Terre des Femmes

"Verbot des 'Kinderkopftuchs' ist verfassungskonform!"

Am 29.08.2019 fand im Bundespresseamt eine von TERRE DES FEMMES veranstaltete Pressekonferenz im Rahmen der Petition "DEN KOPF FREI HABEN!" statt. Das zentrale Element der Pressekonferenz stellte ein verfassungsrechtliches Gutachten von Prof. Martin Nettesheim dar, welches die Verfassungskonformität eines Verbots des sogenannten Kinderkopftuchs belegt.

Das von TERRE DES FEMMES (TDF) in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Nettesheim stellt laut TDF die erste verfassungsrechtliche Auseinandersetzung mit der Thematik des "Kinderkopftuchs" dar. Neben der Vorstellung des Gutachtens berichtete TDF-Vorstandsfrau Dr. Necla Kelek über die Ergebnisse einer von TDF gestarteten Umfrage, in welcher mehr als 250 Erziehungskräfte über ihre Praxiserfahrungen mit dem "Kinderkopftuch" berichteten. Eine eindeutige Mehrheit der Teilnehmenden wies dabei auf die negativen Folgen hin, welche eine Frühverschleierung für die betroffenen Mädchen mit sich bringt.

Dieses Stimmungsbild wurde von Jürgen Böhm, Realschullehrer und Vizepräsident des Deutschen Lehrerverbandes, bestätigt. Auch Dr. Lale Akgün, ehemalige Bundestagsabgeordnete der SPD, betonte die große Relevanz einer gesetzlichen Regelung zum Kinderkopftuch. Dabei appellierte sie insbesondere an die linksliberalen politischen Kräfte, sich stärker als zuvor für die Rechte von muslimischen Schülerinnen einzusetzen.

Die TDF-Petition "DEN KOPF FREI HABEN!" kann hier unterzeichnet werden.