100 Jahre Verfassungsbruch

100 Jahre Verfassungsbruch

Ab heute ist es amtlich: Die Vorgaben der Weimarer Verfassung zur Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen sowie zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen werden seit 100 Jahren, nämlich seit ihrem Inkrafttreten am 14. August 1919, ignoriert.

Mahnwache gegen Verfassungsbruch

Vor 100 Jahren wurde in der Weimarer Reichsverfassung festgelegt, dass die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind. Vor 70 Jahren wurde dieser Verfassungsauftrag in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Anlässlich des gestrigen Jubiläums der Verabschiedung des Grundgesetzes machten säkulare Aktivsten in Bonn mit einer Mahnwache auf diesen Umstand aufmerksam.

"Der Staat muss gottlos sein …"

Welche Rolle soll Religion heute spielen? So wenig wie möglich, wenn es nach Helmut Ortner geht. Statt das "christliche Abendland" zu beschwören, ist es an der Zeit, die Grundlagen eines säkularen Staates zu verteidigen – meint der Herausgeber und Autor einer Streitschrift, die jetzt unter Titel "EXIT – Warum wir weniger Religion brauchen" erscheint.

Festakt "70 Jahre Grundgesetz" in Karlsruhe

Mit dem 1949 in Kraft getretenen Grundgesetz wurden wesentliche Elemente der UN-Menschenrechtserklärung in die deutsche Verfassung aufgenommen. 70 Jahre Grundgesetz sind daher ein guter Grund, diesen Meilenstein der deutschen Geschichte zu feiern. Sie bieten aber auch einen Anlass dazu, kritisch über die Frage nachzudenken, ob der Verfassungstext bereits Verfassungswirklichkeit ist.

Kirchenbänke

Säkulare Politik auf der Erfolgsspur

In einem Interview mit der Badischen Zeitung vom 23. April zur Abschaffung der Staatsleistungen wurde hpd-Autor Jürgen Roth gefragt, ob ein Ende der Zahlungen die Kirchen nicht schwäche. Seine Anmerkungen haben einige Fragen ausgelöst, die er hier vertieft und im größeren Zusammenhang darstellt.

Altrechtliche Staatsleistungen und kein Ende?

Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland begrüßt, dass inzwischen auch in Rheinland-Pfalz und Saarland eine öffentliche Debatte zu den altrechtlichen Staatsleistungen an die christlichen Kirchen angeregt wurde. Sowohl Medien als auch Politiker und Kirchenvertreter haben Stellung bezogen – aus Sicht des Verbandes bisher allerdings in unbefriedigender Weise.