BERLIN. (hpd) Vor dem Landgericht Frankfurt/Oder fand heute die Verhandlung im Rechtsstreit "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters./.Land Brandenburg" statt. Dem vorausgegangen war ein langer Streit um das Recht, Hinweisschilder im öffentlichen Straßenraum aufzustellen, so wie es anderen Kirchen ebenfalls erlaubt ist.
Rüdiger Weida von der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" will erreichen, dass in Templin eigene Gottesdiensthinweisschilder auf die "Nudelmesse" (wieder) zugelassen werden. Die Schilder sollen wieder hinter den Ortseingangsschildern aufgestellt werden, (Vgl. auch den hpd-Artikel "Schild(bürger)streit in der Uckermark") wo sie – nach Auffassung der Kläger – widerrechtlich entfernt wurden.
Der Kläger vertritt die Auffassung, "dass er als Religionsgemeinschaft einen Anspruch darauf habe, auf seine Gottesdienste und sonstigen religiösen Veranstaltungen hinzuweisen." 1
In der heutigen Güteverhandlung konnte keine Einigung erzielt werden. Die mündliche Verhandlung war sehr kurz. Das Gericht beraumte für den 13. April einen Verkündungstermin an.
Der hpd wird in den nächsten Tagen ausführlicher über den Verhandlungstag berichten.
4 Kommentare
Kommentare
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Diese gemeine brandenburgische Obrigkeit! Aber sollen sie sehen, was sie davon haben.
Einfach den armen Templiner Bürgern jede Chance nehmen zu wollen, rechtzeitig zur Nudelmesse zu kommen. Aber die anderen falschen Religionen, die gar keinen echten "Gott" kennen, kriegen solche Schilder! Aber das Spaghetti-Monster (Tomatensauce und Käse auf es) sieht alles...
Wolfgang am Permanenter Link
Die christliche Religion beinhaltet doch auch nur "Käse", der stinkt sogar gewaltig. z.B. Limburger ala van Elst!
Michael Weis am Permanenter Link
Ohren steif halten und viel Glück, Herr Weida und hpd!
Kay Krause am Permanenter Link
Ein reales Spaghettimonster fliegt real durch die Luft,
im Wettstreit mit einem Gott, der irreal und langsam verpufft.
Der Gott der Regenwürmer flög' liebend gern mit,
Jedoch er ist flugunerfahren und dilettantisch,
und er kann sich nicht entscheiden,
mit welchem End' von seinen beiden
er starten soll:
das hint're ist katholisch,
das vord're protestantisch!