Staatsleistungen

Die Verfassung wird weiterhin ignoriert

Hessischer Landtag im Wiesbadener Stadtschloss
Hessischer Landtag im Wiesbadener Stadtschloss

Seit fast 100 Jahren existiert der Verfassungsauftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen. Ebenso lange wird dieser Auftrag ignoriert. Jüngste Äußerungen des Hessischen Kultusministers Ralph Alexander Lorz (CDU) zeigen, dass die Landesregierung dies auch weiterhin tun will.

Worum geht es?

Bei den Staatsleistungen handelt es sich um pauschalierte Gesamtzuschüsse, die ohne Zweckbindung von fast allen Bundesländern (Ausnahmen sind die Hansestädte Hamburg und Bremen) an die evangelische und römisch-katholische Kirche gezahlt werden. Ihren Ursprung haben die Staatsleistungen in sogenannten altrechtlichen Zahlungsverpflichtungen, die im Rahmen der von den Bundesländern mit den Kirchen geschlossenen Staatskirchenverträge auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt worden sind.

In Hessen wurden diese Verträge 1960 mit den evangelischen Landeskirchen und 1963 mit den katholischen Bistümern abgeschlossen. Seit 1948 sind nach Angaben des Hessischen Kultusministers auf diese Weise insgesamt mehr als 1,72 Milliarden Euro von allen Steuerzahlern, unabhängig von deren Konfession, gezahlt worden. Im Jahr 2017 waren es ca. 49,5 Millionen Euro. Dieser Betrag ist an die Beamtenbesoldung gekoppelt und wird in den nächsten Jahren entsprechend weiter ansteigen.

Worin besteht das Problem?

Anhand dieser Informationen könnte man fragen: Worin besteht das Problem? Was sind schon 1,72 Milliarden in 70 Jahren?

Das Problem für die Regierenden sind die Artikel 52 der Hessischen Verfassung und Artikel 140 des Grundgesetzes. Diese enthalten die Aufforderung, dass die Staatsleistungen abzulösen sind. D. h., es ist eine Regelung zur Beendigung dieser Leistungen aufzustellen. Und diese Aufforderung besteht mittlerweile schon fast 100 Jahre, denn sie ist Bestandteil des Artikels 138 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) von 1919, der mit Artikel 140 ins Grundgesetz übernommen worden ist.

Weiterhin muss die geforderte Ablösung der Staatsleistungen auch im Zusammenhang mit der Einführung einer allgemeinen Kirchensteuer in der Weimarer Republik gesehen werden. Diese sollte den Kirchen nach Abschaffung der Staatskirchen (Art. 137 (1) WRV) eine staatsunabhängige Finanzierung ermöglichen. Das Ergebnis bis heute: Es existieren weiterhin beide Finanzierungsarten, und das Land Hessen, wie auch die anderen Länder und der Bund, hegen keinerlei Absichten, dies in absehbarer Zeit zu ändern.

Recht und Ordnung?

Die Partei von Kultusminister Lorz pocht ja bei allen passenden Gelegenheiten darauf, für Recht und Ordnung einzutreten. Gehört dazu nicht insbesondere die Achtung von Hessischer Verfassung und Grundgesetz? Im Falle der Ablösung der Staatsleistungen ist dies offensichtlich aber nicht der Fall, wie die Antworten des Ministers auf zwei sogenannte Kleine Anfragen (19/5763 und 19/5764) des Abgeordneten Hermann Schaus (DIE LINKE) zeigen. Zwei Zitate aus diesen Antworten machen diese Haltung nachdrücklich deutlich:

"Maßnahmen nach Artikel 52 der Verfassung des Landes Hessen sind in absehbarer Zeit nicht beabsichtigt." (Letzter Satz der Antwort auf die Kleine Anfrage 19/5764)

Handelt es sich bei dieser Aussage noch um das Ignorieren eines Verfassungsauftrags oder muss man nicht schon von einem Verfassungsbruch sprechen? Juristisch mag das nicht der Fall sein, weil die einschlägigen Artikel keinen Zeitraum nennen, in dem der Auftrag umgesetzt sein muss. Aber nach fast 100 Jahren kann nicht mehr nur verharmlosend von einem Ignorieren gesprochen werden.

