Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Umstellung auf die aktuell diskutierte Widerspruchslösung, bei der alle Erwachsenen als Organspender oder -spenderinnen gelten, es sei denn, sie widersprechen ausdrücklich, nicht zu einer Zunahme der Spenden von verstorbenen Spendern und Spenderinnen führt. Das zeigen Organspendedaten aus Ländern, die auf diese Regelung umgestellt hatten.
Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben", welche von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) herausgegeben wird, schaut auf die letzten fünf Jahre zurück, in denen die DGHS Freitodbegleitung vermittelt.
Anfang 2022 war die Zahl der Organspenderinnen und -spender in Deutschland um ein Drittel eingebrochen. Bis jetzt hat sich die Situation kaum gebessert. Dabei trat am 1. März ein neues Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende in Kraft. Doch das Projekt der letzten Bundesregierung stockt und hat Mängel. Bürgerinnen und Bürger müssen selbst aktiv werden.
Am 15. Mai können die Schweizer Stimmberechtigen über einen Systemwechsel bei der Organspende entscheiden: Festhalten an der bisherigen Zustimmungslösung oder Einführung der vom Bundesrat und Parlament vorgeschlagenen Widerspruchslösung. Der gemeinnützig tätige Verein Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben empfiehlt: Nachdenken, sich informieren, entscheiden und handeln.
Die Menschen in der Schweiz sind zunehmend Solidaritätsmuffel. Man könnte es auch weniger schmeichelhaft formulieren: Wir verwöhnten und anspruchsvollen Eidgenossen zeichnen uns durch eine wachsende Portion Egoismus aus. Der zeigt sich bei der Corona-Impfung, aber auch bei der ständerätlichen Diskussion um die Organspende.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt das im deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende.
Am heutigen Donnerstag debattiert der Bundestag abschließend über zwei Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Organspende. Nach Ansicht des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) können jedoch weder die sogenannte Widerspruchslösung noch die sogenannte Zustimmungslösung maßgeblich dazu beitragen, die Zahl der Transplantationen zu erhöhen.
Ein neues Gesetz soll ändern, dass es in Deutschland zu wenig Organspenden gibt. Mit seinem Vorschlag prescht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 1. April im Bundestag vor: Wer nicht vorher widersprochen hat, soll nach Hirntod automatisch als Spender gelten. Eine Mehrheit im Bundestag dafür ist allerdings fraglich. Federführend von der Grünenchefin Annalena Baerbock gibt es einen Gegenentwurf.
Als "einen Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend" bezeichnet DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher das neue Transplantationsgesetz, das nach einer letzten Beratung durch den Bundesrat am 1. April dieses Jahres in Kraft treten soll.
Dass die Organe mit bestattet sein müssten, ist irrational und archaisch. Fortschrittlich und human erscheint, mittels Widerspruchslösung zum Transplantations-Spitzenreiter Spanien aufzuschließen. Das deutsche System ist trotz millionenschwerer Werbung gescheitert. Diese hat es nicht vermocht, eine durchaus spendenbejahende Bevölkerung zur solidarischen Zustimmung im Fall des Hirntods zu bewegen. In Spanien gilt schon der bevorstehende Herzstillstand als hinreichende Voraussetzung. Dies ist jedoch hierzulande als "aktive" Sterbehilfe verboten.
In der aktuellen Diskussion um eine mögliche Einführung einer Widerspruchs-Lösung bei der Organspende verweist DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher auf das eigentliche Haupthindernis, weswegen nur geringe Mengen von transplantationsfähigen Organen zur Verfügung stehen: Die geringe Bereitschaft deutscher Kliniken, potenzielle Organspender/-innen zu melden.
In einem Interview sprach sich Gesundheitsminister Jens Spahn dafür aus, dass auch in Deutschland die Widerspruchslösung eingerichtet werden soll. Das bedeutet, dass jeder Bürger einer Organspende widersprechen und nicht wie bisher eine solche ausdrücklich erlauben muss.
Wieder einmal könnten die Niederlande Deutschland zum Vorbild dienen. In dieser Woche beschloss das niederländische Parlament, dass jeder volljährige Staatsbürger automatisch Organspender ist. Es sei denn, er widerspricht. Das Nachbarland versucht damit, dem Mangel an Spenderorganen beizukommen.
Die Zahl der Organspender in Deutschland ist im Jahr 2017 um knapp acht Prozent auf 797 gesunken und hat damit einen neuen Tiefpunkt erreicht. Fachleute sind besorgt und fordern Gegenmaßnahmen.