Gestern hat sich die Schweiz per Volksabstimmung mit knapper Mehrheit für ein Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit ausgesprochen. Im Vorfeld war intensiv darüber gestritten worden und auch jetzt ist der Streit noch nicht beendet. Ein Kommentar von Daniela Wakonigg.
Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat ein generelles Verbot der Vollverschleierung an Schulen im Land verhängt. Auch wenn es nur wenige Einzelfälle geben könnte, herrscht damit nun Rechtssicherheit in der Streitfrage. Allerdings gilt die neue Gesetzeslage nur für staatliche Schulen.
Gut eine Woche nach den Terroranschlägen in Sri Lanka durch muslimische Selbstmordattentäter hat der Präsident des Landes das Tragen von Gesichtsverschleierungen per Notstandserlass verboten.
Am Sonntag hat sich der Schweizer Kanton St. Gallen mit 66,6 % der Stimmen für ein Gesichts-Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum ausgesprochen. St. Gallen ist damit der zweite Schweizer Kanton, der ein solches Gesetz erlässt. Bereits im Juli 2016 trat im Kanton Tessin ein solches Verbot in Kraft. Obwohl gegen die Vollverschleierung des Gesichts von Frauen mittels Burka oder Niqab gerichtet, sind auch Fußballfans und andere Gruppen ohne religiöse Motivation vom Verbot betroffen.