In zwei Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Klagen österreichischer Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters zurückgewiesen. Diese fühlen sich vom Gericht nicht ernst genommen.
Bruder Spaghettus, der langjährige Vorsitzende und jetzige Ehrenvorsitzende der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V." hat eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Ziel ist es, die Diskriminierung zu beenden, die ihm durch die Verweigerung widerfährt, auf seinem Personalausweis seine weltanschauliche Kopfbedeckung zu tragen.
2009 hatte sich die polnische Sängerin "Doda" in einem Interview zur Entstehung der Bibel geäußert. Ihrer Hypothese, wonach das Buch von Menschen unter dem Einfluss von Alkohol und rauchbaren Kräutern geschrieben worden sei, stimmten einige nicht nur nicht zu. Zwei Personen, unter ihnen ein Politiker der polnischen rechtskonservativen PiS-Partei, klagten 2012 sogar. Nach zahlreichen Verurteilungen und Instanzen zog Doda vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und gewann. Die Verurteilung der Künstlerin durch polnische Gerichte verletzt das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Noch immer müssen die Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland um Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft kämpfen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht nun eine Verfassungsbeschwerde des langjährigen Vorsitzenden der Gemeinschaft, Rüdiger Weida alias Bruder Spaghettus, nicht zur Entscheidung angenommen hat, will dieser vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte steht die Neubesetzung des polnischen Richterpostens an. Polen hat hierfür den Gründer eines konservativ-katholischen Juristenbundes nominiert. Sollte die EU ihn in diesem Amt bestätigen, könnte das ungeahnte Auswirkungen auf künftige Urteile des Gerichts im Bereich der Religionsfreiheit und der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung haben.
Da der österreichischen Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters die Anerkennung als religiöse Bekenntnisgemeinschaft versagt blieb, zog sie nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Beschwerde wurde vergangenen Freitag fristgerecht in Straßburg eingereicht.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die griechische Praxis zur Abmeldung vom Religionsunterricht, bei der explizit angegeben werden muss, dass das betroffene Kind nicht christlich-orthodox sei, als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet. Bildungsministerin Karameus verspricht Änderung.
Deutsche Gerichte haben der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft versagt. Deshalb hatte der Verein Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingelegt. Wie nun bekannt wurde, hat der EGMR die Beschwerde abgewiesen.
Deutsche Gerichte haben der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft versagt. Nun hat der Verein Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht – ebenso wie zwei weitere europäische Spaghettimonsterkirchen.
Christliche Eltern in Hessen hatten gegen die in Deutschland bestehende Schulpflicht verstoßen, indem sie ihre vier Kinder zu Hause unterrichteten. Als Konsequenz hatten die zuständigen Behörden die Kinder und Jugendlichen kurzfristig im Heim untergebracht. Die darauf folgende Klage der Eltern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung ihres Menschenrechts auf Familienleben scheiterte nun.
Eine Österreicherin, die Mohammed als Pädophilen bezeichnet hatte, sei hierfür zu Recht von österreichischen Gerichten verurteilt worden. Dies erklärte am vergangenen Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Urteile des Bundesverfassungsgerichts bestätigt: Man darf Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust vergleichen und die ausführenden Ärzte nicht als "Mörder" diffamieren.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden: Es darf mit religiösen Motiven Werbung gemacht werden. Das Urteil kommt einer litauischen Modefirma entgegen, die mit Jesus und Maria Werbung machen wollte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute über das "besondere Kirchgeld" geurteilt. Es befand den in Deutschland durch das Kirchgeld praktizierten Zugriff der Kirchen auf das Einkommen von Nichtkirchenmitgliedern für rechtens.
Das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen müssen Arbeitgeber nicht tolerieren. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstagmorgen entschieden. Bedingung ist aber, dass es eine allgemeine Regel gibt, die das Unternehmen diskriminierungsfrei durchsetzt. Beschwerden einzelner Kunden reichten dagegen nicht aus.