Bundesverfassungsgericht kippt das Verbot geschäftsmäßiger Hilfe beim Suizid

Ärzte und Vereine dürfen sterbewilligen Schwerstkranken wieder straffrei Beihilfe zur Selbsttötung leisten. Das hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe heute, am 26. Februar 2020, entschieden.

Die Richter erklärten den umstrittenen Paragrafen 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) für verfassungswidrig und damit für nichtig. Das bereits bei seiner Einführung im Jahr 2015 umstrittene Gesetz bestraft die sogenannte "geschäftsmäßige" Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Haft. Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO) begrüßt das Urteil als wegweisende Entscheidung zugunsten der Selbstbestimmung am Lebensende:

"Das ist eine gute Nachricht für Menschen am Ende ihres Lebens, also früher oder später für uns alle. Die durch das nun gekippte Gesetz entstandene absurde Situation, dass gerade am Lebensende professionelle Unterstützung wegen Strafandrohung versagt bleiben musste, ist nun beendet. Dies gibt Menschen ein Stück Würde zurück, wenn sie bewusst und ohne äußeren Druck über die Entscheidung nachdenken, ihr Leben zu beenden und dafür professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen", so der KORSO-Vorsitzende Dr. Rainer Rosenzweig in einer ersten Stellungnahme.

Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen, stellte Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bei der Urteilsverkündung klar.

Auch angesichts der Tatsache, dass sich 80 Prozent der Deutschen mehr Selbstbestimmung am Lebensende wünschen, war die Anpassung der Rechtsvorschriften überfällig. Das Urteil eröffnet den Weg für Beratungs- und Hilfsangebote. Der KORSO begrüßt alle Initiativen aus dem säkularen Spektrum, die Menschen dabei helfen, ihr Lebensende würdevoll und nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten – und zwar mit professioneller Unterstützung nach höchstem medizinisch-wissenschaftlichen Standard.

Erstveröffentlichung auf der Webseite des KORSO.

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Kommentare (12)

pi (nicht überprüft)

Mi. 26 Feb 2020 - 16:10

Das Wort „geschäftsmäßig“ wurde bewusst irreführend in den Diskurs eingebracht und sorgt oft für Empörung. Es sollte eigentlich nur in Anführungszeichen verwendet werden, denn es geht ja nicht um ein Geschäftsmodell. Ich fände „professionell“ besser.

Es geht darum, die professionelle Sterbehilfe von der quasi behelfsmäßigen durch Betroffene und Angehörige abzugrenzen. Im persönlichen Ausnahmefall wurde einem das ja vorher bereits zugestanden – aber eben nicht kompetent, gut vorbereitet und auf Wiederholung angelegt.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Fr. 6 Mär 2020 - 04:15

Antwort auf von pi (nicht überprüft)

Nun isses ja ob der Nichtigkeit des § 217 obsolet; schön.

Alfred Farkas (nicht überprüft)

Mi. 26 Feb 2020 - 16:40

Wenn verantwortungsvolles Rechtsempfinden, gesunder Menschenverstand und wahrhafte Empathie über Bigotterie, eine so selbstherrliche wie verantwortungslose wie christlich versiffte Politik obsiegen ... Bravo, Karlsruhe!

A.W. (nicht überprüft)

Mi. 26 Feb 2020 - 19:52

Warten wir es ab . Die C- Parteien und die Kirchen werden sehr schnell zum " Gegenangriff " starten.
Aber Kompliment nach Karlsruhe, so detailliert hätte ich das Urteil nicht erwartet.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 3 Mär 2020 - 03:00

Antwort auf von A.W. (nicht überprüft)

Das Urteil und seine Begründung sind eigtl. ziemlich wasserdicht.
Aber ich wette, die C-Fraktion wird aus dieser oder jener Formulierung Auswege finden.

Thomas Spickmann (nicht überprüft)

Mi. 26 Feb 2020 - 23:11

In den USA dürfte es derzeit schwieriger sein, ein solches Urteil zu Gunsten der Säkularen zu bekommen, nachdem Donald Trump es geschafft hat zwei Konservativen zu Richterposten zu verhelfen.

