Mindestens 3.677 Kinder und Jugendliche sind seit 1949 von Klerikern der katholischen Kirche sexuell missbraucht worden. Fast jeder 20. Kleriker der deutschen Bistümer war mutmaßlich Missbrauchstäter. Dies geht aus den Ergebnissen einer Studie hervor, die mehrere Medien gestern vorab publiziert haben. Die Studie soll am 25. September veröffentlicht werden.
Die vorab veröffentlichten Ergebnisse kommentiert Florian Zimmermann, Präsident des Humanistischen Verbandes Deutschlands e. V.:
"Wir sind schockiert von diesen Ergebnissen. Sie zeigen das Ausmaß sexuellen Missbrauchs im Einzugsbereich der Deutschen Bischofskonferenz und das systematische Vertuschen von Missbrauchsfällen. Bei 1.670 aktenkundigen Beschuldigten fordern wir umgehend umfassende Ermittlungen durch die zuständigen Bundesbehörden. Auch kirchliche Institutionen stehen nicht außerhalb unser Rechtsordnung und dürfen keinen Rückzugsraum für organisiertes Verbrechen bilden. Die Opfer sexuellen Missbrauchs haben ein Recht auf eine rechtsstaatliche Verfolgung und Ahndung der Verbrechen, die an ihnen begangen wurden."
Sexueller Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker der katholischen Kirche, so heißt es Medienberichten zufolge in der Studie, finde trotz der zwischenzeitlich ergriffenen Maßnahmen der Kirche weiterhin statt.
Zwölf katholische Bischöfe und Erzbischöfe trafen sich kurz vor den US-Zwischenwahlen mit Donald Trump im Oval Office und beteten für den Präsidenten. Als das Weiße Haus die Bilder verbreitete, war die Empörung groß. Haben die Kirchenfürsten wirklich nicht geahnt, wofür sie sich einspannen ließen?
Die katholische Kirche erfreut sich an den knapp 800 katholischen Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen, werden sie doch zu 100 Prozent von der öffentlichen Hand bezahlt. Wenn aber eine verschuldete Stadt eine solche Schule für viele Millionen Euro renoviert und die Kirche um Hilfe bittet, wird diese Bitte wortreich zurückgewiesen. Das zeigt ein Fall aus dem nordrhein-westfälischen Städtchen Haan.
Das Landgericht Traunstein hat in einem Gutachten bestätigt: Die sexualisierte Gewalt, die ein Kläger gegen das Erzbistum München und Freising im Kindesalter erfahren hat, hat seine psychische und soziale Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt. Die Kirche muss nun Schmerzensgeld zahlen.
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