Petition Feiertagsgesetz Bremen

Unterschriften gegen das Vergnügungsverbot in Bremen

Während in anderen Bundesländern die Vorbereitungen für diverse säkulare Veranstaltungen am Karfreitag bereits auf Hochtouren laufen, um gegen die gesetzlichen Vergnügungsverbote an diesem Tag zu demonstrieren, wird in Bremen mit einer Petition gegen das Feiertagsgesetz protestiert. Die Petition erhält Rückenwind von der Bevölkerung und Gegenwind von Kirchenfunktionären.

"Feiertage für alle – Vergnügungsverbote aufheben!" heißt die Bremer Petition, die Mitte März von Maurice Mäschig gestartet wurde. Sie fordert die endgültige Abschaffung der Vergnügungsverbote an kirchlichen Feiertagen in Bremen.

Über 350 Unterschriften in nur drei Stunden konnten am vergangenen Samstag Vertreter der Regionalgruppe Oldenburg/Bremen der Giordano Bruno Stiftung (gbs), des Humanistischen Verbands Bremen (HVD) und des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) für ihre Petition sammeln.

"Wir sind sehr zufrieden über die vielen Unterschriften, die wir in nur drei Stunden sammeln konnten", sagt Maurice Mäschig, Initiator der Petition. "Der breite Zuspruch zu unserem Anliegen war sogar etwas überraschend. Die Debatten der vergangenen Woche und die Art, wie die Verbotsbefürworter sie führen, verdeutlicht zusätzlich, warum die Vergnügungsverbote aufgehoben werden müssen."

Laut Mäschig habe Renke Brahms, Schriftführer der Bremischen Evangelischen Kirche, mit dem kirchlichen Einfluss auf den Senat gedroht, sollten Parlament oder Senat sich ernsthaft erneut mit einer Abschaffung der Verbote beschäftigen.

Eigentlich hatte die Bremische Bürgerschaft bereits 2013 beschlossen, dass die karfreitäglichen Vergnügungsverbote im Bremer Feiertagsgesetz zum 28. Februar 2018 entfallen sollen. Ende 2017 entschieden die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft jedoch, die Verbotszeiten weiterhin beizubehalten. Nach Ansicht von SPD-Mann Mäschig, der die Diskussionen um das Feiertagsgesetz angeregt und in den vergangenen Jahren sehr intensiv verfolgt hat, ist dieser Sinneswandel darauf zurückzuführen, dass Parteivorsitzende und Abgeordnete von Vertretern der Kirchen ins Gebet genommen wurden.

"Dass aktuelle und ehemalige Senatoren sich zwar für eine unterstellte Schutzbedürftigkeit einiger Gläubiger und deren 'religiöse Empfindungen' einsetzen, ihnen aber gleichzeitig die weltlichen Bedürfnisse, Empfindungen und Interessen anderer Menschen egal sind, lässt (…) aufhorchen. Diese Haltung ist diskriminierend und intolerant", sagt Mäschig, der das Vergnügungsverbot nicht nur für diskriminierend, sondern auch für unzeitgemäß hält: "Heutzutage darf fröhliche Musik im Radio gespielt werden, im Fernsehen (…) laufen nicht-trauertagskonforme Filme, im Internet sowieso, das Tanzverbot ist in Bremen de facto gefallen und privat ist alles erlaubt. Es ist nicht die Frage, warum dann noch die letzten Verbote fallen müssen, sondern mit welcher Rechtfertigung sie von der Bürgerschaft beibehalten wurden, auch wenn ihre Abschaffung bereits beschlossen war."

Am 11. April werden die gesammelten Unterschriften für die Petition an Christian Weber, Präsident der Bremischen Bürgerschaft, übergeben. Online läuft die Mitzeichnungsfrist noch bis zum 26. April.