Der Burkini und die Grenzen der Toleranz

Die erste Hitzewelle hat Europa erreicht, die Menschen suchen Abkühlung in Bädern und Seen. Während einerseits Frauen immer öfter oben ohne baden dürfen, suchen andere mit einem Burkini die maximale Verhüllung. Liberale Gesellschaften stellt das vor grundlegende Konflikte: Gleichberechtigung der Geschlechter versus Religionsfreiheit, individuelle Bürgerrechte versus Kollektivansprüche.

Sommerzeit ist Schwimmzeit. Entsprechend flammen derzeit erneut Diskussionen über sogenannte Burkinis auf. Dabei handelt es sich um schariakonforme Badeanzüge für Frauen, die bis auf Hände, Füße und Gesicht den gesamten Körper bedecken. Anlass ist unter anderem ein Ende März im Genfer Kantonsparlament verabschiedetes Gesetz für öffentliche Bäder, das einem Burkini-Verbot gleichkommt. Darüber berichtete der SRF.

Das Burkini-Verbot in Genf geht auf eine Initiative der SVP zurück. Der Vorstoß wurde mit 53 Stimmen aus dem bürgerlichen und rechten Spektrum bei 38 Stimmen aus dem linken Spektrum und sechs Enthaltungen angenommen. Im Text selbst ist nicht ausdrücklich von "Burkinis" die Rede. Stattdessen definiert das Gesetz künftig zulässige Badekleidung als solche, die maximal bis zum Knie reicht und die Arme unbedeckt lässt. Die Kleidervorschrift für Genfer Badeanstalten wurde sowohl mit Hygieneaspekten als auch mit einem Signal gegen sozialen oder religiösen Verhüllungszwang, dem Musliminnen ausgesetzt sein könnten, untermauert.

Kritik von muslimbrudernaher Organisation

Gegner der Vorschrift, darunter Linke sowie die muslimbrudernahe Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS), kritisierten den Ausschluss bestimmter Musliminnen von gesellschaftlicher Teilhabe und bemängelten, dass es keine belastbaren Hinweise auf Hygieneprobleme durch Burkinis gebe. Laut dem Journalisten Lucien Scherrer in der NZZ versammelt die Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz Akteure in ihren Reihen, die wiederholt Sympathien für den Islamismus-Vordenker Tariq Ramadan bekundet haben sollen. Ramadan ist der Enkel des Gründers der Muslimbruderschaft, Hassan al-Bannā. Im FIDS spielen unter anderem das Ehepaar Nadia und Mohamed Karmous eine herausragende Rolle. Nadia Karmous betonte etwa einmal, dass Mädchen und Jungen beim Schwimmen getrennt werden sollten. Mohamed Karmous agierte einst als Schatzmeister einer muslimbrudernahen Organisation und gilt gemeinsam mit seiner Frau in den "Qatar Papers" als Schlüsselfigur bei der Finanzierung muslimischer Zentren in der Schweiz mit katarischen Geldern.

Entwürdigung oder legitime Anpassungsaufforderung?

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres gab es in einem Hotel im österreichischen Pongau Streit, nachdem zwei Musliminnen wegen ihrer Ganzkörperbadeanzüge der Zutritt zum Pool verweigert worden war. Laut Focus beschreiben die Betroffenen die Reaktion der Rezeption auf ihre Ganzkörperschwimmanzüge als "maximal entwürdigend und diskriminierend". Sie sprechen von einem "Gefühl der Ausgrenzung". Auch hier begründete die Hotelbetreiberin das Verbot zunächst mit Hygienebedenken. Die Betroffenen entgegneten, ein Burkini sei im Gegenteil hygienischer, da durch ihn weniger Haare und Hautpartikel ins Wasser gelangen würden. Der Fall landete schließlich vor dem Salzburger Landesverwaltungsgericht. Ein Urteil steht noch aus.

Gegenüber HEUTE erklärten die Musliminnen, die Hotelchefin habe in einem Telefonat – als eigentlichen oder zusätzlichen Grund – gesagt: "Hier in Österreich hätten wir uns anzupassen" oder: "Mit dem Burkini könnten wir in Saudi-Arabien schwimmen gehen."

