Beratung oder Werbung?
Der Kompromissvorschlag der Großen Koalition ist eine Null-Nummer
Foto: © Michael Schmidt-Salomon
Nach monatelangem Warten liegt nun ein Vorschlag zum Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche vor. Unter der Überschrift "Werbung" wird im § 219a StGB die sachliche Information seitens der durchführenden Ärztinnen und Ärzte verboten. Die von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt. Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer.
In einer gemeinsamen Presseerklärung von heute erklären die Ärztinnen Kristina Hänel, Nora Szász und Natascha Nicklaus: "Der § 219a bleibt komplett bestehen incl. seiner Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis. Die restlichen Vorschläge, die die Situation verbessern sollen, sind flankierende Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind."
"Weitere Ausführungen sind Willenserklärungen, z. B. sollen Information seitens staatlicher oder staatlich beauftragter Stellen zum Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung gestellt werden. Das war auch bisher möglich, der Staat hat aber seine Aufgabe, für ein flächendeckendes Netz ambulanter und stationärer Einrichtungen zu sorgen, nicht wahrgenommen, sondern die Frauen noch den Seiten der Abtreibungsgegner ausgeliefert, auf denen sie bei der Suche nach Adressen gelandet sind."
Der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, sagte dem hpd: "Der sogenannte Kompromissvorschlag der Bundesregierung ist ein Kniefall vor den Interessen christlicher Lebensschützer und stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität des Staates dar."
Die drei Ärztinnen sind empört, "dass aus politischem Machtkalkül und aus Angst vor rechts Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden." Für sie sind Informationsrechte Menschheitsrechte, die selbstverständlich auch für Frauen gelten. Doch nach dem sog. Kompromiss "zum Schwangerschaftsabbruch werden auch Ärztinnen und Ärzte in Zukunft nicht informieren dürfen, sie dürfen dann lediglich auf die staatlichen Stellen verweisen."
"Wir dürfen die religiöse Schikane, die mit der Aufrechterhaltung der Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und dem Beratungszwang für abtreibungswillige Frauen einhergeht, nicht länger hinnehmen!" Für Schmidt-Salomon ist es deshalb "an der Zeit, die Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch grundlegend zu revidieren, wie wir dies bereits im Februar 2018 gefordert haben. Hierzu müssen wir den Druck auf die Politik erhöhen. Die Parlamentarier sollten endlich einsehen, dass private Glaubensvorstellungen in der Gesetzgebung eines demokratischen Verfassungsstaates nichts verloren haben."
Kommentare (33)
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"Die Parlamentarier sollten
"Die Parlamentarier sollten endlich einsehen, dass private Glaubensvorstellungen in der Gesetzgebung eines demokratischen Verfassungsstaates nichts verloren haben" - richtig so!
Ist m.E. aber das dickste Brett, das es zu bohren gilt...
Wenn der Deutsche Michel
Wenn der Deutsche Michel mehrheitlich eine Partei wählt, die das Wort "Christlich" im Namen trägt, sollte er sich nicht wundern, wenn die "Christliche" Gesetzte machen.
Eben deswegen ein dickes
Eben deswegen ein dickes Brett...
Ihre Stellungnahme wird der
Ihre Stellungnahme wird der Problematik der Sache nicht gerecht. So einfach ist das nicht.
Das Paket besteht aus vielen Details : Beratung, flexibel, monetäre, zeitliche Nöte der betroffenen Personen, umfassende Versorgung, das ist zentraler Punkt der Debatte.
All das steht im Mittelpunkt, aber Sie beschäftigen sich am liebsten mit dem einfachsten und schnellsten Weg : Abbruch, so will ich keinen Humanismus....
Zustimmung zu diesem
Zustimmung zu diesem Kommentar. Der Artikel wird der zugrundeliegenden Problematik, die sich aus dem Spannungsfeld verschiedener Rechtsansprüche ergibt, nicht gerecht.
Die "Problematik" der Sache,
Die "Problematik" der Sache, Herr Soldierer,
ist, dass sich hier Menschen erlauben anderen Menschen vorzuschreiben zu wollen was mit deren Körper passiert. Wie schon seit Anbeginn der Verbreitung des "Christlichen Glaubens" geht es nicht um Humanismus, sondern um Unterwerfung unter eine Fiktion zu Gunsten derer, die sie *verkünden*.
