Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn

Jeder soll Organspender werden

In einem Interview sprach sich Gesundheitsminister Jens Spahn dafür aus, dass auch in Deutschland die Widerspruchslösung eingerichtet werden soll. Das bedeutet, dass jeder Bürger einer Organspende widersprechen und nicht wie bisher eine solche ausdrücklich erlauben muss.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der gespendeten Organe auf einen historischen Tiefstand gesunken. Im gesamten Jahr 2017 spendeten nur noch 797 Menschen Organe. Um diesen Missstand zu beenden hat der Gesundheitsminister am Wochenende in einem Interview mit der BILD den Vorschlag gemacht, eine Regelung wie in Spanien und den Niederlanden zu treffen. Hier muss einer Organspende explizit widersprochen werden; anderenfalls können nach dem Tod Organe entnommen werden, um anderen Menschen zu helfen.

Allerdings will das Gesundheitsministerium im Moment eine solche Regelung noch nicht als Gesetzentwurf dem Bundestag vorlegen, sondern das Thema nur zur Diskussion stellen. Daran wird deutlich, dass es mittelfristig weiterhin für die über 10.000 Patienten, die auf einer Warteliste stehen, keine bessere Hoffnung geben wird.

Bereits im Mai forderte der Ärztetag in Erfurt in einem Beschluss:

Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 fordert den Bundesgesetzgeber auf, § 2 Abs. 2 Transplantationsgesetz (TPG) im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren. Es kann von jeder Bürgerin und jedem Bürger nach der gesetzlich in § 2 Abs. 1 TPG geregelten Aufklärung durch die Krankenkassen erwartet werden, dass sie/er sich mit der Problematik auseinandersetzt und im Falle einer tatsächlichen Ablehnung ihr/sein NEIN zur Organspende formuliert.

In dem BILD-Interview sagte Spahn, dass ihm bewusst sei, dass eine solche Neuregelung zwar einen Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen sei. Andererseits aber seien alle bisherigen Versuche der Politik, die Zahl der Organspender zu steigern, ohne Erfolg geblieben. "Deshalb", so Spahn, "brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte über die Widerspruchslösung." Er sprach sich für eine Debatte zu diesem Thema im Bundestag aus.

Immerhin gibt es auch eine kleine Hoffnung für die auf ein Spenderorgan wartenden Patienten. Im jetzt vorliegenden Entwurf eines neuen Organspende-Gesetzes, der am vergangenen Donnerstag an die Bundestagsfraktionen geschickt wurde, heißt es, dass "Entnahmekrankenhäuser" in Zukunft über Pauschalen und Zuschläge mehr Geld für Leistungen im Zusammenhang mit einer Organspende bekommen sollen. Für Kosten, die durch die Nutzung der notwendigen Infrastruktur rund um eine Organspende entstehen, soll es ebenfalls Zuschläge geben.

Informationen zur Organspende finden sich hier.

Kommentare (31)

Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Mo. 3 Sep 2018 - 12:07

Der Skandal um die Organspenden hat die Deutschen sehr getroffen. Es wird nie vergessen und darum bleibt die Organspende auf einem Tiefpunkt. Skandale haben eine besondere Wirkung, die Richtung geht nach hinten.

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Sa. 8 Sep 2018 - 17:50

Antwort auf von Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Den Skandal um die Organspenden hat es aber nur gegeben, weil Spender-Organe so ein rares Gut sind. Bei einer Durchsetzung der WIderspruchslösung gäbe es Organe in Hülle und Fülle und man müsste sogar dafür Sorge tragen, dass Chirurgen - aus welchen Gründen auch immer - nicht unnötige Transplantationen durchführen.

Dr. Michael Balke (nicht überprüft)

Mo. 3 Sep 2018 - 12:39

Endlich kapiert auch die „hohe deutsche Politik“ die Notwendigkeit einer Widerspruchslösung, um den vielen todkranken Wartepatienten helfen zu können. Näheres von mir, von einem (ehemals) Betroffenen: http://www.drmichaelbalke.de/files/6614/4775/8562/NK_Mc3bcritzZeitung_06.06.201520Seite2024.pdf

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mo. 3 Sep 2018 - 13:08

Frage mich, wo bei diesem eigtl. begrüßenswerten Vorschlag der spahnsche Pferdefuß ist...

Mio27 (nicht überprüft)

Mo. 3 Sep 2018 - 13:16

Das Thema gehört auf die Agenda. Es geht um Menschenleben. Aber bevor der Staat die Freiheit der Bürger generell derart beschneidet, dass sie selbst entscheiden können, was mit ihren Körpern kurz vor ihrem Tod passiert, sollte der Staat die Kliniken besser bezahlen. Für die ist die Transplantation bislang nämlich ein Verlustgeschäft. Dann hätten diese Kliniken einen eigenanreiz, Patienten und ihre angehörigen vor Ort besser aufzuklären und zu Organspender anzuhalten. Hinzukommt, dass Organspendeskandale in der Vergangenheit für einen drastischen Einbruch gesorgt haben. Solange der Staat solchen Missbrauch leicht macht, braucht er sich nicht wundern, wenn die Menschen sich nicht ausschlachten lassen wollen und auf ihre Totenruhe wert legen. Staatliche Zwangsmaßnahmen dieser Art entmündigen die Menschen, die selbst über ihren Körper bis zuletzt bestimmen wollen. Altruismus ist freiwillig und darf nicht zwangsweise zur Pflicht gemacht werden. Nicht umsonst heißt es Organ-SPENDE, nicht Organ-Abgabe.

Sicherlich ist die Widerspruchslösung eine gewisse Einschränkung der Freiheit. Von Zwang kann aber keine Rede sein. Um Zwang handelt es sich wenn man etwas nicht will, es aber trotzdem tun muss. Bei der Widerspruchslösung kann dagegen jeder widersprechen der die Organspende nicht will.

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Sa. 8 Sep 2018 - 17:57

Antwort auf von Maximilian (nicht überprüft)

Die Widerspruchslösung ist keineswegs eine Einschränkung der Freiheit. Mit meinem Widerspruch verbiete ich nicht nur dem Krankenhaus die Entnahme meiner Organe, sondern auch meinen Angehörigen, etwas derartiges zu gestatten. Bei der (nicht vorgenommenen) Einwilligung hat die Verwandtschaft freie Auswahl, da ist mein Wille nicht mehr gefragt. Wenn ich bei der Widerspruchslösung nicht aktiv werde, dann heißt das, es ist mir völlig wumpe, was nach meinem Tod geschieht.

Rüdiger Weida (nicht überprüft)

Di. 4 Sep 2018 - 11:11

Antwort auf von Mio27 (nicht überprüft)

Warum dem menschlichen Kadaver eine andere Bedeutung zumessen, als anderen tierischen Kadavern auch?
Tot ist tot und was anschließend damit passiert, hat nicht die mindeste Bedeutung mehr. Es wäre hochgradig unethisch, anderes Leben nicht mit Teilen des Kadavers zu retten. Ganz besonders, wenn das auch noch mit moralischer Gefühlsduselei begründet wird.

mio27 (nicht überprüft)

Di. 4 Sep 2018 - 13:14

Antwort auf von Rüdiger Weida (nicht überprüft)

Nach Ihrer Argumentation können Sie Ihren "Kadaver" nach dem Tod auch auf den Misthaufen werfen lassen. Dass Menschen ihre geliebten Angehörigen würdevoll und in einem Stück zu Grabe tragen, hat etwas mit Kultur zu tun, nicht mit Gefühlsduselei. Aber von dieser Kultur haben Sie offenbar erschreckend wenig mitbekommen.

Rüdiger Weida (nicht überprüft)

Di. 4 Sep 2018 - 13:32

Antwort auf von mio27 (nicht überprüft)

Oh doch, von dieser Kultur bekomme ich jetzt täglich viel mehr aufgezwungen, als mir lieb ist. Eine Kultur, in der Götter und Kirchen den Menschen als Krone der Schöpfung darstellen und alle die, die nicht abergläubisch sind, zwingen, nach ihren absurden Regeln zu leben.

Übrigens kennen Sie scheinbar die Regeln des Staates dafür um so weniger. Kadaver dieser Größenordnung dürfen keines Falls auf den Misthaufen geworfen, sondern müssen vergraben werden. Das sollte auch für Menschen gelten. Es gibt keinen Grund zum Friedhofszwang.

"Hinzukommt, dass Organspendeskandale in der Vergangenheit für einen drastischen Einbruch gesorgt haben."
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Dabei handelt es sich um eine vollkommen irrationale Reaktion, denn es sind lediglich die Zuteilungsvorschriften ignoriert worden. Niemand hat ein Spenderorgan bekommen, ohne es zu brauchen.
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"Dass Menschen ihre geliebten Angehörigen würdevoll und in einem Stück zu Grabe tragen, hat etwas mit Kultur zu tun, nicht mit Gefühlsduselei."
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Auch "Kultur" kann gefühlsduselig sein. Man mag psychologisch nachvollziehen können, was Menschen zu totenkultischen Handlungen bewegt, aber auch die sind umso irrationaler, je weiter der für sie getriebene Aufwand das zur hygienischen Entsorgung von Gammelfleisch unvermeidbare Maß übersteigt.
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"Wenn ich gezwungen werde, etwas ausdrücklich zu widersprechen, ist das Zwang."
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Und was ist mit dem Zwang, quälend lange auf ein Spenderorgan zu warten und womöglich doch noch zu krepieren, während Unmengen transplantierbarer Ersatzteile verbrannt und/oder verbuddelt werden? Die Widerspruchslösung ist schon lange überfällig, denn der "Zwang", sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und Stellung zu beziehen, ist zumutbar. Unnötig langes und von schwerstem Leid erfülltes Warten auf ein Spenderorgan hingegen nicht.

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Sa. 8 Sep 2018 - 17:53

Antwort auf von mio27 (nicht überprüft)

Sehen Sie zu, dass Sie bald die Kurve kriegen. Den Luxus "...dass Menschen ihre geliebten Angehörigen würdevoll und in einem Stück zu Grabe tragen ..." werden wir uns nicht mehr lange leisten können. Wenn die Grundwasserreserven Gefahr laufen, kontaminiert zu werden, hört der Spaß auf. Dann führt kein Weg mehr am Krematorium vorbei.

Franz Reinartz (nicht überprüft)

Mi. 5 Sep 2018 - 18:02

Antwort auf von Rüdiger Weida (nicht überprüft)

Sehr geehrter Herr Weida,
wenn es - vorbehaltlich einer bisher nie ethisch geführten Debatte - etwas gegeben hätte, dann ist es Ihre Rede vom "menschlichen Kadaver", die mir eine Entscheidung wider eine "Organabgabepflicht" leicht macht.
Ihr Ton lässt jede Achtung vor MENSCHEN vermissen, die liebe Menschen verloren haben. Die wenigen Toten, die ich bisher gesehen habe, waren mir immer noch Vater oder Bruder und eben keine Kadaver.
Sie mögen sich aber gerne so sehen.
Einen guten Abend dennoch!

Rüdiger Weida (nicht überprüft)

Do. 6 Sep 2018 - 09:28

Antwort auf von Franz Reinartz (nicht überprüft)

Es macht mich stolz, Herr Reinartz, dass ich mit meinem Beitrag wenigstens einem zu einer klaren Entscheidung verholfen habe, wenn auch ein bisschen der Verdacht besteht, die war eh schon getroffen.

Eigentlich wollte ich das auch gar nicht. Mir ging es darum zu zeigen, für mich ist mein Kadaver nichts anderes als der jedes anderen Tieres. Was mit dem einst geschieht, habe ich zu entscheiden, nicht meine Angehörigen. Das halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Für mich es es weit wichtiger, ein anderes Leben zu retten als evtl. die Gefühle meiner Angehörigen nicht zu verletzen.

Sie sehen das umgekehrt. Schade, Leben sollte klar wichtiger als Gefühle sein. Vor allem, weil mir nicht klar ist, warum es Gefühle verletzen sollte, wenn ein Einzelteil nicht mit im Sarg oder in der Urne als Asche liegt.

Aber wenn das in Ihren moralischen Kompass passt, können sie sicher gut damit leben, dass evtl. jemand wegen Ihrer Gefühle sterben musste.

