Als wir unseren Artikel "Wir geben dir Arbeit, aber du besorgst dein Gehalt" zu Campus für Christus und der Finanzierung von Gehältern durch von den Bewerbern eingeworbene Spenden veröffentlichten, hatten wir zuvor auch der Organisation Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Doch mehr als zwei Wochen lang war trotz Erinnerung eine Reaktion ausgeblieben, weshalb wir den Artikel ohne eine solche veröffentlichten. Nun gab es doch noch eine Antwort, die wir aus Gründen der Transparenz und Fairness in ihren Kernaussagen hier nachliefern.
Auf unsere Frage, wie viele der bei Campus für Christus angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem sogenannten "Missionspartnermodell" arbeiten, antwortet Flo Stielper, National Director von Campus für Christus:
"Etwa 80 Prozent unserer Personalkosten werden im Rahmen der sogenannten Missionspartnerentwicklung mitfinanziert. Dabei bauen Mitarbeitende einen Kreis von Unterstützerinnen und Unterstützern auf, die die missionarische, soziale und gemeinnützige Arbeit von Campus für Christus finanziell mittragen. (...) Die Missionspartnerentwicklung ist nicht als private Finanzierung eines individuellen Gehalts zu verstehen, sondern als Teil unseres gemeinnützigen Finanzierungsmodells. Spenden werden an Campus für Christus geleistet und von Campus für Christus nach den geltenden gemeinnützigkeitsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und internen Vorgaben verwaltet."
Unsere Frage, was denn passiere, wenn der Spenderkreis die Stelle von Anfang an oder nach Arbeitsaufnahme nicht mehr voll finanzieren kann, wird so beantwortet:
"Sollte nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die Spendenentwicklung hinter der ursprünglichen Planung zurückbleiben, führt das nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsvertrags. In einem bestehenden Arbeitsverhältnis erfüllt Campus für Christus selbstverständlich die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Das vereinbarte Gehalt wird weiter ausgezahlt. In solchen Situationen greifen interne Ausgleichs- und Solidaritätsmechanismen, etwa durch allgemeine Spendenmittel, Rücklagen oder eine vorübergehende Mittragung durch den Gesamtspendenhaushalt. Parallel begleiten wir die betroffene Mitarbeiterin oder den betroffenen Mitarbeiter dabei, die Finanzierungssituation wieder zu stabilisieren."
Ein Ausbleiben oder Zurückgehen von Spenden, so heißt es weiter, führe ebenfalls nicht automatisch zu einer Entlassung. Ebenso werde das Gehalt nicht einseitig auf Mindestlohn reduziert oder unter das arbeitsvertraglich vereinbarte Niveau abgesenkt.
Zu unserer Frage, wie man denn den Vorwurf bewerte, dass ein Arbeitsvertrag, der Bewerber dazu zwingt, das eigene Gehalt über das private Umfeld zu generieren, gegen die guten Sitten (§ 138 Bürgerliches Gesetzbuch) verstoße, da eine wirtschaftliche Notlage ausgenutzt werde, um Druck auf das persönliche Umfeld des Bewerbers auszuüben, sagt Flo Stielper:
"Von einer Ausnutzung einer wirtschaftlichen Notlage kann nach unserem Verständnis nicht gesprochen werden. Das Modell wird vor Vertragsschluss transparent kommuniziert. Bewerberinnen und Bewerber entscheiden sich freiwillig und informiert für oder gegen diesen Weg. Zudem handelt es sich bei Campus für Christus um ein wertegebundenes, gemeinnütziges Werk mit einem spezifischen missionarischen Auftrag. Wer sich bei uns bewirbt, entscheidet sich in der Regel nicht nur für einen Arbeitsplatz, sondern bewusst für die Mitgestaltung dieser Arbeit und für ein Finanzierungsmodell, das in vielen christlichen Werken weltweit etabliert ist."






