Altrechtliche Staatsleistungen und kein Ende?
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Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland begrüßt, dass inzwischen auch in Rheinland-Pfalz und Saarland eine öffentliche Debatte zu den altrechtlichen Staatsleistungen an die christlichen Kirchen angeregt wurde. Sowohl Medien als auch Politiker und Kirchenvertreter haben Stellung bezogen – aus Sicht des Verbandes bisher allerdings in unbefriedigender Weise.
2019 besteht der Ablösebefehl der Weimarer Reichsverfassung in Art. 138 (1), der als Art. 140 ins Grundgesetz übernommen wurde, seit 100 Jahren. Eine plakative Gelegenheit, um das Problem der Rechtmäßigkeit der Staatsleistungen an die Kirchen ins öffentliche Bewusstsein und möglichst auch auf die politische Tagesordnung zu bringen.
"Die Politik fordert die Kirchen zur Gesprächsbereitschaft auf. Die Kirchen beteuern ihre Offenheit und Gesprächsbereitschaft und sagen, die Politik müsse aktiv werden, die Kirchen selbst haben keine Bringschuld. Die Länder sagen, der Bund solle wie in Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 WRV die Grundsätze für eine Ablösung aufstellen. Der Bund sagt, er sehe sich nicht in der Verantwortung, die Länder seien die Vertragspartner der Kirchen und sollten eigenständig agieren. Die Länder warnen vor den angeblich hohen Kosten und fordern die Kirchen zur Gesprächsbereitschaft auf. Die Kirchen beteuern ihre Offenheit und Gesprächsbereitschaft und sagen … – und somit schließt sich der Kreis. Das geht so seit mehreren Jahrzehnten", gibt Dr. Karl-Heinz Büchner zu bedenken, stellvertretender Vorsitzender des HVD RLP/Saar.
Das Thema taucht immer wieder auf, ruft bei allen Beteiligten die immer gleichen Stellungnahmen hervor, wurde immer ungelöst wieder beiseitegelegt und sorgt in Teilen der Politik und der Zivilgesellschaft für die immer gleiche Unsicherheit und Unzufriedenheit.
Das regelmäßige Wiederkehren zeigt aber, dass das zu Grunde liegende Problem sich durch Aussitzen nicht von selbst löst, sondern dass der Kreis durchbrochen werden muss, und zwar indem gehandelte Fakten überprüft und Argumentationsketten auf ihre Stichhaltigkeit hin untersucht werden.
Lange Zeit konnten die christlichen Kirchen sich darauf verlassen, dass ihre Begründung für Staatsleistungen als "Entschädigung für Enteignungen durch die Säkularisation" jeden Kritiker sofort zum Schweigen bringt. Doch so simpel ist die Sachlage bei genauerem Hinsehen nicht.
Eine sorgfältige Sichtung der von Kirchen und Staatskirchenrechtlern bevorzugt angegebenen Rechtsgrundlage, nämlich des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 ergibt, dass nicht einfach von einer Enteignung geistlicher Territorien und von der Neuverteilung dieses Eigentums gesprochen wird, sondern von einem komplizierten Gemisch aus Rechten, Vorrechten und Einkünften, von Lehen, also von Gütern, die sowohl geistlichen als auch weltlichen Besitzern lediglich zur Nutzung zur Verfügung gestellt worden und rechtmäßigerweise auch wieder entzogen werden konnten, und von Entschädigungen für die Inhaber verschiedener geistlicher Ämter in Form von lebenslangen Wohnrechten und Nutzungsrechten an Mobiliar und sonstiger Ausstattung sowie von lebenslangen Pensionen, die allerdings nicht an ein Amt, sondern an die jeweiligen Personen gekoppelt waren. Daraus Ansprüche auf nie enden sollende staatliche Zahlungen abzuleiten zu wollen, ist eine mindestens gewagte, eher wohl in keiner Weise zu rechtfertigende Haltung.
In späteren Staatskirchenverträgen konnten die Kirchen schließlich durchsetzen, dass Gewohnheitsrecht vertraglich verankert wird, so dass es unerheblich wurde, ob behauptete rechtliche Grundlagen legitimerweise zustande gekommen waren oder jeder Grundlage entbehrten.
"Die Kirchen können sich nicht, wie immer behauptet, auf eine eindeutige Rechtslage berufen, sondern profitieren gerade davon, dass die Ursprünge ihrer Ansprüche verschleiert und aus einer historischen Machtposition heraus zum eigenen Vorteil ausgelegt wurden", so Hedwig Toth-Schmitz, Vorsitzende HVD RLP/Saar.
Die scheinbar sachlich fundierten und differenzierten Einschätzungen verschiedener Politiker, die unbezahlbare Ablösesummen fürchten, verdeutlichen, wie sehr diese sich ihre Argumentation von den einseitig interessengeleiteten Kirchen vorgeben lassen, statt dem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und Positionen in einer modernen pluralistischen Gesellschaft zu dienen.
Es wäre zu wünschen, dass diese wichtige Diskussion um das Verhältnis von Staat und Kirchen ernsthafter und zielstrebiger geführt würde. Der HVD RLP/Saar steht hierfür gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Die von dem Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke angestoßene innerkirchliche Diskussion geht nach Ansicht des HVD in die richtige Richtung. Allerdings müssen diesen grundsätzlichen Überlegungen konkrete Schritte der Umsetzung folgen.
Kommentare (12)
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Dass die Kirchen geldgierig
Dass die Kirchen geldgierig sind ist nichts neues.
Dass die Krichen sich mit allerlei Tricks Vermögen und Privilegien beschafft haben, sit spätestens seit K.H. Deschners "Kriminalgeschichte des Christentums" einem größeren Publikum bekannt.