Dr. Jochen Lengerke (nicht überprüft)

Di. 4 Sep 2018 - 11:47

Antwort auf von Mio27 (nicht überprüft)

Ihr Einwand, sehr geehrte Frau / sehr geehrter Herr Mio27, wird durch den Pleonasmus "zwangsweise Pflicht" nicht richtiger. Von Zwang kann kaum eine Rede sein - ethisch verpflichtet allerdings fühle ich mich allerdings schon. Dazu bedarf es bei mir keiner Widerspruchsregelung - bei weniger ethisch motivierten Menschen ist das offensichtlich anders. Nach utilitaristischen Gesichtspunkten kann kein Zweifel sein: Der einmalige "Zwang", sich unsolidarisch zu erklären, steht tausendfachem Leiden entgegen.

mio27 (nicht überprüft)

Di. 4 Sep 2018 - 13:20

Antwort auf von Dr. Jochen Lengerke (nicht überprüft)

Wenn ich gezwungen werde, etwas ausdrücklich zu widersprechen, ist das Zwang. Bis jetzt gehörte mein Körper mir bis zum Ende. Wenn ich aber spenden will, dann tue ich es freiwillig oder eben nicht. Und um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Wer kein Organ "spenden" will, der sollte auch kein Fremdorgan von anderen erwarten. Wird mein Lebensfaden einmal durchschnitten, und sei es auch vor der Zeit, dann ist es eben so. Das nennt man Schicksal.

U.-C. Arnold (nicht überprüft)

Mi. 5 Sep 2018 - 12:26

Antwort auf von mio27 (nicht überprüft)

mio27 muss ich als Arzt völlig recht geben. In der verlogenen Debatte, noch dazu angeheizt von einem Gesetzesbrecher wie Spahn (Aufforderung zur Nichtbefolgung des VG.Urteils zur Abgabe von NaP) wird "ehrlicherweise" nicht klar genug gesagt, dass es sich immer und nur um eine Lebendspende handelt. Ein totes Organ könnte man nicht mehr gebrauchen. Der Spender ist also noch nicht TOT; er mag hirntot sein, aber lebt noch. Er reagiert noch auf den Schnitt des Skalpells und muss darum eine Narkose erhalten. Man kann Menschen nicht übelnehmen, wenn sie einen solchen Eingriff an sich nicht vornehmen lassen wollen. Ich würde jedenfalls nicht spenden.

Sven F (nicht überprüft)

Mi. 5 Sep 2018 - 15:08

Antwort auf von U.-C. Arnold (nicht überprüft)

Können Sie - als Arzt - mir bitte erklären, wie man ohne Hirnfunktion noch etwas wahrnehmen kann? Habe ich bisher immer falsch verstanden, dass beim Gehirn für die Wahrnehmung zuständig ist?

Sie haben selbstverständlich Recht, sehr geehrter Sven F.

Wahrnehmung ist an das Hirn gebunden. Lediglich primitive Reflexe sind nach Erlöschen der Hirnfunktion möglich. Das hat mit Wahrnehmung nichts zu tun.

Dr. Jochen Lengerke, Facharzt für Ortopädie

Dr. Lengerke Jochen (nicht überprüft)

Fr. 7 Sep 2018 - 14:22

Antwort auf von Sven F (nicht überprüft)

So ist es: Eine Narkose ist für den Hirntoten ebenso überflüssig wie des „Seel“sorgers frommen Sprüche.

Thomas (nicht überprüft)

Do. 6 Sep 2018 - 07:21

Antwort auf von U.-C. Arnold (nicht überprüft)

"Der Spender ist also noch nicht TOT; er mag hirntot sein, aber lebt noch."
-
Erstens: niemand bestreitet das. Und zweitens: na und? Entscheidend ist doch, ob sich das Bewußtsein wiederherstellen läßt oder nicht. Mit dem Hirntod ist das nach allem, was an gesichertem Wissen zur Verfügung steht, als ausgeschlossen zu betrachten. Will man Organspenden nicht komplett verunmöglichen, muß man sich mit dem Kriterium Hirntod zufriedengeben, denn Organe von "wirklich" Toten sind nun mal nicht mehr zu gebrauchen.
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"Er reagiert noch auf den Schnitt des Skalpells und muss darum eine Narkose erhalten."
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Muß er NICHT. Es werden lediglich Relaxantien verabreicht, um störende spinale Reflexe zu unterdrücken. Wer sich dennoch ängstigt, sollte verfügen, daß eine Organentnahme nur unter Narkose erfolgen darf.
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"Man kann Menschen nicht übelnehmen, wenn sie einen solchen Eingriff an sich nicht vornehmen lassen wollen."
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Doch, das kann man - besonders, wenn man unter furchtbaren Qualen auf ein Spenderorgan wartet oder einem geliebten Menschen hilflos dabei zusehen muß.
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"Ich würde jedenfalls nicht spenden."
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Niemand zwingt Sie dazu, und das wird sich auch mit Einführung der Widerspruchslösung nicht ändern.