Erkennen Sie doch endlich, dass ihre Zeit vorbei ist und tatsächlich in diesem Land nur noch 15% überhaupt in die Kirchen gehen. Christlicher Fundamentalismus ist ebenso fatal wie der anderer Religionsgemeinschaften.
Hier wird gar nichts
Hier wird gar nichts vorgeschrieben, gar nichts. Nachdenken, wo sind Möglichkeiten.
1. Betroffene bekommen ein Mindestgehalt, je nach Situation zugeschnitten, flexibel.
2. Betroffene werden zeitlich freigestellt, je nach Situation zugeschnitten, flexibel.
Der Staat muß Sie frei- stel- len ! Fordern Sie...wie heißen diese follower....?
Der Staat ist ein Eisblock, ein Schmutzfink, läßt Sie hängen, zieht Ihnen Scheuklappen
vors Gesicht u. treibt Sie in das "Unvermeidliche".
PS : Ich habe im 1. Schuljahr der Religionslehrerin gleich gesagt daß sie lügt...
von diesen Leuten gibt's noch mehr davon...
Welchen Humanismus wollen Sie
Welchen Humanismus wollen Sie dann? Es gibt Leute, die glauben von sich, die Religion hinter sich gelassen zu haben und merken nicht, dass sie die Dogmen der religiösen Prägung noch immer mit sich schleppen. Die Sache ist eben wirklich einfach: Die Union spiegelt einmal mehr Kompromissbereitschaft vor, wo sie in Wahrheit auf dem alten Standpunkt verharrt. Und dieser gehört eigentlich ins Mittelalter.
Das stimmt doch nicht, jetzt
Das stimmt doch nicht, jetzt und hier geht es um die Abschaffung des § 219a!
Der § 218 gehört m.E. allerdings auch komplett gestrichen. Es wird so getan, als ob bei einer Freigabe der Abtreibung diese als Standardmaßnahme zur Geburtenregelung eingesetzt würde, dies ist aber absoluter Blödsinn.
Es wird auch niemand gezwungen, abzutreiben oder eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Frauen und ÄrztInnen sind sehr wohl selbst in der Lage, mit oder ohne Beratung eine qualifizierte Entscheidung zu treffen.
Da Männer bei dem Thema nicht direkt betroffen sind, sollten sie sich hier auch sehr zurück halten. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie Frauen in erster Linie als Gebärapparate sehen und es Ihnen in allererster Linie um die Macht geht, Frauen nicht selber über sich entscheiden zu lassen, noch nicht einmal nach einer Vergewaltigung oder bei einer medizinischen Indikation.
Die Zwangsberatung ist schlicht und ergreifend entwürdigend und mit einer selbst gewählten Beratung nicht zu vergleichen.
Sie haben vollkommen recht Fr
Sie haben vollkommen recht Fr. Hollwedel. Die Taktik, die H. Soldierer hier anwedet ist die der unzulässigen Problemerweiterung. Wo es zur Zeit nur um das Recht (und die Pflicht) von Ärzten geht, über ihre Leistungen zu informieren, wird die Berarungsproblematik und anderes mit einbezogen. Das kann aber im Zusammenhang von §219a zunächst mal außen vor bleiben. Der Paragraf 218 muss die nächste Baustelle sein, da gehört zunächst mal die Pflichtberatung abgeschafft. Wer drängt sich schon danach, in einer solchen Beratungsstelle als Inquisitoren zu arbeiten ? Vor allem selbstgerechte „LebensschützerInnen darf man vermuten. Wie wenig von den vollmundigen Versprechungen der Politik zur Betreuung von Schwangeren zu halten ist, sieht man zum Beispiel an der aktuellen Katastrophe mit den Hebammen. Und wenig später im Leben der geborenen Kinder fehlt es an KITA-Plätzen, KITA-BetreuerInnen, an GrundschullehrerInnen … und deren gerechter Entlohnung. Und das sind Daueraufgaben der Politik, die haben mit der aktuellen Diskussion um §219a nichts zu tun, und auch nichts mit einer anstehenden Diskussion um §218. Und um die Reihe der Paragrafen nach unten fortzusetzen darf ruhig mal wieder an die Diskussion um §217 erinnern. Da hätte man sich am liebsten gleich in ein Pflegebett auf einer Intensivstation oder in einem Hospiz gelegt, so rosig wurde das geschildert. Inzwischen musste selbst Jens Spahn den „Pflegenotstand“ ausrufen. Und von KITA bis Hospiz findet man kaum eine Einrichtung wo einem nicht ständig das Kreuz vor die Nase gehalten wird.