Wer ist da noch überrascht, dass die Kirche auch in unserer Zeit den selben Stiefel probiert?
Fake News als Arbeitsmethode.
A prospos: "Es gibt einen Gott" ist auch eine Fake News, hartnäckig verbreitet seit ein paar tausend Jahren. Nicht nur von den christlichen Kirchen.
"Es gibt einen Gott". Diese
"Es gibt einen Gott". Diese Aussage müsste man genauer formulieren: Entweder "Es gibt mindestens einen Gott" oder "Es gibt genau ein einziger Gott". Die erste wäre einfacher zu "beweisen" mit jede Menge Wundern oder mit Unwissen der Zuhörer. Die zweite Formulierung ist eher die Begründung einer Alleinherrschaft, die keine alternativen Gedanken erlaubt.
In gewisser Weise ist es
In gewisser Weise ist es daher sogar wichtig, dass die Kirchensteuer (noch) beibehalten wird. Nur so ist es möglich, nicht nur den Kirchen, sondern vor allem auch der Politik durch den Autritt zu signalisieren, dass man mit diesen alten Hüten nichts mehr zu tun haben will.
Ganz aktuell und praxisüblich
Ganz aktuell und praxisüblich gehandhabt, könnte die öffentliche Hand auch einfach die Zahlungen einstellen und den Rest die Gerichte klären lassen. Hat man ja bei der Änderung des Mietrechts für Wohnungen, beim SGB II und aktuell beim §217 StGB genauso angegangen.
Klasse Vorschlag, warum wird
Klasse Vorschlag, warum wird das nicht so gemacht?
Mir fällt zu dieser Frage nur
Mir fällt zu dieser Frage nur Oliver Kahn ein: Er könnte die Antwort liefern.
Genau. Man könnte auch von
Genau. Man könnte auch von den Kirchen eine genaue Aufstellung der enteigneten Vermögen einfordern. Meines Wissens existiert eine solche nicht. Ein von den Kirchen angestrengter Prozess würde die Geldgeilheit der Kirchen nochmal deutlich vor Augen führen.
Sie vergessen, dass "die
Sie vergessen, dass "die öffentliche Hand" häufig hohe Kirchenfunktionäre sind und damit ihre Organisation schädigen müssten. Dann kommen sie sicherlich nicht in den Himmel!
Man sollte auch nicht
Man sollte auch nicht vergessen, wo die Kirche ihr Vermögen her hat...
Gnadenlose Trennung und Weiterführung in Form von Vereinen, die ihre Beiträge selber kassieren.
Den Kirchen ist kein
Den Kirchen ist kein (juristischer) Vorwurf zu machen, sie greifen ab, was abzugreifen ist. Anders sieht es bei den Politikern aus, die fortlaufend einen Verfassungsauftrag missachten. Wer sagt, dass sie nicht eines Tages dafür gerade stehen müssen?
Staaatsvertreter müssen sich
Staaatsvertreter müssen sich endlich der Diskriminierung von heute 40% säkularen Staatsbürgern seit 1949 - die es damals praktisch nicht gab, die nicht gefragt werden konnten - stellen.Von den Kirchen kann man das sehr wohl auch verlangen. Massive Diskriminierung ist unchristlich - gerade auch Atheisten und Agnostikern gegenüber. Erforderliche Ergänzung zu staatlicher Weltanschauungsneutralität!?! Ich erinnere an: kirchliche Berufsverbote, keine säkulare Ethik ab Kl. 1, mangelnde säkulare Medienpräsenz, Vorrang von Religion (wie früher Vorrang Mann vor Frau - im Islam heute noch), Bevormundung in ethischen Fragen (Sterbehilfe, Abtreibung etc.) etc...Eine Ungeheuerlichkeit ist das: in einem demokratischen Rechtsstaat hat das alles nichts zu suchen. Da der juristische Vorrang von Religion 1949 fälschlich festgeschrieben wurde (in Anlehnung an Tradition einschl. Hitler), müssen die Kirchen davon schon freiwillig herunter - das ist moralisch/menschenrechtliche Pflicht! Ob ich das noch - in nennenswertem Umfang - in meinem Leben erleben werden?
Humanistischen Gruß Karin Resnikschek, Tübingen
Ohne behaupten zu wollen, den
Ohne behaupten zu wollen, den Stein des Weisen für die Lösung dieses Problems gefunden zu haben, hier mein Vorschlag, der zumindest mal einen Anfang darstellen könnte:
1.) dass die als Kirchen-Mitglieder verbliebenen ca. 40% der deutschen Bundesbürger ( dabei dürfte es sich um geschätzte 36 Millionen Menschen handeln), mit sofortiger Wirkung diesen unseligen Vereinen den Rücken kehren und somit die finanzielle Basis (sprich: Kirchensteuer) entziehen! Das ist etwas, was der Bürger selbst in die Hand nehmen kann, ohne weitere hundert Jahre weiter zu zahlen und darauf zu warten/zuhoffen, dass die Kirchen (aus moralischen Gründen) bzw. die Bundes-oder Länder-Regierungen (aus gesetzlich vorgegebenen Gründen) endlich eine Beendigung der staatlichen Alimentierung der Kirchen herbeiführen.
2.) Bei zukünftigen Wahlen KEINER Partei weiterhin die Stimme zu geben, die mit den Kirchen unter einer Decke steckt! Und das sind beileibe nicht nur die "C"-Parteien, sondern genauso SPD, GRÜNE und die LINKE, leider!
Der Bürger hätte so viel Macht, wenn er sich dessen nur bewußt wäre und diese Macht sinnvoll nutzen würde, anstatt mit der BILD-Zeitung hinter dem Ofen zu sitzen und darauf zu warten, dass etwas geschieht!