Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Die Menschen wollen sich ein selbstbestimmtes Ende nicht mehr nehmen lassen

Seit dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020 hat Deutschland weltweit die liberalste rechtliche Situation bei der Suizidassistenz. Weder skandalwitternde Journalisten noch aufgeschreckte Politiker können das Thema für die Allgemeinheit wieder zum Tabu machen: Immer mehr Menschen treten etwa in die DGHS ein, die einen selbst gewählten Tod ermöglicht.

DGHS-Pressekonferenz

Die humanitäre Katastrophe vor unserer Haustür

Vergangenen Donnerstag machten die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) und der Betroffenenverein PIEr Schleswig-Holstein e.V. auf ein bisher öffentlich kaum wahrgenommenes Problem aufmerksam: In der jüngsten Zeit häufen sich Anfragen von jungen Menschen oder von deren Eltern auf einen begleiteten Suizid. Diese Menschen stellen nach Jahren des Leidens an der Krankheit ME/CFS entsprechende Anträge, weil sie keinen anderen Ausweg als die Suizidhilfe sehen, um ihr Leiden zu beenden.

Fachtagung zum begleiteten Suizid

Freitodbegleitung: Auf dem Weg zur Normalität

Auf den Tag genau fünf Jahre nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz war es für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Zeit, Bilanz zu ziehen: Was hat sich geändert und was ist in dem nächsten halben Jahrzehnt zu tun, um dem Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Sterben Geltung zu verschaffen? Was ist nötig, dass Menschen das ihnen zugestandene Recht in der Realität der Kliniken, Heime und Familien tatsächlich ausüben können? Wie können drohende Hürden durch Gesetzgebung verhindert werden?

DGHS-Präsident Prof. Robert Roßbruch

Assistierter Suizid - große Unkenntnis über die Rechtslage

Beim Thema "assistierter Suizid" gibt es in Deutschland einen hohen Grad an Unkenntnis und entsprechend auch Verunsicherung. Das hat eine repräsentative Bevölkerungsbefragung ergeben, die das Institut forsa (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen) im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) durchgeführt hat.

Berliner Verwaltungsgericht

Im Zweifel gegen den Angeklagten?

Die beiden Urteile gegen Dr. Spittler und Dr. Turowski haben insbesondere im ärztlichen Bereich für Verunsicherung gesorgt. Beide wurden wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. In mittelbarer Täterschaft deshalb, weil nach Auffassung der beiden Landgerichte, aufgrund der fehlenden Freiverantwortlichkeit beziehungsweise Ambivalenz der Freitodwilligen der jeweilige freitodbegleitende Arzt die Tatherrschaft innehatte. In beiden Verfahren ging es um die zentrale Frage, ob die beiden psychisch kranken Suizidenten freiverantwortlich gehandelt haben, also zum Zeitpunkt der ärztlichen Freitodbegleitung einsichts- und urteilsfähig waren. Diese Rechtsfrage wird derzeit nicht nur unter Juristen, sondern auch unter Fachärzt:innen (Psychiater:innen etc.) und Medizinethiker:innen intensiv diskutiert.