Herr Bernd, was zulässig u.
Herr Bernd, was zulässig u. nicht zulässig ist - solche Schranken sind bei mir schwierig...
Es geht hier nicht um §§, sondern um Leben od. Tod - nicht mal überführte Mörder werden in solcher Kaltschnäutzigkeit - mit od. ohne §§ - "abgeschossen".
Sie kritisieren zurecht - genau wie ich - das "organisierte Mißmanagement" rund um unser
Thema. Bieten Sie einer Betroffenen Person 1. ein Mindesteinkommen u. 2. eine bis zu 100%-ige zeitliche Freistellung an - je nach Beruf, Ausbildung...
In diesem maximalen Rahmen wird jede Betroffene sich frei entscheiden können...
Der Wille, die Bereitschaft zur bedingungslosen, umfassenden Lösung des Themas ist bei
den Etablierten nicht vorhanden. Klagen wir an...versiffte Medien- Klopse helfen nicht. Suchen wir....
Ach toll, jetzt kommt dann
Ach toll, jetzt kommt dann doch wieder der Vergleich von Abtreibung mit Mord bzw Todesstrafe. Wenn Sie ernsthaft glauben, ungewollt schwangere Frauen würden "kaltschnäuzig" entscheiden und den Fötus "abschiessen", sollten Sie ihr angeblich humanistisches Menschenbild vielleicht mal überdenken.
Ebenso Ihre eher unausgegorenen Ideen - was schwebt Ihnen denn so als Freistellungszeit vor, 18 Jahre?
"Freistellung" heißt, daß
"Freistellung" heißt, daß Betroffene z.B. ihre Ausbildung fortführen können, daß gewohnte Lebensabläufe fortgeführt werden können. Sicher wird's ein paar Abhängigkeiten geben....
Im weiteren eröffne ich lediglich den Rahmen dessen was möglich ist - u. sonst gar nichts.
Ich hänge nicht an alten Strukturen - eng gestrickte Konzepte - vielleicht macht es Angst sich in einem Raum ungeahnter "Wahlfreiheit" zu orientieren.
@ Frau Hollwedel: "... als
@ Frau Hollwedel: "... als Gebärapparate sehen." Ja. Darum geht es. Wir Männer können uns nicht alleine fortpflanzen und sind auf die Hilfe von Frauen angewiesen. Diese "Hilfe" wird beschafft, sei es mit Schmeicheleien, sei es mit Gesetzen, sei es mit Gewalt.
Ethisch akzeptabel ist nur, wenn Mann und Frau sich gemeinsam und in freier Entscheidung auf die Zeugung und Aufzucht von Nachkommen verständigen.
Die religiöse Moral kann in weiten Teilen dadurch erklärt werden, dass die Priester möglichst viele gehorsame Anhänger wollen. Das beginnt bei der frühen Verheiratung, dem Verbot von Familienplanung, der Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder zum Gehorsam gegenüber den Priestern zu erziehen, der Ablehnung von Homosexualität und endet mit dem Verbot der Selbsttötung. Abweichler umzubringen (bzw. umbringen zu lassen) ist hingegen kein Problem für die Pfaffen. Andere Methoden der Anhänger-Gewinnung sind Mission und Eroberungskriege mit anschließender Zwangsbekehrung.
Sie sehen, an der religiösen Ethik ist nicht viel dran außer der Herrschsucht der Kleriker.
