit entfernt. Wir HumanistInnen müssen uns hier auch unserer eigenen Verantwortung bewusst werden und für Demokratie und Menschenrechte einstehen.

Religiöse kapern Berliner Humboldt-Uni

Die katholische Theologie bekommt ein eigenes Zentralinstitut an der Berliner Humboldt-Universität. Neben der bereits bestehenden Guardini-Stiftungsprofessur für Religionsphilosophie und theologische Ideengeschichte werden fünf weitere Professuren angesiedelt.

Religionsfreie Geflüchtete: Bedrohung setzt sich in Deutschland fort

Menschen, die wegen ihrer Nichtreligiosität aus ihren Heimatländern fliehen, werden hierzulande weiter bedroht. Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg KdöR fordert den Berliner Senat auf, für einen besseren Schutz von religionsfreien Geflüchteten zu sorgen. Daten und Fakten zur weltweiten Verfolgung von Religionsfreien und Säkularen liefert der "Freedom of Thought Report".

Schluss mit der staatlichen Bevorteilung der Religionen

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg KdöR hat am Mittwochabend im Roten Rathaus die anhaltende Privilegierung der Religionsgemeinschaften, insbesondere der Kirchen kritisiert. Der stellvertretende Verbandspräsident Dr. Thomas Heinrichs forderte u.a. das Ende des Kirchensteuereinzugs, einen Sitz der Religionsfreien im rbb-Rundfunkrat sowie acht Humanistik-Lehrstühle an der Humboldt-Universität zu Berlin, um die verfassungsgemäße Gleichbehandlung von Religionen und Weltanschauungen umzusetzen.

HVD begrüßt Bestätigung des Neutralitätsgesetzes

Eine Lehrerin mit Kopftuch will an einer Berliner Grundschule unterrichten, die Bildungsverwaltung versetzt sie mit Bezug auf das Neutralitätsgesetz an eine Berufsschule. Daraufhin zieht die Lehrerin vor das Berliner Arbeitsgericht, sie fühle sich diskriminiert. Die Richter wiesen ihre Klage in erster Instanz ab. Der Humanistische Verband begrüßt die Entscheidung.

Kirchenarbeitsrecht bleibt problematisch

Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg KdöR begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), nach der kirchliche Arbeitgeber von Bewerbern nicht in jedem Fall die Zugehörigkeit zur christlichen Religion fordern können.