Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg KdöR begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), nach der kirchliche Arbeitgeber von Bewerbern nicht in jedem Fall die Zugehörigkeit zur christlichen Religion fordern können.
"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes kann jedoch nur ein erster Schritt sein", kommentiert Dr. Alexander Bischkopf, Referent für Weltanschauungsfragen beim Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR. "Denn Betroffenen wird hier nur das eigentlich selbstverständliche Recht auf eine gerichtliche Überprüfung eingeräumt. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit kirchliche Arbeitgeber ihre Einstellungspolitik künftig ändern. Ich befürchte, dass sie es darauf ankommen lassen, ob jemand klagt oder nicht. Es wird kaum jede_r abgewiesene Bewerber_in vor Gericht ziehen."