Es gibt keinen Grund, ein
Es gibt keinen Grund, ein Kind im 9. Monat abzutreiben, wenn keine Gesundheitsgefahr für die Mutter besteht. Wenn man sich, wie ich auf den atheistischen Standpunkt stellt, dann haben die ersten Zellteilungen nichts mit einem Menschen zu tun, aber ein Fetus einen Tag vor der Geburt ist selbstverständlich ebenso ein Mensch, wie ein Säugling einen Tag nach der Geburt, ansonsten müsste man die Menschenrechte von Frühchen abschaffen. Wem diese ethische Sichtweise nicht genügt, der sollte darüber nachdenken, dass wir uns lächerlich machen, wenn wir die sogenannte "Beschneidung" einen Tag nach der Geburt ablehnen, die Tötung eine Stunde vor derselben aber verteidigen. Da die Hälfte aller Kinder männlich sind, dürften Männer selbstverständlich mitreden, selbst wenn man die identitätspolitische Sichtweise als allgemeinverbindlich ansehen würde.
StGB § 219a:
StGB § 219a:
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise …
Wenn ich die Diskussion richtig verstanden habe, dann wird einer Ärztin, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt und das öffentlich mitteilt nicht vorgeworfen, dass sie diese macht, sondern, dass sie diese um ihres Vermögensvorteils wegen veröffentlicht und damit „Werbung“ dafür macht. Beratungsstellen wird diese Vermögensvorteilsabsicht nicht unterstellt und sie dürfen daher ungestraft informieren.
Was passiert nun, wenn Ärztin A mitteilt, dass Ärztin B Abbrüche durchführt, diese darauf hinweist, dass Ärztin C Abbrüche anbietet usw. … Ärztin X erwähnt, dass Ärztin A Abbrüche durchführt.
Keine Ärztin wirbt für sich, sondern informiert nur über die Tätigkeit ihrer Kollegin. Sie handelt quasi wie eine Beratungsstelle. Die Prämisse des 219a ist dann wohl nicht gegeben? Was sagen Juristen zu dieser Konstruktion?
Ralf Fischer, eigentlich eine
Ralf Fischer, eigentlich eine logische Idee, die Sie da aussprechen. Was dabei herauskommt, kann ich Ihnen schon prophezeihen: da werden die (christlichen?)Juristen den naheliegenden Verdacht äußern, dass Ärztin A jeweils von Ärztin B, C und X eine Provision bekommt? und dann fangen wir von vorne an............!
Hexenprozesse 2018!
Hexenprozesse 2018!
Das „C“ der beiden Parteien steht für „christlich“ und christlich bedeutet immer, dass der Bauch einer Frau den Männern und der Kirche gehört, aber niemals der Frau selber! Sie hat halt „göttlich“ auferlegte Pflichten.
Nur wer das hochnotpeinliche Verhör hinter sich bringt und den Kirchen ihre Unschuld bei dieser Entscheidung beteuert, bekommt von (christlichen?) Beratern den Stempel der absolvierten Beratung sowie das „Recht“ in eigener Verantwortung zu entscheiden.
Und wer je ein Arbeitszeugnis von den Kirchen erhalten hat, der weiß, was damit gemeint ist, wenn der Priester schreibt, dass ihm etwas „zu Ohren gekommen“ sei. Denn die Kirchen wollen „Alles“ wissen!
Es ging bei Hexenprozessen noch nie um Aberglauben, sondern immer nur um die Macht, wer die Entscheidungsbefugnis über den weiblichen Körper hat. Der Wille der Frauen muss auch heute noch mit allen Mitteln gebrochen werden. Dafür steht das „C“ dieser Parteien.
Humanisten und Atheisten sollten dies den Frauen im Land einmal mitteilen, damit sie durch Kirchenaustritte mitentscheiden können.
Zwischen Beratung und Werbung
Zwischen Beratung und Werbung unterscheiden zu wollen, könnte im Einzelfall auch mal schwierig sein.
Doch bei denjenigen, die sich für mehr Freiheit und Information einsetzen, kann man gewiss sein, dass sie dies weder aus Gewinnabsicht noch ohne Gewissen tun.
Kann man das auch von der Gegenseite behaupten? Für welche Interessen machen diese sich stark?
Die Lösung kann deshalb nur lauten: Ein Unterscheidungswillen führt von vorneherein an einer sachlich gerechtfertigten Lösung vorbei.
Kurz: Was erlaubt ist, für das darf auch geworben werden!
Eine Unterscheidung ist somit hinfällig. Der Paragraph gehört gestrichen!
