Am Freitag verhandelte das Landgericht Hamburg über die Klage der Ärztin Kristina Hänel gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen. Dieser verglich auf seiner Website die klagende Ärztin und andere, die legal Abtreibungen durchführen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis.
Die zuständige Kammer des Hamburger Landgerichts teilte bereits am Freitag mit, der Klage gegen den Abtreibungsgegner in den Punkten stattgeben zu wollen, in denen es im Wesentlichen um die Gleichsetzung eines Schwangerschaftsabbruchs mit dem Holocaust ging und dabei auch Hänel angegriffen wurde.
Am gestrigen Montag wurde das Urteil veröffentlicht. Danach müsse es die Klägerin nicht hinnehmen, mit Wachmannschaften und Ärzten in den Konzentrationslagern der Nazis verglichen und mit dem Ausdruck "entartet" belegt zu werden. Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen müsse zudem eine Geldentschädigung in Höhe von 6.000 Euro an Hänel zahlen.
Weiterhin lesbar bleiben dürften jedoch Äußerungen, nach denen "an Hänels Händen Blut klebe und sie menschenverachtende Verbrechen begehe", erklärte Gerichtssprecher Kai Wantzen laut ZEIT. Das sei eine heftige und verstörende Schmähkritik, "die aber als Meinungsäußerung wohl von Frau Hänel hinzunehmen ist". Daraufhin zog die Ärztin ihre Klage in diesem Punkt zurück.
In einem Interview erklärte Kristina Hänel, weshalb sie gegen Herrn Annen geklagt hat: "Ich möchte, dass Klaus Günter Annen aufhört, Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust zu vergleichen. Das ist sowohl für Ärzte, die Abbrüche durchführen, als auch für die Überlebenden und Toten des Holocaust und deren Angehörige unzumutbar. Leider wird dieser Vergleich seit vielen Jahren und auch weltweit genutzt, aber in Deutschland hat er eine besondere Dimension: Der Holocaust ist nun mal ein Geschehen aus Deutschland, und es ist verboten, ihn zu relativieren. Das können wir nicht aussetzen, nur, weil es um das schwierige Thema Schwangerschaftsabbrüche geht. Und ich möchte auch, dass die Öffentlichkeit zur Kenntnis nimmt, was sich Abtreibungsgegner erlauben – teils auch im Namen Gottes."
6 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Im Namen Gottes ist schon soviel Unheil über die Menschheit gekommen, dass das dümmliche Argumentieren der Abtreibungsgegner demgegenüber, als Lappalie erscheint.
Wer danach noch immer an einen Gott oder die Heilslehre der Kirchen glaubt ist m.E. unbelehrbar und fernab jeglicher Realität.
Dies gilt für alle Religionen wie immer sich diese nennen.
Klaus Bernd am Permanenter Link
„Weiterhin lesbar bleiben dürften jedoch Äußerungen, nach denen "an Hänels Händen Blut klebe und sie menschenverachtende Verbrechen begehe"
Mein Rechtsempfinden sträubt sich vehement gegen diese Auslegung des Rechtes auf Meinungsfreiheit. Nicht was die „Hände an denen Blut klebt“ angeht, sondern was die „menschenverachtenden Verbrechen“ angeht. Ersteres ist eine weit verbreitete populistische Floskel, die man z.B. den Herstellern von Waffen anhängen könnte oder jedem Regierungschef, der je eine militärische Intervention angeordnet hat – zu welchem Zweck auch immer. Letzteres aber ist nichts anderes als ein Oberbegriff für Verbrechen, unter die auch die Gräuel des Holocaust zu zählen sind und die selbst vom Internationalen Gerichtshof verfolgt werden.
Hans Trutnau am Permanenter Link
"menschenverachtende Verbrechen" - wie bitte?
M.S. am Permanenter Link
Man darf Straftäter bis zur Verurteilung nicht als Täter betiteln, sondern nur als Verdächtige. Aber bei "menschenverachtenden Verbrechen" muss man das nicht so eng sehen?
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Das ist nicht komisch, das ist gelinde gesagt eine bodenlose Sauerei, eine Ärztin die Menschen in einer Notlage hilft, als einen "Menschenverachtenden Verbrecher zu titulieren.
Thomas Baader am Permanenter Link
Ist mein letzter Kommentar nicht freigeschaltet worden, weil ich auf eine Parallele hingewiesen habe zwischen Vergleich Holocaust-Abtreibung und Holocaust-Massentierhaltung (PETA), verbunden mit einer entsprechenden K