Ab heute ist es amtlich: Die Vorgaben der Weimarer Verfassung zur Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen sowie zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen werden seit 100 Jahren, nämlich seit ihrem Inkrafttreten am 14. August 1919, ignoriert.
Anlässlich des 100. Jubiläums der Weimarer Reichsverfassung erinnert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) an das bislang unerfüllte Verfassungsgebot, die staatlichen Leistungen an die Kirchen abzulösen.
100 Jahre Weimarer Verfassung – das heißt bisher auch 100 Jahre Nichtstun der Regierungen beim Verfassungsgebot der Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen.
Vor 100 Jahren wurde in der Weimarer Reichsverfassung festgelegt, dass die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen sind. Vor 70 Jahren wurde dieser Verfassungsauftrag in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Anlässlich des gestrigen Jubiläums der Verabschiedung des Grundgesetzes machten säkulare Aktivsten in Bonn mit einer Mahnwache auf diesen Umstand aufmerksam.
Mit einer Pressekonferenz im "Großen Roten" begann am Samstag die Säkulare Buskampagne. Der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung (GBS), Michael Schmidt-Salomon, erklärte dabei die Ziele der Kampagne.
Welche Rolle soll Religion heute spielen? So wenig wie möglich, wenn es nach Helmut Ortner geht. Statt das "christliche Abendland" zu beschwören, ist es an der Zeit, die Grundlagen eines säkularen Staates zu verteidigen – meint der Herausgeber und Autor einer Streitschrift, die jetzt unter Titel "EXIT – Warum wir weniger Religion brauchen" erscheint.
Mit dem 1949 in Kraft getretenen Grundgesetz wurden wesentliche Elemente der UN-Menschenrechtserklärung in die deutsche Verfassung aufgenommen. 70 Jahre Grundgesetz sind daher ein guter Grund, diesen Meilenstein der deutschen Geschichte zu feiern. Sie bieten aber auch einen Anlass dazu, kritisch über die Frage nachzudenken, ob der Verfassungstext bereits Verfassungswirklichkeit ist.
In einem Interview mit der Badischen Zeitung vom 23. April zur Abschaffung der Staatsleistungen wurde hpd-Autor Jürgen Roth gefragt, ob ein Ende der Zahlungen die Kirchen nicht schwäche. Seine Anmerkungen haben einige Fragen ausgelöst, die er hier vertieft und im größeren Zusammenhang darstellt.
Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland begrüßt, dass inzwischen auch in Rheinland-Pfalz und Saarland eine öffentliche Debatte zu den altrechtlichen Staatsleistungen an die christlichen Kirchen angeregt wurde. Sowohl Medien als auch Politiker und Kirchenvertreter haben Stellung bezogen – aus Sicht des Verbandes bisher allerdings in unbefriedigender Weise.
Die Deutsche Bahn hat Großplakate zur Bewerbung der Anfang Mai startenden "Säkularen Buskampagne" in den Berliner Bahnhöfen untersagt. Begründung: "fehlende Neutralität". Diese Einschätzung ist zwar richtig – betrifft aber nicht die Plakatserie, die explizit für die Neutralität des Staates wirbt, sondern die Deutsche Bahn AG, die parteiisch an der Seite der Kirchen steht.
Vergangenen Freitag veranstaltete das "Bündnis altrechtliche Staatsleistungen abschaffen" – kurz BAStA – im "Haus der Demokratie und Menschenrechte" in Berlin eine Diskussion mit dem Titel: "100 Jahre Staatsleistungen – 100 Jahre Missachtung der Verfassung". Vertreter aus Wissenschaft, Kirche, Zivilgesellschaft und Politik legten vor einem mit vielen säkularen Parteimitgliedern besetzten Publikum ihre Positionen zum Stand der Dinge dar.
Am 4. Mai 2019 startet in Berlin die zweite Buskampagne. Am vergangenen Samstag wurden die Ziele der Kampagne im Berliner Meistersaal vorgestellt. Buchautor und Moderator Philipp Möller war schon bei der ersten Buskampagne im Jahr 2009 dabei. Ebenso Carsten Frerk (fowid), der neben Ingrid Matthäus-Maier (GerDiA), Jacqueline Neumann (ifw) und Michael Schmidt-Salomon (gbs) auf dem Podium saß.
Der Bischof von Eichstätt will, dass die deutschen Bischöfe über die Zukunft der Kirchenfinanzierung diskutieren. Angesichts steigender Austrittszahlen und des demographischen Wandels müsse man sich über Alternativen Gedanken machen. Seine Äußerungen riefen unterschiedliche Reaktionen hervor.
Die beiden christlichen Amtskirchen wollen mit sofortiger Wirkung auf die Staatsleistungen verzichten, das gaben Heinrich Bedford-Strohm und Kardinal Reinhard Marx in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt. Damit kommen sie den deutschen Gesetzgebern zuvor. Doch damit nicht genug: Sie wollen sogar etwas zurückbezahlen.
Über eine halbe Milliarde Euro Staatsleistungen pro Jahr überweisen die Bundesländer derzeit an die Kirchen – zusätzlich zu all jenen Geldern, mit denen der Staat kirchliche Sozialeinrichtungen finanziert. Vor 100 Jahren wurde die Abschaffung dieser Staatsleistungen in der Weimarer Verfassung festgeschrieben.