"Rechte" der Gegner sind ohnehin nicht betroffen und sich als Regelungsbefugte für andere berufen zu fühlen, ist schlichte Anmaßung. Inidividuell betroffen sind lediglich die Ärzte*innen als Informierende und die persönlich Information-Interessierten!
… Die Parlamentarier sollten
… Die Parlamentarier sollten endlich einsehen, dass private Glaubensvorstellungen in der Gesetzgebung eines demokratischen Verfassungsstaates nichts verloren haben."...
Die Trennung von Wirklichkeit und ausufernder Fantasie, wie sie in den Religionen vorliegt, will denkfaulen "Plapperern" einfach nicht gelingen. Doch "Plappern" gehört zum Geschäft von Politikern und Pfaffen; durch rationales Denken geprägtes Verhalten eher nicht.
Parlaverment eben! Reden ohne
Parlaverment eben! Reden ohne Ende ohne Verstand. Schon ein besonderes Kreuz.
Die SPD-Frauen sollten sich
Die SPD-Frauen sollten sich mal Gedanken über das Verhalten ihrer katholischen Chefin machen. Das Verhalten von Frau Nahles ist einer besseren Lösung stärker im Wege als die Union, die sich nur verhält wie immer in solchen Fragen.
@ A.S.
@ A.S.
Sehe ich genauso.
Dieser faule Kompromiss ist natürlich auch wieder klassischem Machterhalt geschuldet: Die SPD will aus Angst vor den Wählern, d.h. vor Neuwahlen, keinen Bruch der Regierung riskieren. Diese Angst vor Abstrafung war ja schon der eigentliche Grund überhaupt wieder auf Groko zu machen, was Anfang 2017 auch ganz offen so an die Parteibasis kommuniziert wurde.
Ein einziges Trauerspiel, eigentlich schon Farce...
Verhandelt haben den
Verhandelt haben den Kompromiß Barley und Giffey, die kaum als katholisch bekannt sind...
@Gerd: Hätte die SPD-Fraktion
@Gerd: Hätte die SPD-Fraktion mehr Druck machen dürfen, hätten Barley und Giffey eventuell ein besseres Ergebnis erziehlen können. Politisch war die Stillhalte-Verordnung für die Fraktion von Nahles ein Fehler. Durch das Stillhalte-Gebot ist Nahles den Verhandlungsführern der SPD in den Rücken gefallen.
Ich bezweifle, dass das nur dem Wunsch nach Fortführung der
GroKo geschuldet war.
Gottgläubige Politiker sind immer Diener (mindestens) zweier Herren: Ihrem Gott und dem Volk, dass sie gewählt hat und bezahlt. Wem sie vorrangig dienen, muss im Einzelfall beurteilt werden. Sicher ist nur die statistische Aussage: Je frommer, desto eher geben sie den Interessen ihres Gottes (d.h. den Interessen der jeweiligen Priester) den Vorrang.
Sicher ist: Atheistische Politiker bedienen die Priester-Interessen nicht, es sei denn aus Dummheit.
Hallo A.S.! CDU, CSU, SPD,
Hallo A.S.! CDU, CSU, SPD, GRÜNE, LINKE: Alle kirchlich (nicht christlich) versifft! Leider ist das so! Und der Vollständigkeit halber (damit sie sich nicht übergangen fühlen): Auch in der AfD hat die Kirche (wie schon erfolgreich bei den Nazis) ihre gierigen Krallen mitten im Geschäft!
Hallo Herr Krause, vielen
Hallo Herr Krause, vielen Dank für Ihre Zustimmung. Leider mag ich die Vokabel "versifft" nicht. "Unterwandert" fände ich sachlich zutreffender. Wobei klar sein muss: In einer Bewvölkerung mit X% Frommen sind auch ca. X% fromme Politiker zu erwarten. Mich irritiert die Abweichung von diesem Erwartungswert in der politischen Realität (insbesondere die realen Machtpositionen sind mit sehr frommen Politikern besetzt, Ministerpräsidenten, Kanzlerin, Bundestags-Präsident, Fraktionschefs) und ich würde gerne verstehen, woraus diese Abweichung resultiert.
@A.S.
@A.S.