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Mi. 26 Feb 2020 - 23:27

Reinhard Marx und Heinrich Bedford-Strohm in der gemeinsamen Erklärung:
„Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen.“
Auf viel weniger subtile Weise ist es das Leid selbst, das alte oder kranke Menschen unter Druck setzt. Und es ist die Aussicht darauf, diesem Leid unabsehbar lange ausgesetzt zu sein, das alte - und auch junge - Menschen auf unerträgliche Weise belastet. Dagegen scheint die Kirchenfürsten nicht zu beunruhigen, dass die „unorganisierte“ Hilfe bei der Selbsttötung durch einen Bekannten, in §217 ausdrücklich erlaubt, den gleichen Druck ausüben könnte. Aber das betrifft ja nur die gehobenen Kreise, die einen Arzt in ihrem Bekannten- oder gar Verwandtenkreis haben; und die müssen ja sowieso von der Kirche nicht bevormundet werden.
Die theo-“logische“ Argumentation läuft darauf hinaus, dass einen der LIEBE GOTT solange quälen darf wie er dazu lustig ist. In diesem Zusammenhang wird von klerikaler Seite gern die Geschichte des Ijob (Hiob) vorgetragen und wie immer ein wichtiger Teil der Geschichte, die Rahmenhandlung) ausgelassen: dass es sich da um eine Wette zwischen Gott und Satan handelt. (Buch IJOB in der katholischen Einheitsübersetzung: 1,12Der HERR sprach zum Satan: Gut, all sein Besitz ist in deiner Hand, nur gegen ihn selbst streck deine Hand nicht aus! Darauf ging der Satan weg vom Angesicht des HERRN. …2,6 Da sprach der HERR zum Satan: Gut, er ist in deiner Hand. Nur schone sein Leben!…). Also die beiden zocken darum, ob Ijob (Hiob) von Gott abfällt, wenn ihn der Satan nur genügend quält.
Sollte allerdings das Urteil des Bundesverfassungsgericht ein Fehler sein, dann macht das Buch Ijob auch sehr klar, wer dafür verantwortlich ist:12,17 Er (der HERR) lässt Ratsherren barfuß gehen, / Richter macht er zu Toren.
Bergoglio hat übrigens dazu aufgefordert, in der Fastenzeit wieder in der Bibel zu lesen statt TV zu schauen, also „das Wort Gottes, das wie eine sanfte Brise unsere Herzen streichelt“ . Das Buch Ijob tut das wohl ausgiebig. Ohne die rosarote Brille unterwürfiger Gläubigkeit wird man allerdings eher zu folgendem Fazit kommen: IJOB 30,26 Ja, ich hoffte auf Gutes, doch Böses kam, / ich harrte auf Licht, doch Finsternis kam.

Wenn jemand an einer Wahnvorstellung leidet, nennt man das Geisteskrankheit.
Leiden aber viele an einer Wahnvorstellung, nennt man es Religion.
Robert M. Pirsig

Und wenn diese Religion dann auch noch staatlich geschützt wird, nennt man es Demokratie.
Wolfgang Schäfer

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 3 Mär 2020 - 02:54

Antwort auf von Klaus Bernd (nicht überprüft)

Was Marx, Bedford-Strohm u.a. da meinen, von sich geben zu müssen, ist vor dem Hintergrund der *Nichtigkeit* des § 217 eigentlich völlig unerheblich.
Sie versuchen halt, ihre lukrativen Felle nicht davonschwimmen zu lassen...
Aber vor dem Hintergrund ihrer schwindenden Schäfchen wird es ihnen auch nichts nützen.
Und das ist auch gut so.

KORSO

Der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO e.V.) wurde 2008 gegründet, um die Positionen seiner Mitgliedsverbände zu sondieren und gemeinsame Interessen öffentlich zu vertreten. Sie eint vor allem das Ziel, die Gleichbehandlung der Konfessionsfreien in Staat und Gesellschaft zu erreichen.

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