Eilmeldung

Pastafaris gehen vermutlich in die nächste Instanz

BERLIN. (hpd) Vor dem Landgericht Frankfurt/Oder fand heute die Verhandlung im Rechtsstreit "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters./.Land Brandenburg" statt. Dem vorausgegangen war ein langer Streit um das Recht, Hinweisschilder im öffentlichen Straßenraum aufzustellen, so wie es anderen Kirchen ebenfalls erlaubt ist.

Rüdiger Weida von der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" will erreichen, dass in Templin eigene Gottesdiensthinweisschilder auf die "Nudelmesse" (wieder) zugelassen werden. Die Schilder sollen wieder hinter den Ortseingangsschildern aufgestellt werden, (Vgl. auch den hpd-Artikel "Schild(bürger)streit in der Uckermark") wo sie – nach Auffassung der Kläger – widerrechtlich entfernt wurden.

Der Kläger vertritt die Auffassung, "dass er als Religionsgemeinschaft einen Anspruch darauf habe, auf seine Gottesdienste und sonstigen religiösen Veranstaltungen hinzuweisen." 1

In der heutigen Güteverhandlung konnte keine Einigung erzielt werden. Die mündliche Verhandlung war sehr kurz. Das Gericht beraumte für den 13. April einen Verkündungstermin an.

Der hpd wird in den nächsten Tagen ausführlicher über den Verhandlungstag berichten.


  1. zitiert nach rbb: http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/04/spaghettimonster-kirche-templin-verhandlung-landgericht-frankfurt-oder.html ↩︎