"Im Übrigen sind die Staatsleistungen staatskirchenvertraglich abschließend geregelt und unterliegen keinerlei politischem Ermessen." (Letzter Satz der vorletzten Antwort auf die Kleine Anfrage 19/5763)

Mit dieser Aussage offenbart der Kultusminister gleich zwei "interessante" Sichtweisen auf Verfassung und Demokratie. Wie kann das Thema Staatsleistungen in der jetzigen Form "abschließend geregelt" sein, wenn Verfassung und Grundgesetz eine Regelung zur Einstellung dieser Leistungen fordern? Und wieso soll es "keinerlei politischem Ermessen unterliegen"? In unserer repräsentativen Demokratie können Verträge des Staates ausschließlich dem Ermessen der gewählten Volksvertreter unterliegen. Die Zeit der Staatskirchen ist in Deutschland glücklicherweise seit fast 100 Jahren vorbei.

Dieses Thema gehört auf den Tisch und nicht unter den Teppich!

Erstveröffentlichung auf parteiderhumanisten.de/

Kommentare (10)

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Do. 26 Apr 2018 - 12:24

So etwas geht nur in der "Kirchenrepublik Deutschland" (Carsten Frerk).

renate huber (nicht überprüft)

Do. 26 Apr 2018 - 14:27

... und der philosoph kant schrieb 1787 (das thema gehört auf den tisch)
"Unser Zeitalter ist das eigentliche Zeitalter der Kritik, der sich alles unterwerfen muß. Religion, durch ihre Heiligkeit, und Gesetzgebung durch ihre Majestät, wollen sich gemeiniglich derselben entziehen. Aber alsdann erregen sie gerechten Verdacht wider sich und können auf unverstellte Achtung nicht Anspruch machen, die die Vernunft nur demjenigen bewilligt, was ihre freie und
öffentliche Prüfung hat aushalten können."
http://www.kater-sokrates-philosoph.de/index.php/buecher

Roland Weber (nicht überprüft)

Do. 26 Apr 2018 - 16:33

Zu beachten ist, dass die Staatsleistungen jeweils "neu" aufgelegt wurden, z.B. gerade auch in den neuen Bundesländern, in denen die Religion kaum eine Rolle spielt.
Und wozu gab es Staatsleistungen? Für die persönliche Entschädigung der im Lehenssystem insbesondere durch Kaiser Otto I. den Großen (deshalb!) mit Staatsaufgaben beauftragten Bischöfe. Mit einer "Kirchenentschädigung" hat das schon gar nichts zu tun. Andere Länder wie Frankreich und selbst Italien haben sogar generell die Kirche enteignet ohne auf die Idee zu kommen, der Staat schulde der Kirche etwas. Die Kirchen (die evangelische wurde einfach gleich begünstigt!) genossen schon lange Privilegien - aber irgendwann sagte halt eine Regierung: Es reicht. Und es reicht wirklich. Auch bei uns.

Thomas B. Reichert (nicht überprüft)

Do. 26 Apr 2018 - 20:44

Dass wir im 21. Jahrhundert in Deutschland noch eine kriminelle Vereinigung durchfüttern ist ein Armutszeugnis. Millionen von Menschen sind umgekommen ... man hat Geschichte gefälscht, Wissen zensiert, Menschen verdummt und gegeneinander aufgehetzt. Man hat unsere Ahnen arglistig getäuscht und genötigt ... Reliquienschwindel, Dokumentenfälschung, Raubmord ... und jeder der aktuell von dem Blutgeld profitieren möchte macht damit weiter.
Mein Tipp: Geld zurück an die Opfer bzw. den Nachkommen, aufhören mit Geschichtsfälschung, Propaganda im Staatsfernsehen und Schulen ... und selbstverständlich aufhören diese kriminelle Vereinigung weiterhin Geld in den Rachen zu werfen.

