Schweiz

Kanton St. Gallen stimmt für Verhüllungsverbot

Am Sonntag hat sich der Schweizer Kanton St. Gallen mit 66,6 % der Stimmen für ein Gesichts-Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum ausgesprochen. St. Gallen ist damit der zweite Schweizer Kanton, der ein solches Gesetz erlässt. Bereits im Juli 2016 trat im Kanton Tessin ein solches Verbot in Kraft. Obwohl gegen die Vollverschleierung des Gesichts von Frauen mittels Burka oder Niqab gerichtet, sind auch Fußballfans und andere Gruppen ohne religiöse Motivation vom Verbot betroffen.

Nachdem ein Gesetz, welches die Gesichtsverhüllung an öffentlichen Orten verbieten sollte, mit den Stimmen der rechtspopulistischen SVP (Schweizerischen Volkspartei) und der Zentrumspartei CVP (Christlichdemokratische Volkspartei) das Parlament von St. Gallen passiert hatte, erreichten Politiker*innen der Jungsozialisten und der Jungparteien der Grünen sowie der GLP (Grünliberale Partei) eine Volksabstimmung. Bei dieser Abstimmung entschieden sich 66,6 % von 36 % der Wahlbeteiligten für ein Verbot dieser Verhüllung.

Das Gesetz soll sich gegen Personen richten, die durch das Tragen einer Gesichtsverhüllung die öffentliche Sicherheit bedrohen oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden gefährden. Hierbei bleibt es zunächst der polizeilichen Einschätzung überlassen, ob eine Person eine Verwarnung oder gar Geldbuße erhält. Problematisch werden durch das Gesetz auch Verkleidungen und medizinischer Mundschutz.

Da ein Gesetz zur Gesichtsverhüllung im Tessin bereits seit zwei Jahren in Kraft ist, lassen sich die dortigen Erfahrungen auswerten. So gab es in den letzten zwei Jahren 37 Verfahren sowie einige Verwarnungen. Die Anzahl der verhüllten Frauen dabei ist jedoch gering. Weit häufiger trifft es Fußballfans.

Ähnliche Erfahrungen wie im Tessin hat man auch in Österreich gemacht. Dort trat am 1. Oktober vergangenen Jahres ein Verhüllungsverbot in Kraft, das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes (AgesVG). In Österreich waren es ebenfalls weniger Frauen mit Gesichtsschleier, die mit Verwarnungen und Bußen belegt wurden, als hauptsächlich Menschen in Kostümierung und mit Kleidungsstücken, die dem Kälteschutz dienten. Kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde ein Apple-Mitarbeiter im Hai-Werbekostüm angezeigt und kurz darauf eine Radlerin abgemahnt, welche ihren Schal als Kälteschutz nutzte.
Die Polizei wurde nach Bekanntwerden der Fälle zu Fingerspitzengefühl aufgerufen. Bei kaltem Wetter dürfen nun Schal und Mütze größere Teile des Gesichts bedecken.

Weltweit gibt es zahlreiche Länder, die eine Vermummung oder Verschleierung landesweit oder lokal, begrenzt oder auf bestimmte Aktivitäten bezogen, verbieten. Im Jahr 2019 soll die gesamte Schweiz über ein Verbot der Gesichtsverhüllung abstimmen.