Evangelischer Kirchentag 2015

ver.di fordert EKD zum Umdenken beim kirchlichen Arbeitsrecht auf

STUTTGART (hpd/ver.di) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) auf, in ihren eigenen Betrieben das weltliche Arbeits- und Tarifrecht anzuwenden.

„Das weltliche Tarifrecht bildet den geeigneten Rahmen, um gute Arbeitsbedingungen herzustellen, die Gesundheits- und Sozialberufen aufzuwerten und ihnen zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung zu verhelfen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Mittwoch. Dagegen sehe das kirchliche Arbeitsrecht keine Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf Augenhöhe und kein Streikrecht vor. „Das ist nicht mehr zeitgemäß“, betonte Bühler. 

Außerdem hätten Beschäftigte bei Kirchen die gleichen Mitbestimmungsrechte verdient, wie Arbeitnehmer bei weltlichen Unternehmen. „Das Verfassungsrecht der Kirche, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln, hört da auf, wo die Interessen anderer, nämlich abhängig Beschäftigter, betroffen sind“, so Bühler. Insbesondere bei sozialen Dienstleistungen könnten Kirche, ihre Diakonie und ver.di gemeinsam sowohl für Hilfesuchende als auch für Beschäftigte viel Gutes bewirken. 

ver.di ist auf dem Evangelischen Kirchentag 2015 sowohl mit eigenen Informationsangeboten als auch mit mehreren Veranstaltungen präsent. So lädt der ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg von Mittwoch, 3. Juni 2015, 12 Uhr, bis Samstag, 6. Juni, 20 Uhr, zum Ruhen und Rasten in seinen Räumlichkeiten ein. Zudem ist ver.di vom 4. bis 6. Juni auf dem „Markt der Möglichkeiten“ im Stuttgarter Neckarpark präsent (Zelthalle 4, Stand B10). Dort wird der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Samstagvormittag zwischen 10.30 und 11.30 Uhr den Kirchentagsbesucherinnen und -besuchern Rede und Antwort stehen.


Pressemitteilung von ver.di