Das seit Ende 2024 geltende Verbot von Gehsteigbelästigungen gegenüber Schwangeren funktioniert nicht so, wie es sowohl Schwangere als auch Beratungs- und medizinisches Personal gehofft hatten. Das zeigt ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das Gebetswachen von Abtreibungsgegnern in Sicht- und Hörweite eines Ärztezentrums in Regensburg erlaubt hat.
Kaum ein Politiker oder eine Politikerin in Deutschland verkörpert die Verbindung von Religion und Rechtsextremismus so kompromisslos wie Beatrix von Storch. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD versteht sich nicht nur als Gegnerin des Liberalismus, sondern auch als Missionarin einer "christlich-abendländischen Erneuerung". Wo sie spricht, geht es um Abgrenzung und Moral – genauer: um die Rückeroberung eines "christlichen Deutschlands".
Bilder von Babys und Föten sowie Versammlungen mit Gebeten "für lebende und sterbende ungeborene Kinder" – all das ist laut Gerichtsbeschluss in der Nähe von Abtreibungskliniken und Beratungsstellen für ungewollt Schwangere erlaubt. Mit dieser Entscheidung hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) ein Verbot der Stadt Regensburg gekippt. Diese hatte Kundgebungen von Abtreibungsgegnern innerhalb einer "Bannmeile" von hundert Metern um die Einrichtungen untersagt.
Wenn Gloria von Thurn und Taxis über Glaube, Sexualität und Gesellschaft spricht, wirkt es, als sei die Zeit im Schloss St. Emmeram irgendwann in den 1950ern stehen geblieben. Die "Fürstin" tritt gerne als glanzvolle Verteidigerin des Katholizismus auf, doch hinter den frommen Phrasen verbirgt sich ein Weltbild, das selbst im Vatikan Stirnrunzeln verursacht.
Am vergangenen Samstag hat ein breites Bündnis von Organisationen und Einzelaktivist*innen eine Demonstration zum "Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung" in Berlin organisiert. Daran nahmen laut Veranstalter rund 1.000 Menschen teil.
Anlässlich der Kampagne gegen Prof. Frauke Brosius-Gersdorf hat die Humanistische Union einen Offenen Brief an die Mitglieder der Bundestagsfraktion der Union geschrieben. Der hpd dokumentiert ihn im Wortlaut.
Die Debatte um die designierte Verfassungsrichterin nimmt immer neue Wendungen, während sich der Politikbetrieb eigentlich gern in die Sommerpause zurückziehen würde. Sie zeigt den erschreckenden Zustand der öffentlichen Debattenkultur, beinhaltet aber auch überraschend positive Aspekte. Eine kommentierende Bestandsaufnahme.
Im Zuge der Diskussion um die Wahl zur Verfassungsrichterin wurde Frauke Brosius-Gersdorf für ihre juristisch fundierten und klaren Positionen zur Reform des Paragrafen 218 StGB öffentlich angegriffen und diffamiert. Prof. Brosius-Gersdorf ist eine hoch angesehene Juristin, deren Ruf durch die Debatte schwer beschädigt wurde.
Abtreibungsgegner und selbsternannte "Lebensschützer" sollen im Vorfeld der Bundestagsdebatten über Paragraf 218 Einfluss auf Abgeordnete ausgeübt haben – am Lobbyregister vorbei. Das legt eine Recherche von NDR und BR nahe.
Noch im Wahlkampf äußerte Donald Trump sich zurückhaltend zum Thema Abtreibung. Doch schon jetzt besteht kein Zweifel mehr, dass die kommenden vier Jahre zu einer harten Probe werden – für alle, die in den USA für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch kämpfen. Mühsam errungene Freiheiten werden mit einem Federstrich zunichte gemacht, aber verurteilte Abtreibungsgegner wieder auf freien Fuß gesetzt.
Polen hat – trotz gegenteiliger Versprechungen der neuen Regierung – noch immer eines der rigidesten Abtreibungsgesetze Europas. Seit 1993 fahren Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft beenden wollen, auch nach Deutschland, um sich ärztliche Hilfe zu holen. Das könnte durch die aktuelle Entwicklung jetzt gefährdet werden.
Frauen in England und Wales können ab dem 31. Oktober Abtreibungskliniken besuchen, ohne bepöbelt, belehrt oder anders belästigt zu werden. Die Regierung hat Abtreibungsgegnern auch verboten, Flugblätter zu verteilen oder die Mitarbeiter der Kliniken zu drangsalieren. Während einige Länder wie Frankreich, Neuseeland oder Kanada Abtreibungsgegner mit Schutzzonen von den Kliniken fernhalten, hat der deutsche Bundesrat endlich für das Verbot von "Gehsteigbelästigungen" gestimmt.
Am Kröpcke in Hannover, einem zentralen und belebten Platz in der Stadt, zog eine Gruppe die Aufmerksamkeit der Passanten auf sich: Männer in traditionellen Uniformen, langen roten Umhängen, die Blasmusik spielten. Es waren die Abtreibungsgegner von "Tradition, Familie und Privateigentum". Sie ziehen mit Pauken und Trompeten durch Deutschland und fordern die Rückkehr zu alten Rollenbildern – zum Unmut der katholischen Kirche.
Der am Montag veröffentlichte Bericht der "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" ist beim Direktorium des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) auf "weitgehende Zustimmung" gestoßen. "Auch wenn wir einige Aspekte kritisch sehen, ist nicht zu bezweifeln, dass dies ein wichtiger Schritt hin zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist", erklärt die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed.
Der Bundestag diskutiert ein Gesetz, wonach die sogenannte Gehsteigbelästigung von schwangeren Frauen vor einer Beratung oder einem Abbruch mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld bedroht werden soll. Union und AfD stemmen sich gegen den Plan von SPD, Grünen und FDP.