Es sollte keine Pflicht zur Beratung geben

Jens Spahn (CDU)
Jens Spahn auf dem CDU-Bundesparteitag 2014 in Köln

Auch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) kritisiert die Auswahl der Experten, die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) um ihre Expertise zur Neuregelung der Suizidassistenz gebeten wurden.

Nach Informationen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit Abgabefrist bis zum 09.06.2020 eine Reihe von Institutionen und Experten eingeladen, ihre Expertise für eine mögliche "Neuregelung der Suizidassistenz" einzubringen.

"Bei diesem Vorgehen wundern wir uns doch sehr", kommentiert Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der DGHS. "Wir befürchten, dass das glasklare Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 zum Recht jedes Einzelnen, sein grundgesetzlich verankertes Recht auf Suizidhilfe wahrzunehmen, doch noch durch die Hintertür allzu stark eingegrenzt werden könnte."

Ein Indiz dafür ist die Auswahl der von Spahn angeschriebenen Experten. Es dominieren kirchliche und konservative Stimmen. Roßbruch: "Bei dieser Auswahl der angefragten Experten kann man sich doch zusammenreimen, welche Argumente aus der Mottenkiste geholt werden. Der Schutz der Selbstbestimmung ist von dieser Seite bislang meist dem Schutz des Lebens nachgeordnet worden." Die mitgliederstarke und traditionsreiche Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V., die sich dem Selbstbestimmungsrecht bis zum Lebensende verpflichtet fühlt, in den 40 Jahren ihres Bestehens wiederholt konstruktive Vorschläge für Regelungen der Suizidhilfe vorlegte und über ein großes Experten-Wissen in Fragen der Sterbebegleitung und -hilfe verfügt, wurde bezeichnenderweise nicht angefragt, obwohl Spahn nach der Urteilsverkündung vollmundig der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, dass er nunmehr mit allen Beteiligten das Gespräch führen wolle.

Nach Auffassung der DGHS ist das Schreiben des CDU-Bundesgesundheitsministers überdeutlich von dessen parteipolitischer Geisteshaltung geprägt. Spahn betont in seiner Anfrage den Begriff Lebensschutz und eine mögliche Notwendigkeit, Menschen vor sich selbst zu schützen, falls eine Einschränkung der Selbstbestimmung vorliegen sollte. Er wolle die "Möglichkeit eines legislativen Schutzkonzepts nutzen". Roßbruch: "Wenn der Bundesgesundheitsminister es ernst meint mit seiner Ankündigung, in einen 'konstruktiven Dialog' zu treten, um 'Eckpunkte einer möglichen Neuregelung der Suizidassistenz' zu sammeln, sind wir ebenfalls gerne gesprächsbereit."

Für die DGHS sind z. B. eine Änderung in der Musterberufsordnung der Ärzte, des Betäubungsmittelrechts und die Einhaltung medizinischer Sorgfaltskriterien zentral. Elementar für die DGHS ist die Freiverantwortlichkeit des Suizidwilligen. Diese liegt vor, wenn der Suizidwillige die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seinen Selbsttötungsentschluss besitzt, seine Entscheidung frei von Willensmängeln ist, sein Entschluss wohlerwogen und von einer inneren Festigkeit getragen ist.

Dabei ist die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, wie im gesamten Rechtsverkehr, zu unterstellen. Nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte hinsichtlich einer möglichen Einschränkung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit sollte eine fachpsychiatrische Begutachtung mit eingehender Prüfung der Einsichts- und Urteilsfähigkeit vorgenommen werden.

Im Rahmen eines zu schaffenden prozeduralen Sicherungskonzepts befürwortet die DGHS daher eine ausgewogene und umfassende Aufklärung über medizinische Alternativen zum beabsichtigten Suizid, lehnt aber eine wie auch immer geartete Beratungspflicht kategorisch ab. Denn eine solche Pflicht liefe auf eine Begründungs- und Rechtfertigungspflicht des Suizidwilligen hinaus. Die freiverantwortliche Entscheidung über das eigene Lebensende bedarf jedoch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber gerade "keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung".