Burkini-Restriktionen global

Weltweit verbietet bislang kein einziges Land flächendeckend das Tragen von Burkinis – anders als bei den Gesichtsverhüllungen der Burka oder des Niqabs. Verbote dieser Vollverschleierungen existieren etwa in Frankreich, Belgien, Österreich, der Schweiz (seit Anfang 2025), Dänemark, Bulgarien und Lettland sowie außereuropäisch unter anderem in Sri Lanka, dem Tschad, Gabun oder der Republik Kongo. Oft laufen die Burka-Verbote über ein Vermummungsverbot. Die letztgenannten Republiken verabschiedeten entsprechende Gesetze im Kontext einer islamistischen Bedrohungslage. In Frankreich herrscht zudem ein Kopftuchverbot an Schulen, das mit der strikten Trennung von Staat und Religion begründet wird. Laut einer empirischen Studie der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland führte das Kopftuchverbot an französischen Schulen zu einer Verbesserung des Bildungsniveaus und der Integration.

Hinsichtlich des Burkinis existieren dennoch in mehreren Ländern lokale Verbote, gerichtliche Einschränkungen oder Kleidervorschriften privater Betreiber, die das Tragen in bestimmten Schwimmbädern, Pools oder Strandabschnitten untersagen.

Als Zentrum der Debatten um ein Burkini-Verbot gilt ebenfalls Frankreich. Zwar existiert kein landesweites Anti-Burkini-Gesetz, allerdings hatten im Sommer 2016 mehr als 30 französische Badeorte als Reaktion auf den islamistischen Anschlag von Nizza mit 86 Toten Burkiniverbote an ihren Stränden verhängt. Die französischen Gerichte kippten einzelne dieser Verbote wieder. Zugleich entschied jedoch das oberste französische Verwaltungsgericht im Jahr 2022, dass die Stadt Grenoble das Tragen von Burkinis in öffentlichen Schwimmbädern nicht erlauben darf, da eine solche Sonderregelung gegen das Prinzip des Laizismus verstoße.

In Deutschland und Österreich sind Burkinis in öffentlichen Bädern grundsätzlich erlaubt, sofern sie aus speziellem Badestoff wie Elastan oder Nylon bestehen. Dennoch machen manche Badbetreiber von ihrem Hausrecht Gebrauch und untersagen aus hygienischen Gründen lange Kleidung, wodurch auch Burkinis betroffen sein können. In der Praxis betrifft dies allerdings eher Badegäste, die mit Straßenkleidung oder weiten Überwürfen ins Wasser gehen, als Trägerinnen von Burkinis.

In der Schweiz verfügten bisher einzelne Städte und Gemeinden wie Lausanne oder Meyrin über Regelungen, die das Tragen von Burkinis in öffentlichen Badeanstalten ausdrücklich untersagen. Neu und einzigartig ist das kantonsweite Burkini-Verbot in Genf. Gegen den Kurs der Parlamentsmehrheit regt sich bereits Widerstand. Die zuständige Genfer Staatsrätin Carole-Anne Kast, deren sozialdemokratisch geprägte Stadt Genf das Baden im Burkini zuvor noch erlaubt hatte, kritisierte die Neuregelung deutlich. Bislang blieb ihr Protest erfolglos. Gegenüber der NZZ stellte Kast in Aussicht, "dass letztlich die Justiz darüber entscheiden wird, welche Kleidung in einem öffentlichen Bad zulässig ist und welche nicht".

Auch in touristischen Regionen einiger islamisch geprägter Länder wie Marokko, Tunesien oder Ägypten verbieten zahlreiche Luxusresorts, Hotelanlagen und private Strandclubs Burkinis in ihren Pools. Die Betreiber begründen dies meist mit westlichen Standards, Hygienevorschriften oder der Ausrichtung auf internationale Touristen.

Kontroverse Debatte – selbst unter Liberalen

Staatliche Verbotsinstrumente gegen den Burkini sind äußerst umstritten. Die Kontroversen um derartige Maßnahmen bewegen sich meist im Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit, Partizipation von Minderheiten und Gleichberechtigung der Geschlechter. Hygienebedenken werden oft durch gegenteilige Studien entkräftet. Doch selbst Kritiker muslimischer Verhüllungspraktiken, die diese als irrational, schädigend und als patriarchale Herrschaftstechniken bewerten, sehen in staatlichen Restriktionen autoritäre und paternalistische Züge, die das Wesen des liberalen Staates ins Gegenteil verkehren könnten. Sinngemäß lautet das Argument: Bei der Zurückdrängung illiberaler Phänomene darf der liberale Staat nicht selbst illiberal werden. Dahinter mag das berühmte Diktum des deutschen Juristen und Verfassungsrichters Ernst-Wolfgang Böckenförde stehen: "Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann."