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Mo. 3 Sep 2018 - 22:24

Optimismus ist wohl unangebracht, hat doch die Deutsche Bischofskonferenz schon ihre Missbilligung mit den üblichen frommen Floskeln ausgedrückt. Ganz im Sinne dieser Kirchenfürsten, die plötzlich gar nicht mehr sosehr das Leben schützen wollen, spricht ein Teil der Presse unredlicherweise schon von einer "Pflicht zur Organspende". Das ist typische klerikale Denke: wenn eine Sache nicht mehr verboten werden soll, wird gegen alle Vernunft behauptet, das Gegenteil werde angeordnet. So wird aus einer Widerspruchslösung reflexartig zu einer Pflicht gemacht.

Jobst Echterling (nicht überprüft)

Di. 4 Sep 2018 - 10:14

Bevor der Staat in derart schwerwiegender Form in die Freiheitsrechte des Menschen eingreift, muss er m. E. alle weniger gravierenden Alternativen geprüft haben. Warum stellt man keinen Zusammengang her zwischen Spendenempfang und Spendenbereitschaft? Praktisch könnte dies folgendermaßen geschehen: Jede Person, welche sich deutlich (z. B. 5 Jahre) bevor ihr eigener Spendenbedarf erkennbar wird, selbst als Organsspender hat registrieren lassen, erhält Vorrang beim Empfang eines Organs gegenüber allen Nichtspendern. Ich bin überzeugt, dass ein solches Verfahren die Bereitschaft zur Spende deutlich erhöhen würde. Auch wäre ihm ein gewisser Gerechtigkeitsaspekt wohl kaum abzusprechen.

Harald Freunbichler (nicht überprüft)

Di. 4 Sep 2018 - 10:49

"n dem BILD-Interview sagte Spahn, dass ihm bewusst sei, dass eine solche Neuregelung zwar einen Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen sei."

Ob ihm das auch bei der Passiven Sterbehilfe, bzw. deren gesetzlichen Regelung bewusst ist?

David See (nicht überprüft)

Di. 4 Sep 2018 - 11:23

wenn Niki Lauder mal wieder ein Organ braucht kriegt er es und wird auf warteposition 1 geschoben, als höchste Dringlichkeit. also irgendwas stimmt da nicht

Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Mi. 5 Sep 2018 - 11:47

Antwort auf von David See (nicht überprüft)

Und eine Frage an die Gläubigen: Wieso hilft ein einziges Gebet nicht, einen Menschen mit einem kranken Organ zu heilen? Wo isser denn, der "liebe Gott"??

Franz Reinartz (nicht überprüft)

Mi. 5 Sep 2018 - 18:35

Ich finde es bedauerlich, wenn eine mit hohem ethischen Anspruch zu führende gesellschaftliche Diskussion in den Weiten des anonymen Internet mit billigster Demagogie, Sarkasmus und Rechthaberei geführt wird. Mich interessiert z.B. wirklich die Frage, ob - bei gleicher medizinischer Notwendigkeit und Verträglichkeit - der trockene Alkoholiker meine Leber kriegt oder der Familienvater. Von dieser ethischen Debatte sind wir weit entfernt. Ich nehme das als bedauerliches Zeichen eines nur noch in Ansätzen respektvollen Ringens um eine mögliche Lösung eines neuzeitlichen Problems. Meine zwei Cent.

Dr. Jochen Lengerke (nicht überprüft)

Do. 6 Sep 2018 - 07:15

Antwort auf von Franz Reinartz (nicht überprüft)

Richtig - man sollte die Diskussion ernsthaft führen - und logisch stringent. So gibt es freilich Alkoholiker, die Familienväter sind. Wie auch immer: Auch ich würde meine Leber vorzugsweise einer gesundheitsbewussten Familienmutter als einem einsamen Clochard spenden. Die mit Abstand schlechteste Lösung wäre aber, meine von wem auch immer benötigten Organe zu vernichten.

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Sa. 8 Sep 2018 - 18:04

Antwort auf von Horst Rudolf (nicht überprüft)

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