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Kommentare (10)

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Mo. 15 Jun 2020 - 10:36

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Wenn die Gegner einer vernünftig geregelten Suizidmöglichkeit einer Leidensphilosophie anhängen, die ihren vermuteten Gott als einzige Instanz zu Erlösung und Gnade des Menschen sieht, dann muss die Politik (Jens Spahn) faire Wettbewerbsbedingungen zur Festlegung des besten Wegs schaffen.

Der christliche Zynismus sollte am Ende nicht obsiegen, sondern jene Menschen, die am Lebensende auf Hilfe angewiesen sind.

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mo. 15 Jun 2020 - 11:37

"... die Auswahl der von Spahn angeschriebenen Experten. Es dominieren kirchliche und konservative Stimmen" - ja, was (um Himmels Willen) war da vom Verfassungsfeind Spahn auch sonst zu erwarten?
Jetzt (um Himmels Willen) bloß keinen Honig ums Maul schmieren.
Verfassungsfeinde benötigen eine ganz andere Gangart...

Axel Stier (nicht überprüft)

Mo. 15 Jun 2020 - 13:41

Zitat:
"Spahn betont in seiner Anfrage den Begriff Lebensschutz und eine mögliche Notwendigkeit, Menschen vor sich selbst zu schützen, falls eine Einschränkung der Selbstbestimmung vorliegen sollte."

ich betone den Begriff der Menschenwürde und die dringende Notwendigkeit, uns Bürger vor solchen Politikern zu schützen, die sich einem ausländischen Monarchen fremdbestimmen lassen.

Durch Fremdbestimmung (Indoktrination) benehmen sich Gesundheitsminister unserer BRD wie Kerkermeister, die Todgeweihte nach Maßgabe eines ausländischen Monarchen möglichst lange leiden lassen.
Dieses Vorgehen wird verständlicherweise durch Klanmitglieder unterstützt.

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Mo. 15 Jun 2020 - 14:13

Dieser hinterhältige Grundgesetz-Verachter gehört längst entlassen, leider besteht in unserer Regierung die Grundtendenz die Bibelübersetzung das GG zu stellen.
Aus diesem Grund sehe ich das Urteil von Herrn Vosskuhle gefährdet, aber anscheinend stört das niemanden im Parlament, auch "Mutti" schweigt dazu.

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Mo. 15 Jun 2020 - 15:18

„Menschen vor sich selbst zu schützen, falls eine Einschränkung der Selbstbestimmung vorliegen sollte “
Darin zeigt sich die Hinterhältigkeit in der Argumentation der „Lebensschützer“. Es wird vom Ergebnis her beurteilt, ob eine „Einschränkung der Selbstbestimmung“ vorliegt oder nicht. Dadurch versuchen sie, bei klarem Verstand hinterlegte Patientenverfügungen auszuhebeln.
Man darf halt einfach nicht sterben solange der Liebe Gott noch ein bisschen Corona-Pandemie mit einem spielen will.

Werner Helbling (nicht überprüft)

Mo. 15 Jun 2020 - 16:35

Ein Trauerspiel der Sonderklasse, wenn man sich mit solchen Politikern und Ministern herumschlagen muss!

Olaf Sander (nicht überprüft)

Mo. 15 Jun 2020 - 17:17

Ich war ja so naiv zu glauben, mit dem Urteil des BVerfG wäre die Sache endgültig geklärt und die individuelle Selbstbestimmung gestärkt. Endlich müsste niemand mehr um sein selbstbestimmtes Ende kämpfen, wenn doch eigentlich jede Kraft zum Leben (bis dahin) und gegen das Leiden benötigt wird...

Aber nein. Jens Spahn, dem eine noch größere Karriere als "nur" Bundesgesundheitsminister vorausgesagt wird, macht aus unserem (!) Rechtssataat eine Bananenrepublik. Einfach so. Völlig ohne Konsequenzen. Normalerweise und nach meinem persönlichen und subjektiven Rechtsempfinden, müsste er genau deshalb zurücktreten.

