Kirchliche Arbeitgeber beschäftigen bei den Kirchen selbst und bei deren Wohlfahrtsverbänden wie Caritas und Diakonie bundesweit mehr als 1,5 Millionen Menschen. Wenn es darum geht, Forderungen ihrer Belegschaften nach arbeitsrechtlicher Gleichbehandlung abzuwehren, kennen sie kein Pardon. Das zeigt ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Die Kirchen- und Arbeitgeberseite besteht auf dem, was sie "Dritter Weg" nennt. Ein Weg, den jedoch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Diskriminierung ansehen – im Vergleich mit Angestellten bei weltlichen Unternehmen.
In der diesjährigen Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst hatte die Gewerkschaft ver.di im Februar und März zu Warnstreiks aufgerufen. Im März kam es dabei auch zu Warnstreiks in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft, die von ver.di organisiert worden waren. Diese kollektiven Arbeitsniederlegungen fanden statt, obwohl von kirchlichen Arbeitgebern weiterhin entschieden die Position vertreten wird, die Mitarbeitenden in diesen Betrieben hätten gar kein Streikrecht. Der hpd sprach über die Streiks und die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts mit Mario Gembus, Gewerkschaftssekretär in der ver.di Bundesverwaltung in Berlin, zuständig für Kirchen, Diakonie und Caritas.
Heute ruft die Gewerkschaft ver.di die Beschäftigten des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg erneut zum Warnstreik auf. Von den 25 Kindertagesstätten des Verbandes sind 20 regulär für die Kinder geöffnet, auch die beiden Familienzentren setzen ihren Normalbetrieb fort. Fünf Kitas beteiligen sich an dem Streik.
Am gestrigen Mittwoch wurde im saarländischen Ottweiler Geschichte geschrieben. Erstmals fand ein Streik in einem Krankenhaus in katholischer Trägerschaft statt. Im Vorfeld wurde den Streikenden mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht. Hintergrund des Streiks waren die Gespräche über einen Tarifvertrag für eine Entlastung der Beschäftigten, die einseitig vom Arbeitgeber abgebrochen wurden.
Zum kommenden Mittwoch ruft die Gewerkschaft ver.di zum Warnstreik in einer katholischen Klinik auf und begeht damit einen Tabubruch. Denn das kirchliche Arbeitsrecht sieht kein Streikrecht vor.
STUTTGART (hpd/ver.di) Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) auf, in ihren eigenen Betrieben das weltliche Arbeits- und Tarifrecht anzuwenden.
BERLIN. (hpd) Die kleine Lokführergewerkschaft GDL streikt. Auf Deutschlands Schienen bewegt sich kaum noch etwas. Doch anders als bei vorherigen Streiks halten sich Bürger- und Medienschelte in Grenzen. Was ist anders als noch vor zwei Wochen?