mensch42 (nicht überprüft)

So. 29 Apr 2018 - 16:44

Antwort auf von Thomas B. Reichert (nicht überprüft)

Ich habe immer wieder vor anstehenden Wahlen an alle wesentlichen Parteien geschrieben, wann dieser Spuk ein Ende hat. Immerhin war es ja schon mal so weit, als Hitler diese überholte Vereinbarung zwischen Kirchen und Staat aufkündigen und beenden wollte. Ein Konkordat zwischen dem Nazi-Regime und den Kirchen wurde schriftlich fixiert, wonach bis auf weiteres weitergezahlt wurde. Hitlers Bedingung wurde von den Kirchen treulich befolgt;nämlich daß die Kirche in der Judenfrage ihm freie Hand ließe, keinerlei Widerstand leiste und öffentliche Gegenbekundungen unterläßt.
Die aktuellm nur zum Teil beantworteten Fragen meinerseits durch Parteien enthielten hinhaltende Scheinargumente und Lügen. Nämlich, daß die Kirchen absolut sozial mit den ihnen zusprudelnden Geldern umgehen würden. Real, werden gerade mal 7-10% hierfür aufgewandt. Jeder konfessionelle Kindergarten stellt den Kommunen saftige Rechnungen. Die Machtsymbole, Kirchen und andere klerikale Monumente darf der eigentlich neutrale Staat auch noch in Millionenhöhe mit minimaler Beteiligung der Kirchen unterhalten.
Habe mal in einer Sonntagspredigt einen fanatischen Pfaffen in eine Menschenrechtsdiskussion zur Kanzel verwickeln wollen. Der drohte sofort mit Polizeieinsatz. So ist das bei uns mit scheinbaren Trennung von Kirche und Staat. Mit einem strammen Meßdiener als Außenminister.

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Mo. 14 Mai 2018 - 14:41

Antwort auf von Thomas B. Reichert (nicht überprüft)

Es ist eine Schande das dies immer noch der Fall ist, aber jammern nützt nichts, man muss
was dagegen unternehmen. Wie wäre es mit einer Verfassungsklage, nach 100 Jahren wäre diese endlich mal angebracht. Lassen wir uns denn alles gefallen?

Wolfgang (nicht überprüft)

Mo. 30 Apr 2018 - 16:02

Es ist die alte Angst der Politiker, wenn gezahlt wird, kommt man auch in den Himmel. Wer will schon mit Politikern zusammen im Himmel sein?

Andrea Diederich (nicht überprüft)

So. 20 Mai 2018 - 18:27

Die Kirchen werden vom Staat gemästet, während die Armut im Lande weiter ignoriert wird.
Fortschritt sieht anders aus.

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Mi. 27 Jun 2018 - 21:10

Zwar sind die Verträge der Bundesländer mit dem Vatikan Staatsverträge und bedürften eigentlich der Zustimmung des Bundes, aber genau hier gibt es eine klitzekleine Ausnahme - höchstrichterlich bestätigt - in Art. 32, Abs. 3 GG. Mit den Kirchen dürfen die Bundesländer nämlich ohne Zustimmung des Bundes rechtlich bindende und geheim ausgehandelte Verträge abschließen. Und genau das tun sie auch. Der Artikel 140 des GG als Zusammenfassung der Artikel 136 - 141 der WRV kratzt in unseren Parlamenten keine Sau. Es geht schon lange nicht mehr um "Entschädigungen" für nie stattgefundene Enteignungen, sondern um immerwährende Teilhabe am allgemeinen Steueraufkommen.

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