Sein großes Glück in dieser Causa ist, dass die Sterbewilligen meistens einen schwerwiegenden Grund für ihren Sterbewunsch haben, wie z.B. eine schwere und unheilbare Krankheit. Und wer so etwas hat, kann nicht für seine Rechte demonstrieren. Diese Menschen sind froh, wenn sie einigermaßen über den Tag und durch die Nacht kommen

Dafür demonstrieren andere Leute, die ihr Vertrauen in die Politik und den Staat - eben auch wegen eines solchem unredlichen und unrechten Verhaltens in der Politik - verloren haben. Die folgen dann solchen Wirrköpfen wie Attila Hildmann und Xavier Naidoo, oder, noch schlimmer, Höcke, Gauland, Weidel & Co.

Und die Politiker fragen sich (rhetorisch?), weshalb das so ist...

Vielleicht braucht es wieder so eine "Mein Ende gehört mir!" Kampagne wie sie 2014 von der gbs ziemlich erfolgreich initiiert wurde. Nur diesmal mit den Gesichtern von genau jenen Leuten, die von Jens Spahn und seinen Unterstützern bis zum sprichwörtlichen Verrecken in der Warteschleife hängen gelassen werden und "nicht nur" von Menschen, die das selbstbestimmte Sterben als Recht wollen, aber bei denen derzeit keine Notwendigkeit dazu besteht.

Das allerdings bedürfte viel - sehr viel - Mut und einen guten Schuss Kampfeswille von den Betroffenen. Jens Spahn weiß das.

Nur wenn die Sterbewilligen ihre auferlegte Würdelosigkeit öffentlich offenbarten, hätten sie eine Chance in nicht allzu ferner Zukunft in ihrer Würde sterben zu können.

Sonst beginnt einfach nur wieder ein neues (mieses) politisches Spiel ohne Abpfiff.

Roland Fakler (nicht überprüft)

Mo. 15 Jun 2020 - 17:25

Der Fanclub eines nicht existierenden Wesens, das vor 3000 Jahren unter anderem für die Steinigung widerspenstiger Knaben, Homosexueller und Ehebrecherinnen eingetreten sein soll, besteht darauf, dass nur dieses Wesen über das Ende eines Lebens entscheiden darf …und meinen das wirklich im 21. Jahrhundert. Äh!

M. Landau (nicht überprüft)

Di. 16 Jun 2020 - 01:41

Wie der kirchendevote und hörige Katholik Jens Spahn (Messdiener a.D.) tickt ?

Dazu etwas Lektüre :

https://www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2018-12-11/gott-wird-sich-etwas-dabei-gedacht-haben-jens-spahn-ueber-katholizismus-und-politik

https://www.tagesspiegel.de/politik/sterbehilfe-jens-spahn-macht-einen-kniefall-vor-der-kirche/24014644.html

https://www.evangelisch.de/inhalte/171289/12-06-2020/spahn-bittet-kirchen-um-mithilfe-bei-neuregelung-der-suizidassistenz

Es ist wahrlich kein Geheimnis, dass es diesem Politiker nicht um Gesundheit und Menschenwürde geht, sondern um die menschenverachtende Kirchenideologie, die er rücksichtslos umsetzt - und sich dafür u.a. über rechtskräftige Urteile hinwegsetzt.

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Di. 16 Jun 2020 - 12:15

Antwort auf von M. Landau (nicht überprüft)

"und sich dafür u.a. über rechtskräftige Urteile hinwegsetzt."

Das ist ein gesellschaftlicher Fortschritt. Früher wurden Urteile den leidensphilosophischen (christlichen) Vorgaben angepasst. Zunehmend erlauben wir uns den Luxus, davon abweichende Urteile zu sprechen. Das macht die Frechheit der Religiolitiker umso deutlicher sichtbar...

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