Ich erkläre mir die Tatsache, dass die religiös verblendeten Politiker einen sehr viel höheren Anteil an der gesamten Zahl der Politiker haben, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht, damit, dass die Kirchen traditionsbedingt immer noch viel zu viel Einfluss haben. Früher haben die Pfaffen von den Kanzeln verkündet, wie ihre (im Vergleich zu jetzt sehr viel zahlreicheren Schäfchen) zu wählen haben. Wer politisch was werden wollte, hat sich bei denen entsprechend "lieb Kind" gemacht.
Wenn man die Bücher von Carsten Frerk liest (Violettbuch Kirchenfinanzen und Kirchenrepublik Deutschland) wird einem schon klar, wie wunderbar die Zusammenarbeit von Kirchen und Politikern funktioniert. Das Problem ist m. E., dass das den meisten Wählern nicht bekannt und/oder egal ist. Vielleicht ändern sich die Verhältnisse in ein oder zwei Generationen, hoffentlich!
Ich kann mich noch gut daran erinnern, was es für Pressekommentare gab, als Gerhard Schröder zum Bundeskanzler vereidigt wurde und er nicht auf die Bibel schwor (wie er sich das trauen könnte!)
Ich informiere mich vor den Wahlen nicht nur über die Parteiprogramme (danach sind AFD, CDU, CSU, SPD, Grüne nicht wählbar) sondern auch über die Kandidaten, daher müssen Erst- und Zweitstimme nicht an die gleiche Partei gehen.
Oh ja, Frau Hollwedel, da
Oh ja, Frau Hollwedel, da haben Sie mit "Violettbuch Kirchenfinanzen und Kirchenrepublik Deutschland" zwei der m.E. wichtigsten Bücher genannt, um zu verstehen, *wie* die Pfaffia unsere Republik auch heute noch (mit-)regiert - was für eine Fülle von Einsichten!
Für die Antwort auf die Frage, *wie und wann* die RKK überhaupt in unsere Welt kam**), empfehle ich immer wieder gerne "Machtkampf..." von Rolf Bergmeier. Der Autor referiert darin auch mehrfach auf seine vorherigen Bücher zum Thema.
**) Es wird von interessierter religiöser Seite (RKK und EKD) immer wieder gerne behauptet, dass sich das Christentum qua seiner (angeblich) einzigartigen _message_ der Nächstenliebe (ganz abgesehen von der angeblichen 'Feindesliebe'!) quasi wie auf einer _via triumphalis_ unaufhaltsam gegen alle anderen Religionen durchgesetzt hätte.
Das ist schlicht und ergreifend die oft wiederholte, aber dreisteste Lüge, die ich kenne, um dem Christentum Auftrieb zu geben; denn:
Das Christentum wurde im Jahr 380 per reichsweitem Edikt als nunmehr einzige erlaubte Religion im Römischen Reich VERORDNET.
Abweichung: Das etablierte
Abweichung: Das etablierte System selektiert passende (religionitisch infizierte) Nachfolger über Kaderschulen.
Ich vermute (kann es nicht
Ich vermute (kann es nicht beweisen) ähnliches wie Herr Trutnau, weiß aber nicht, ob diese Kaderschmieden außerhalb des Parteiensystems stehen, von wo aus die "Absolventen" in den verschiedenen Parteien entsandt werden, oder ob es sich um Selektionsmechanismen innerhalb der politischen Parteien handelt.
Das sind externe, häufig
Das sind externe, häufig private Eliteschulen, deren Absolventen ebenso häufig bereits Parteimitglied sind und von Parteien handverlesenen werden. D.h. in C-Parteien kommt garantiert kein Atheist in eine Führungsposition. Fast ebenso wenig in einer der anderen etablierten Parteien, die allesamt religionitisch durchseucht sind. Ein etabliertes System halt, das sich selbst reproduziert.
Das ganz dicke Brett.
Und - nein, ich kann das nicht beweisen, habe dafür keine Dokumente.
Das ist eine Behauptung, meine Schlussfolgerung aus z.B. "Kirchenrepublik Deutschland".
Meine eigene Erfahrung in
Meine eigene Erfahrung in einer politischen Partei ist, dass Fromme oft einsatzfreudiger sind als weniger Fromme. Das wird partei-intern belohnt mit Pöstchen und Posten.