Griechenland: Praxis zur Befreiung vom Religionsunterricht verstößt gegen Europäische Menschenrechtskonvention

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die griechische Praxis zur Abmeldung vom Religionsunterricht, bei der explizit angegeben werden muss, dass das betroffene Kind nicht christlich-orthodox sei, als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet. Bildungsministerin Karameus verspricht Änderung.

Wer in Griechenland ein Kind vom Religionsunterricht abmelden wollte, musste bisher eine Erklärung darüber abgeben, dass das Kind nicht christlich-orthodox sei. Dagegen hatten fünf griechische Eltern und Kinder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geklagt.

In seinem Urteil vom 31. Oktober kam der Gerichtshof im Fall "Papageorgiou und andere gegen Griechenland" zu dem Schluss, dass die bisherige Vorgehensweise in Bezug auf das Recht auf Bildung, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Das Land muss daher Strafen in Höhe von 8.000 Euro für die jeweils ersten drei Klagenden Petros Papageorgiou und Ekaterini Berdologlou sowie ihre Tochter Maria Rafaella Papageorgiou und noch einmal dieselbe Summe für die beiden letzten Klagenden Rodopi Anastasiadou und ihre Tochter Smaragda Raviolou gemeinsam zahlen. Zudem müssen den ersten drei Klagenden 6.566,52 Euro für die Prozesskosten gezahlt werden.

Weil der Religionsunterricht nach griechischer Verfassung über mehrere Schuljahre verpflichtend ist, ließen die Klagenden den Fall vom Gerichtshof prüfen. In seiner Presseerklärung zum Urteil begründet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Entscheidung, dass die geltende Praxis gegen die Menschenrechtskonvention verstößt, damit, dass nach aktueller Praxis Eltern unrechtmäßig dazu gezwungen seien, darzulegen, dass sie oder ihr Kind einem bestimmten religiösen Glauben angehören oder eben nicht.

Daraufhin hat die griechische Bildungsministerin Niki Kerameus angekündigt, die bisherige Vorgehensweise zur Abmeldung vom Religionsunterricht ändern zu wollen. Daneben sollen auch die Inhalte des Unterrichts einer Prüfung unterzogen werden.