Doch was ist, wenn ein Kleidungsstück Frauen – sowohl die Trägerinnen als auch jene, die es nicht tragen – massiv diskriminiert? Und – Böckenfördes womöglich größter blinder Fleck: Hat der Staat primär Freiheitsrechte von Individuen oder von Gruppen zu schützen?

Der ganze Frauenkörper als Schambereich

Badekleidung dient gemeinhin dem Zweck, den Schambereich – oder besser gesagt: die körperliche Intim- oder Schutzzone, denn für Geschlechtsmerkmale sollte man sich nicht schämen müssen – zu bedecken. Insbesondere dort sind ungewollte Blicke und Berührungen durch Fremde nicht willkommen. In einem reaktionären Islamverständnis jedoch wird dieser Bereich insbesondere bei Frauen auf nahezu den gesamten Körper – meist mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen – ausgeweitet. Die Funktion des Burkinis ist es demnach, weibliche Konturen und den als Schambereich verstandenen Körper der Frau zu verbergen – eine Auffassung, die Frauen als Sexualobjekte stigmatisiert: Übersexualisierung bei gleichzeitiger Desexualisierung.

Diese Form der Körperverhüllung basiert auf einer patriarchalen islamischen Sexualmoral, nach der der Anblick des weiblichen Körpers Versuchungen oder gesellschaftliche "Zwietracht" (fitna) hervorrufen würde. Frauen müssen ihre Reize verbergen, weil zugleich angenommen wird, dass Männer ihre Sexualität nicht kontrollieren könnten.

Während die westlich-liberale Körperkultur Frauen wie Männern grundsätzlich sexuelle Subjektivität zugesteht – auch wenn diese im Kapitalismus selbstverständlich ebenfalls objektiviert werden kann –, tabuisiert und sakralisiert der Burkini den weiblichen Körper per se, was sich am Beckenrand im Clash of Cultures manifestiert. Ein Schwimmbadbesuch ist eben nicht nur sportliche Betätigung, sondern auch das Spüren von Wasser auf der Haut, das Verweilen in leicht bekleideter, gemischtgeschlechtlicher Gesellschaft an heißen Sommertagen und das durchaus auch bewusste Wahrnehmen anderer Körper. Der Burkini steht dazu quer. Er symbolisiert Blickregime, einen islamischen Puritanismus und bedeutet kulturell eher Segregation als Integration in diesen liberalen Lebensstil.

Entgegen der verbreiteten Annahme ist der Burkini zudem nicht nur selbstschädigend für die Trägerinnen. Er sendet zugleich Botschaften an andere: an andere Frauen, die durch ihr weniger "bedecktes" Auftreten unsittlich seien und sich als "Freiwild" präsentieren würden; an Männer, die sich angeblich nicht beherrschen können. Die eigentliche Entwürdigung liegt damit nicht erst im Ausschluss des Burkinis, sondern bereits in der ihm zugrunde liegenden Geschlechterordnung.

Bürger- oder Gruppenrechte?

Liberale Kritiker eines Burkini-Verbots argumentieren häufig, staatliche Eingriffe dieser Art verletzten persönliche Freiheitsrechte, insbesondere die Religionsfreiheit. Als Gegenfragen könnte man stellen: Schränkt nicht bereits die Ideologie hinter dem Burkini Bewegungs- und Freiheitsrechte von Frauen ein? Wird um die partielle Freiheit von Burkiniträgerinnen zu ermöglichen, nicht ein viel schwerwiegenderes Problem der geschlechtlichen Unfreiheit toleriert, das sich zur Gefahr für noch mehr Mädchen oder für unseren koedukativen gesellschaftlichen Umgang als solchen entwickeln kann? Geben wir demokratische Werte im Namen der Freiheit preis?

Glaubensfreiheit ist keine Narrenfreiheit. Sie hat zum Beispiel dort zu enden, wo Frauenrechte und sexuelle Selbstbestimmung untergraben werden. Mit einem Burkini-Verbot wird muslimischen Frauen nicht ihr persönlicher Glaube genommen – dieser bleibt Privatsache –, sondern die Praxis einer repressiven Geschlechterordnung würde Begrenzung erfahren. Mit Karl Popper ließe sich sagen: "Keine Toleranz der Intoleranz."

Manche argumentieren zudem, der Burkini sei weniger islamisch-theologisch begründet als vielmehr Ausdruck einer archaischer Männerherrschaft und deshalb womöglich gar nicht vom Schutzbereich der Religionsfreiheit umfasst.

Wenn linke wie islamistische Akteure behaupten, ein Burkini-Verbot verhindere die gesellschaftliche Teilhabe von Muslimen, insinuieren sie damit, das Tragen eines Burkinis sei eine normale oder gar notwendige muslimische Praxis. Dadurch legitimieren sie jedoch das Frauenbild des Politischen Islam als muslimische Norm.

Eine öffentliche Akzeptanz des Burkinis könnte langfristig zur Normalisierung islamistischer Geschlechterpraktiken beitragen: Je präsenter Burkini-Trägerinnen im öffentlichen Raum werden, desto stärker kann auch der soziale Anpassungsdruck auf andere muslimische Frauen wachsen, sich ebenfalls zu verhüllen. Ein uneingeschränktes Gewährenlassen des Burkinis würde damit individuelle Freiheitsrechte zugunsten kollektiver religiöser Machtansprüche opfern.

Liberalismus bedeutet jedoch gerade auch, Individuen vor der Übergriffigkeit von Kollektiven zu schützen. Ein liberaler Staat würde sich mit einem Burkini-Verbot insofern nicht gegen Musliminnen entscheiden, sondern für die Möglichkeit der Selbstentfaltung von Frauen und Männern – unabhängig von Herkunft oder Religion – gegen die soziale Repression religiöser Reaktionäre.

Andernfalls könnte ein gesellschaftliches Laissez-faire gegenüber dem Burkini langfristig zur Verfestigung von Parallelgesellschaften beitragen, in denen Individuen kaum mehr Luft zum Atmen haben, sondern normative Gruppenzwänge dominieren.

Mehr Mumm in der Integrationspolitik

Mit dem Grundgesetz einigen sich die Bürger liberaler Gesellschaften idealerweise auf einen gemeinsamen Wertekonsens, der insbesondere die Gleichstellung von Mann und Frau sowie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung umfasst. Als gläubiger Mensch – in diesem Fall als Muslim oder Muslimin – hat die religiöse Weltanschauung im öffentlichen Raum dort zurückzutreten, wo sie diesen Prinzipien widerspricht. Alternativ muss ein Islamverständnis gepflegt werden, das mit ihnen vereinbar ist. Als Anhänger des Islam entscheidet man sich zu diesem Kompromiss in einer offenen, modernen Gesellschaft. Der Burkini hingegen manifestiert Geschlechterapartheid und hisst die anachronistische Flagge des Politischen Islam im Schwimmbad. Dafür Toleranz zu erwarten, wäre anmaßend.

Bevor der Staat jedoch zu restriktiven Maßnahmen greift, könnte er präventiv an anderer Stelle ansetzen – etwa in Schulen, Integrationskursen oder Schwimmprogrammen, also überall dort, wo er Zugang zu muslimischen Familien hat.

Im Tagesspiegel schilderte die Flüchtlingshelferin Barbara Schaeffer-Hegel hierzu ein Best-Practice-Beispiel: In einem Schwimmkurs für überwiegend muslimische, geflüchtete Mädchen kommunizierte sie von Beginn an klar, dass der Schwimmunterricht nur im normalen Badeanzug stattfinden kann. Gemeinsam mit einer syrischen Kollegin klärte sie die Eltern ausdrücklich darüber auf, wie wichtig Schwimmen für die Entwicklung von Kindern ist und dass Verhüllungsvorschriften ausschließlich dazu dienten, Frauen "unsichtbar, unbeweglich und schwach zu machen".

Schließlich lernten alle Mädchen schwimmen, und sowohl die Eltern als auch Mädchen und Jungen gewöhnten sich daran, gemeinsam und ohne religiöse Sonderregeln am Schwimmunterricht teilzunehmen.

Schaeffer-Hegel resümiert: "Warum können unsere verantwortlichen Instanzen – Politik, Verwaltungen, Schulen – nicht den Mumm aufbringen, bei uns herrschende Regeln und Selbstverständlichkeiten von den Menschen zu verlangen, die bei uns Schutz suchen und die wir ernähren?"

Gäbe es mehr solch aufrichtiger Integrationshelfer, würde sich die Debatte um Burkini-Verbote womöglich eines Tages von selbst erübrigen.

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