Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg KdöR begrüßt, dass das Berliner Arbeitsgericht erneut das Berliner Neutralitätsgesetz bestätigt hat. Eine Lehrerin mit Kopftuch, die sich aufgrund ihrer religiösen Haltung benachteiligt sah, scheiterte heute mit ihrer Entschädigungsklage in erster Instanz.
"Die Entscheidung stärkt das Berliner Neutralitätsgesetz und sein Anliegen, die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Landes Berlin und seiner Beschäftigten zu wahren", kommentiert Katrin Raczynski, Vorstand im Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg KdöR.
Zugleich wies Raczynski darauf hin, dass keine hinreichende Klarheit darüber herrscht, ob die Berliner Regelung verfassungskonform oder verfassungswidrig ist. "Es liegen unterschiedliche gerichtliche Einschätzungen vor, ob das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungskonform ist oder nicht. Dies zu klären ist wichtig, obliegt aber allein den Verfassungsgerichten. Eine Überprüfung durch diese Gerichte wäre sinnvoll, um allen Beteiligten Klarheit zu verschaffen."