Griechenland: Praxis zur Befreiung vom Religionsunterricht verstößt gegen Europäische Menschenrechtskonvention

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die griechische Praxis zur Abmeldung vom Religionsunterricht, bei der explizit angegeben werden muss, dass das betroffene Kind nicht christlich-orthodox sei, als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet. Bildungsministerin Karameus verspricht Änderung.

Wer in Griechenland ein Kind vom Religionsunterricht abmelden wollte, musste bisher eine Erklärung darüber abgeben, dass das Kind nicht christlich-orthodox sei. Dagegen hatten fünf griechische Eltern und Kinder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geklagt.

In seinem Urteil vom 31. Oktober kam der Gerichtshof im Fall "Papageorgiou und andere gegen Griechenland" zu dem Schluss, dass die bisherige Vorgehensweise in Bezug auf das Recht auf Bildung, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Das Land muss daher Strafen in Höhe von 8.000 Euro für die jeweils ersten drei Klagenden Petros Papageorgiou und Ekaterini Berdologlou sowie ihre Tochter Maria Rafaella Papageorgiou und noch einmal dieselbe Summe für die beiden letzten Klagenden Rodopi Anastasiadou und ihre Tochter Smaragda Raviolou gemeinsam zahlen. Zudem müssen den ersten drei Klagenden 6.566,52 Euro für die Prozesskosten gezahlt werden.

Weil der Religionsunterricht nach griechischer Verfassung über mehrere Schuljahre verpflichtend ist, ließen die Klagenden den Fall vom Gerichtshof prüfen. In seiner Presseerklärung zum Urteil begründet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Entscheidung, dass die geltende Praxis gegen die Menschenrechtskonvention verstößt, damit, dass nach aktueller Praxis Eltern unrechtmäßig dazu gezwungen seien, darzulegen, dass sie oder ihr Kind einem bestimmten religiösen Glauben angehören oder eben nicht.

Daraufhin hat die griechische Bildungsministerin Niki Kerameus angekündigt, die bisherige Vorgehensweise zur Abmeldung vom Religionsunterricht ändern zu wollen. Daneben sollen auch die Inhalte des Unterrichts einer Prüfung unterzogen werden.

Kommentare (6)

Klaus D. Lubjuhn (nicht überprüft)

Mo. 11 Nov 2019 - 13:15

Das griechische Beispiel ist natürlich noch um einiges schlimmer. Aber dass der Kirchenaustritt in NRW beim Amtsgericht beurkundet werden muss, dann zum Einwohnermeldeamt geht, das seinerseits das Finanzamt verständigt, macht noch einmal deutlich: Hier gibt es ein KABG (= Kirchenaustrittsbehinderungsgesetz), das durch ein umfassendes Bundesgesetz für eine echte Trennung von Staat und Kirche revidiert werden muss.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mo. 11 Nov 2019 - 13:53

Antwort auf von Klaus D. Lubjuhn (nicht überprüft)

Mir fällt da als Parallele eher die GG-widrige 'Pflicht' zur Offenbarung der Konfession auf der Steuerkarte ein.
Aber dass ich aus einem Verein austreten muss, dem ich nie aktiv beigetreten bin, ist schon etwas schizo (um es mal freundlich auszudrücken), passt aber zu dem Verein.

Sehr wahr.
Und waren Sie mal im Krankenhaus? Eine der ersten Fragen bei der Aufnahme lautet, welcher Religion man denn angehöre. Schließlich gehört es zum Service, dass beim nahenden Tod der passende Gottesvertreter gerufen wird.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 12 Nov 2019 - 18:45

Antwort auf von M. S. (nicht überprüft)

Ich war schon mehrmals in einem Krankenhaus, kann mich aber nicht erinnern, das jemals gefragt worden zu sein.

libertador (nicht überprüft)

Mi. 13 Nov 2019 - 08:57

Antwort auf von Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Wie ist Ihre Fragen gemeint?

Juristen haben in diesem Fall ganz sachlich geurteilt, dass eine bestimmte Praxis nicht zulässig ist.

Hella Camargo

Jahrgang 1980, hat Germanistik und romanische Philologie studiert. Da sie in eine römisch-katholische Familie hineingeboren wurde und dreieinhalb Jahre auf einer katholischen Grundschule verbracht hat, war der Grundstein zum Atheismus früh gelegt. Heute baut sie lieber auf ihren Gerechtigkeitssinn als auf kirchliche Gebote.

Weitere Artikel der Autorin
Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel